Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis September 2021
- Details
(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2020 bis September 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,786 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Von Juni bis September 2021 wurde dann 124 Millionen Euro (1,8 Prozent) mehr ausgegeben als von Juni bis September 2020. Rechnerische Ausgaben in vier Monaten (aus gerundeten Abrechnungsdaten): 7,059 Milliarden Euro von Juni bis September 2020, 7,183 Milliarden Euro von Juni bis September 2021.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von Oktober 2020 bis September 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,786 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn in den drei Monaten von Oktober bis Dezember 2021 insgesamt 6,762 Milliarden ausgegeben würde, 39,5 Prozent (1,914 Milliarden Euro) mehr als im entsprechenden Zeitraum 2020 (4,848 Milliarden Euro).
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2021 – Bund und Länder
- Details
(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2021 insgesamt 2,367 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (einschließlich von 134,2 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"), darunter 2,233 Milliarden Euro (58,5 Prozent) der den Jobcentern gE zugeteilten 3,817 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2021 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer").
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten drei Quartalen 2020 und 2021 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 12. Oktober 2021: Download_BIAJ20211012 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis September 2021 (SGB II)
- Details
(BIAJ) Von Oktober 2020 bis September 2021 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 496,2 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2021
- Details
(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2020 bis September 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 20,974 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung)
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2021
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis September 2021
- Details
(BIAJ) Von Mai bis September 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 8,148 Milliarden Euro ausgegeben, 7,826 Milliarden Euro (49,0 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis September 2020: 15,974 Milliarden Euro).
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den fünf Monaten von Mai bis September 2021 um 7,826 Milliarden Euro auf 24,081 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Oktober 2020 bis September 2021 - davon 14,336 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 9,745 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2
Anhang vom 30.10.2021: Ein Blick zurück bis 2016/17 auf die Entwicklung des Bestandes der Erwerbstätigen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland (drei BIAJ-Abbildungen)
Weiterlesen: Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis September 2021