COVID-19-Inzidenz (0-19): Weser-Kurier-Nachricht, Quellen, Lageberichte, Informationsfreiheit?
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(BIAJ) Nicht öffentliche Quellen? In einer Nachricht des Weser-Kurier wurde am 03.05.2021 (Seite 10) gemeldet, dass "... die Inzidenz bei den Null- bis 19-Jährigen in der Stadt Bremen nach Daten des Gesundheitsamts weiter gestiegen ..." sei und "...in der Woche vom 19. bis 25. April bei über 270 ..." lag. Sowohl nach den zeitnah als auch nach den aktualisiert berichteten Daten des RKI (Robert Koch Institut), an die das Gesundheitsamt über die zuständige Landesbehörde COVID-19-Fälle spätestens am nächsten Arbeitstag übermitteln (und ggfs. später korrigieren/ergänzen) muss, ist die (kalenderwöchentliche) Inzidenz in der Altersgruppe 0-19 in der KW 16-2021 im Vergleich zur Vorwoche nicht "weiter gestiegen" und auch nicht auf "über 270" gestiegen sondern deutlich gesunken. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die Bitte, die Nachricht zu korrigieren, wurde vom Weser-Kurier mit Hinweis auf die amtliche Quelle - "(nicht-öffentliche) Lagebericht(e) des Bremer Gesundheitsamts für die Bürgerschaft" - abgelehnt.
Der Antrag nach dem bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) auf Zugang zu diesen COVID-19-Lageberichten (ID 167089) wurde am 03.06.2021 vom Gesundheitsressort in Gänze abgelehnt. Gegen die Ablehnung wurde Widerspruch eingelegt. (Zur Antwort siehe unten!) Die Geschäftsstelle der Bremischen Bürgerschaft teilte auf Anfrage mit, dass die Bremische Bürgerschaft einen "täglichen Lagebericht des Corona-Krisenstabes" bekommt, der den Abgeordneten zur Kenntnis gegeben wird. Einen Zugang für die interessierte Öffentlicheit zu diesen Lageberichten gibt es bei der Bremischen Bürgerschaft (bisher) nicht. (Stand: 11.06.2021)
(1) Antwort (Gesundheitsamt Bremen) vom 02.07.2021 auf den Widerspruch:
"... hiermit möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Auskunft bzgl. Ihres Antrages vom 11.05.2021 im Transparenzportal gemäß des BremIFG gebührenpflichtig ist.
Gemäß der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz Ziffer 5 f würden Ihrem Antrag Gebühren je nach Aufwand in Höhe von 360 bis 500 Euro entsprechen.
Ich bitte Sie, mir bis zum 09.07.2021 Auskunft darüber zu erteilen, ob Sie unter Annahme der daraus resultierenden Gebühren Ihren Antrag auf Aushändigung der Lageberichte der Kalenderwochen 14-18 aufrecht erhalten möchten oder ob Sie Ihr Auskunftsverlangen einschränken und lediglich einzelne Informationen erfragen möchten."
In der genannten Ziffer 5f der "Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz" heißt es: "Herausgabe von Duplikaten, wenn im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere zum Schutz öffentlicher oder privater Belange, in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen; bei außergewöhnlich hohem Aufwand (mehr als 8 Stunden)".
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde am 02.07.2021 (per eMail) um Prüfung gebeten. Bisher keine Rückmeldung.
Zum Stand vom 16. September 2021 (!) - nach vielen Mails zwischen BIAJ und Gesundheitsamt Bremen/Gesundheitsressort - siehe unten: ...
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben im Mai 2021 erstmals seit August 2018 geringer als im Vorjahresmonat
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(BIAJ) Im Mai 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 2,327 Milliarden Euro ausgegeben, 1,061 Milliarden Euro weniger als im Mai 2020. Erstmals seit August 2018 wurde in einem Monat für „Leistungen bei konjunktureller Kurarbeit“ weniger ausgegeben als im entsprechenden Vorjahresmonat.
Von Januar bis Mai 2021 wurden für "Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit" insgesamt 12,619 Milliarden Euro ausgegeben, davon 7,521 Milliarden Euro für "konjunkturelles Kurzarbeitergeld" (Kug) und 5,098 Milliarden Euro für die am 25. März 2020 rückwirkend zum 01. März 2020 eingeführte Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Kug und Saison-Kug), die vom Arbeitgeber allein zu tragen sind („SV-Erstattung Kug und Saison-Kug“). Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank auf 30,846 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Juni 2020 bis Mai 2021 - davon 17,845 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,001 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Der negative Finanzierungssaldo im BA-Haushalt 2021, mit insgesamt etwa 9,65 Milliarden Euro veranschlagt, betrug Ende Mai 15,630 Milliarden Euro. Für den Ausgleich des im BA-Haushalt 2021 erwarteten Finanzierungssaldos sind neben Entnahmen aus den Rücklagen auch ein Bundeszuschuss nach § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 in Höhe von 3,346 Milliarde Euro veranschlagt. (Bundeshaushalt 2021: Haushaltsstelle 1101/636 22 Soll 3,350 Milliarden Euro) § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 lässt auch den erwarteten wesentlich höheren Bundeszuschuss („Erlass des Darlehens … und die Umwandlung in einen Zuschuss“) zu. Von Januar bis April 2021 erhielt die Bundesagentur für Arbeit unterjährige Liquiditätshilfen in Höhe von rund 10,3 Milliarden Euro (BMF, Monatsbericht Mai 2021, Seite 55). (BIAJ, 08. Juni 2021)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Mai 2021
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(BIAJ) Von Januar bis Mai 2021 wurden 47.067 Asylerstanträge und 20.579 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 5.181 (12,4 Prozent) mehr Asylerstanträge und 14.147 (219,9 Prozent) (!) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Mai 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 10.480 (22,3 Prozent) der von Januar bis Mai 2021 gestellten 47.067 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Mai 2021 insgesamt 43.672 Asylerstanträge und 26.399 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
22.781 (32,5 Prozent) der insgesamt 70.071 Entscheidungen von Januar bis Mai 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 11.760 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 32.575 (46,5 Prozent) der 70.071 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 79,1 Prozent mehr als von Januar bis Mai 2020.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Mai 2021 60.425, 2.324 (4,0 Prozent) mehr als ein Monat zuvor.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Juni 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20210608 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
ECDC-Teststatistik und DFB-Testspiel gegen Dänemark in Österreich (BaSta-Sonderausgabe)
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(BaSta) Eine BaSta-Sonderausgabe der erneut aktualisierten BIAJ-Abbildung "Gemeldete COVID-19-Testungen in einer Kalenderwoche pro 100.000 EW - Bundesrepublik Deutschland (DEU), Dänemark (DNK), Österreich (AUT)". Anlass (u.a.): Testspiel* Deutschland-Dänemark in Österrreich am (heutigen) 02.06.2021.
* Fußball (Männer) - vor der am 11.06.2021 beginnenden Europameisterschaft (DFB-Mannschaft bisher dreimal Titelträger - 1972, 1980 und 1996 - und ... jedesmal wurde beim Titelträger ein Kanzler abgelöst: Brandt, Schmidt, Kohl. 2021: Ablösung der Kanzlerin steht ziemlich fest - Titelgewinn noch nicht ganz! (BaSta)
Anhang vom 11.09.2021: aktualisierter Blick auf Dänemark
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2021 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Mai 2021 (Stichtag 12.05.): 2,687 Millionen registrierte Arbeitslose - 126.000 (4,5 Prozent) weniger als im Mai 2020 – 152.000 weniger (!) bei den Agenturen für Arbeit und 26.000 mehr (!) bei den Jobcentern (!). (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und den ergänzenden Hinweis unten). 92.000 (5,8 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 34.000 (2,8 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Mai 2020. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von -9,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +1,9 Prozent in Berlin (BE). (Land Bremen: -3,9 Prozent; Stadt Bremen: -2,6 Prozent; Bremerhaven: -8,5 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,924 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,4 Prozent (97.000) weniger als im Mai 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑7,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +0,1 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2021 und Mai 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. Juni 2021 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20210601 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Ergänzender Hinweis: Zum überdurchschnittlich starken Anstieg der registrierten Langzeitarbeitslosen von Mai 2020 bis Mai 2021 im Bund und in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) siehe hier. Bei einem Rückgang der registrierten Arbeitslosigkeit um 126.000 (4,5 Prozent; siehe oben) stieg die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen um 285.000 (36,6 Prozent - in den 15 Großstädten um 49,5 Prozent).