Zahlungsansprüche der SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV): 2006 bis 2016 –mit Ausblick 2017
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(BIAJ) Wie haben sich die SGB II-Zahlungsansprüche der sog. SGB II-Bedarfsgemeinschaften von 2006 bis 2016 (nominal, also nicht preisbereinigt) entwickelt? Die nach 2006 von 40,327 Milliarden Euro auf 32,822 Milliarden Euro in 2012 gesunkenen Zahlungsansprüche insgesamt stiegen bis 2016 auf 35,222 Milliarden Euro, darunter 14,236 Milliarden Euro für Kosten der Unterkunft und Heizung und 5,434 Milliarden Euro für Sozialversicherungsbeiträge. (Sozialversicherungsbeiträge 2006 - vor Abschaffung der Beiträge zur Rentenversicherung: 9,546 Milliarden Euro!)
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 24. April 2017 zur Entwicklung der Zahlungsansprüche der SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) von 2006 bis 2016 mit einem Ausblick auf 2017 finden Sie hier: Download_BIAJ20170424 (PDF: drei Seiten) Nachrichtlich ist ein kurzer Ausblick 2017 auf die "Arbeitslosengeld II"-Ausgaben des Bundes angefügt: Die aktuelle Ausgabenentwicklung deutet darauf hin, dass 2017 das im Verlauf der Haushaltsberatungen von 22,2 auf 21,0 Milliarden Euro reduzierte Haushaltssoll überschritten wird. Noch unbekannt: Umfang der Ausgabensenkung durch die zum 1. Juli 2017 geplante (im Rechtskreis SGB II eingeschränkte) Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss (siehe Download Seite 3)
Ergänzender Hinweis: Zu den Länderdaten (2010 bis 2016) siehe die BIAJ-Materialien vom 28. April 2017: Download_BIAJ20170428 (PDF: 21 Seiten)
STAFFEL-Anmerkungen: Bundesprogramm „Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL)“
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(BIAJ) STAFFEL: 561 bewilligte Förderplätze in sechs Bundesländern, darunter 420 in Hamburg , insgesamt 21 Millionen Euro gebundene Bundesmittel, davon x Millionen Euro für die „Administration des Bundesprogramms durch einen Dienstleister“, aktuell 152 besetzte Förderplätze, darunter 86 in Hamburg. Ein bis zum 31. Dezember 2018 befristetes „Modell“ für „Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte“, alias STAFFEL? Die BIAJ-Materialien vom 21. April 2017 mit den "STAFFEL-Anmerkungen" finden Sie hier: Download_BIAJ20170421 (PDF: zwei Seiten und am 22. April 2017 ergänzte dritte Seite)
"Alternative Fakten" der Bundesregierung zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Armuts- und Reichtumsbericht 2017 (Abbildung)
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(BIAJ) Die Quelle der "alternativen Fakten" in der "ergänzenden Erwähnung" der Bundesregierung zur Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in ihrem Fünften Armuts- und Reichtumsbericht (siehe BIAJ-Abbildung) ist bisher (20. April 2017) unbekannt. Die Frage des "Büro für absurde Statistik" (BaSta) vom 12. April 2017 nach der "besonderen Beschäftigungsstatistik" blieb bisher unbeantwortet. (siehe hier) In der Regel gut unterrichtete böse Zungen behaupten: Die "ergänzende Erwähnung" im 5. ARB sei ein vom Bundeskanzleramt gelieferter Textbaustein - ohne Quellenangabe. Nachtrag vom 27. Mai 2017: Armuts- und Reichtumsbericht: Bundesregierung korrigiert "alternative Fakten" zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - ohne Hinweis (BIAJ20170527)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis März 2017
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(BIAJ) Im ersten Quartal 2017 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 222.395 Asylanträge entschieden. Lediglich 21,7 Prozent (48.259) dieser Entscheidungen entfielen auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". Ein Jahr zuvor, im ersten Quartal 2016, entfielen von den 150.233 entschiedenen Asylanträgen 61,6 Prozent (92.577) auf die Feststellung der "Rechtsstellung als Flüchtling". In 41.122 Fällen wurde im ersten Quartal 2017 lediglich ein "subsidiärer Schutz" gewährt.(erstes Quartal 2016: 1.335)
Die Zahl der im Verlauf von 12 Monaten gestellten Asylanträge sank auf 624.297 in den 12 Monaten von April 2016 bis März 2017. (12-Monats-Maximum: 831.061 von Oktober 2015 bis September 2016) Noch 278.006 „anhängige Verfahren“ Ende März 2017. (Maximum: 579.314 Ende September 2016) Die von BIAJ näherungsweise berechnete Bearbeitungsdauer im 12-Monatszeitraum von April 2016 bis März 2017: 8,04 Monate.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. April 2017 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20170413 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtline, Asyl - hier)
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit "besonderer Beschäftigungsstatistik"?
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(BaSta) Das Büro für absurde Statistik (BaSta) fragt: Welche "besondere Beschäftigungsstatistik" liegt der folgenden "ergänzenden Erwähnung" der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im "Fünften Armuts- und Reichtumsbericht" der Bundesregierung (5. ARB) zugrunde? „Ergänzend sei erwähnt, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 26,5 Millionen im Juni 2005 auf 32,4 Millionen im Juni 2015 zugenommen hat.“ (Seite IV: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2017/5-arb-langfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 und in der Kurzfasssung auf Seite 8: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2017/5-arb-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=2) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden für den Berichtsmonat Juni 2005 insgesamt 26.299.560 und für den Berichtsmonat Juni 2015 insgesamt 30.771.297 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte genannt - im Juni 2015 etwa 1,6 Millionen weniger als im "Armuts- und Reichtumsbericht" der Bundesregierung. (Juni 2005: 0,2 Millionen weniger) (12. April 2017 - Ende BaSta)
BaSta-Nachtrag vom 13. April 2017: Eine Erklärung des BMAS zur "besonderen Beschäftigungsstatistik" fehlt bisher. In der Regel gut unterrichtete böse Zungen behaupten: Die oben zitierte "ergänzende Erwähnung" im 5. ARB sei ein vom Bundeskanzleramt gelieferter Textbaustein. # (siehe auch: BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. April 2017: hier)
BIAJ-Nachtrag vom 27. Mai 2017: Armuts- und Reichtumsbericht: Bundesregierung korrigiert "alternative Fakten" zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - ohne Hinweis (BIAJ20170527)