Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2018: 880 Millionen Euro weniger als 2017
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) insgesamt 20,543 Milliarden Euro ausgegeben, 880 Millionen Euro (4,1 Prozent) weniger als im Vorjahr 2017. (siehe dazu die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten) Im Haushaltsjahr 2017 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von nahezu 6,0 Milliarden Euro) insgesamt 21,423 Milliarden Euro ausgegeben.
Da bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2018 die für „Arbeitslosengeld II“ (einschließlich Sozialgeld und Beiträge zur Sozialversicherung) geplanten Ausgaben (das Soll) von 21,5 Milliarden Euro (1. Regierungsentwurf vor der Bundestagswahl 2017) über 20,9 Milliarden Euro (2. Regierungsentwurf vom 02.05.2018) auf 20,4 Milliarden Euro (Bundeshaushalt 2018) gekürzt wurden, entstanden 2018 sogenannte „Mehrausgaben“ in Höhe von 143 Millionen Euro (0,7 Prozent) bei Haushaltsstelle 1101/681 12 - „Mehrausgaben“ bei wesentlich geringeren Ausgaben als 2017! Nachrichtlich: Im Bundeshaushalt 2019 sind für „Arbeitslosengeld II“ 20,6 Milliarden Euro veranschlagt.
Erwerbstätige im Bund und in den Ländern: 2008 - 2018
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(BIAJ) Die Zahl der Erwerbstätigen im Bund und in den Ländern in 2018 (Arbeitsort, Jahresdurchschnitt: Berechnungsstand 02.01.2019) im Vergleich zur Zahl der Erwerbstätigen zehn Jahre zuvor (2008). 21,7 Prozent (357.200) mehr Erwerbstätige in Berlin (BE: Rang 1 in diesem Ländervergleich). 2,0 Prozent (20.200) weniger Erwerbstätige in Sachsen-Anhalt (Rang 16). Land Bremen (HB): 7,3 Prozent (29.700) Erwerbstätige mehr als 2008 (Rang 9). In der Bundesrepublik Deutschland insgesamt: 9,7 Prozent (3,975 Millionen) Erwerbstätige mehr als 2008. Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Abbildung und BIAJ-Tabelle vom 29. Januar 2019 (unten):
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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Dezember 2018 (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in 2018 nur noch insgesamt 75.971 Asylanträge positiv entschieden (einschließlich "subsidiärer Schutz" und Abschiebungsverbot), 83,5 Prozent (383.598) positive Entscheidungen weniger als 19 Monate zuvor, von Juni 2016 bis Mai 2017 (Maximum im hier betrachteten Zeitraum).
Die sogenannte "Gesamtschutzquote" betrug 2018 nur noch 35,0 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 50,2 Prozent) In 2016 betrug die Gesamtschutzquote 62,4 Prozent. (die sog. "bereinigte Gesamtschutzquote": 71,4 Prozent)
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies 2018 wie folgt dar: In lediglich 41.368 Fällen (19,1 Prozent von 216.873 Asylentscheidungen insgesamt) erfolgte die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 23. Januar 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung seit Ende 2014 bzw. 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20190123 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Hartz-IV-Sanktionen in Bremen und Bremerhaven: Leistungskürzungen insgesamt und bei jungen Erwachsenen (Oktober 2017 bis September 2018)
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(BIAJ) In der Stadt Bremen entfielen 28,1 Prozent und in Bremerhaven 43,0 Prozent (!) der Kürzungen der „Gesamtregelleistung“ („Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“) um insgesamt 2,094 Millionen Euro (Bremen Stadt) und insgesamt 652.000 Euro (Bremerhaven) durch Sanktionen in den 12 Monaten von Oktober 2017 bis September 2018 auf die Kürzungen der „Gesamtregelleistung“ von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 25 Jahren (ELB u25).
Ausgaben der BA 1986-2019: Unterhaltsgeld (Uhg) und Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (AlgW) (Abbildung)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der Ausgaben der Bundesagentur (bis 2003 Bundesanstalt) für Arbeit (BA) für Unterhaltsgeld/Teilunterhaltsgeld (Uhg) und "Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung" (Alg W) von 1986 bis 2019 (Ist bis 2018 und Soll 2019)*:
Hinweis vom 17. Januar 2020: Eine Aktualisierung bis 2019 (Ist) und 2020 (Soll) finden Sie hier.
* Anmerkung I: Das AlgW-Soll von 1,300 Milliarden Euro in 2019 entspricht dem Soll in den beiden Vorjahren (2017 und 2018). Anmerkung II: Die Minderung der Alg-Anspruchsdauer um „jeweils einen Tag für jeweils zwei Tage, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ erfüllt wurde - § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III – blieb mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen „Qualifizierungschancengesetz“ unverändert.