Betreuungsquoten, Betreuungsgeldquoten und die rechnerische Lücke im Ländervergleich
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(BIAJ) In keinem Bundesland übersteigt die Summe aus Betreuungsquote (Kindertageseinrichtung und öffentlich geförderte Kindertagespflege) und Betreuungsgeldquote (anspruchsbegründende Kinder) 100 Prozent. Die rechnerische Lücke (100 Prozent minus Betreuungs- und Betreuungsgeldquote) beträgt im Bundesdurchschnitt 15 Prozent. In den Ländern reicht sie von 1 Prozent in Baden-Württemberg, 3 Prozent in Bayern und Thüringen bis 38 Prozent in Bremen und 43 Prozent im Saarland.
Dies ist ein Ergebnis des Vergleichs der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf der Grundlage amtlicher Daten berechneten bzw. geschätzten Betreuungs- und Betreuungsgeldquoten für die Kinder, die bis September 2014 in das "Betreuungsgeldregelalter" hineingewachsen sind. Unzureichende und/oder unvollständige Daten und Berechnungsmethoden dürften diese extrem differierenden rechnerischen Lücken nicht erklären.
Da es sich bei beiden Leistungen, die frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege und das Betreuungsgeld, um (sich gegenseitig ausschließende) Rechtsansprüche handelt, dürften die zum Teil extrem großen rechnerischen Lücken (Kinder ohne eine der beiden Leistungen) nicht auftreten – unabhängig von der Haltung zu der einen oder anderen Leistung.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 10. Dezember 2014 finden Sie hier: Download (PDF: 2 Seiten)
Betreuungsgeld-Rechenkünste aus Bayern auch im Deutschen Bundestag
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(BIAJ) Unglaublich aber wahr. Betreuungsgeld-Rechenkünste aus Bayern (hier) erreichten auch die Haushaltsdebatte (Einzelplan 11) im Deutschen Bundestag (27. November 2014).
Auszug aus der Rede der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen):
"… Vizepräsidentin Ulla Schmidt:
Frau Kollegin Brantner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lehrieder?
– Bitte schön, Herr Kollege.
Paul Lehrieder (CDU/CSU): Frau Kollegin, Sie haben gerade ausgeführt, dass Bayern 125 Prozent der Kinder fördert. Das würden wir gerne tun; aber das ist in Bayern gar nicht nötig. Stimmen Sie mir zu, dass nach diesem Rechenmodell, wenn 50 Prozent der Kinder eine Kita besuchen und für 70 Prozent der verbleibenden 50 Prozent Betreuungsgeld gezahlt wird, insgesamt etwa 70 bis 80 Prozent eine Förderung erhalten? Die 70 Prozent beziehen sich nämlich auf die verbleibenden 50 Prozent, nur um die mathematischen Grundrechenarten für Sie etwas aufzufrischen, Frau Kollegin. Stimmen Sie mir zu, dass das einen Prozentsatz ergibt, der unter 100 Prozent liegen dürfte?
Weiterlesen: Betreuungsgeld-Rechenkünste aus Bayern auch im Deutschen Bundestag
Betreuungsgeld: Rechenkünste der bayerischen Staatsregierung und der grünen Opposition
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(BaSta) Seltsame Zahlen des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu den versandten Antragsformularen zum Betreuungsgeld. Stimmungsmache (Missbrauchsvorwurf) durch die unseriöse medienwirksame Addition von schöngerechneten bayerischen Betreuungs- und Betreuungsgeldquoten durch die grüne Opposition.
Die Veröffentlichung des Büro für absurde Statistik (BaSta) vom 30. November 2014 dazu finden Sie hier: Download.
Weitere BaSta- und BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Betreuungsgeld finden Sie hier.
Betreuungsgeld: anspruchsbegründende Kinder - bis zum dritten Quartal 2014 (ergänzt)
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(BIAJ) Betreuungsgeld: 317.177 anspruchsbegründende Kinder im dritten Quartal 2014. Die Verteilung auf die 16 Bundesländer und einen unkommentierten Rückblick auf die Entwicklung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahl der anspruchsbegründenden Kinder seit dem August 2013 finden Sie hier: Download (ergänzt am 27.11.2014, etwa 17:45 Uhr)
In der Tabelle ergänzte Spalten 9 und 10: Vom BIAJ geschätzte Kinder im "Betreuungsgeldalter" (Spalte 9) und vom BIAJ berechnete/geschätzte Quote der "anspruchsbegründenden Kinder" in Bezug zu den Kindern im "Betreuungsgeldalter" im September/dritten Quartal 2014: 46,4 Prozent im Bundesdurchschnitt, 53,3 Prozent in Westdeutschland, 18,5 Prozent in Ostdeutschland und in den Ländern von 67,3 Prozent in Baden-Württemberg und 64,8 Prozent in Bayern bis 11,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern und 7,2 Prozent in Sachsen-Anhalt.
Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen (und eine aktuelle BaSta-Veröffentlichung) zum Betreuungsgeld finden Sie mit der Suchfunktion und dem Suchwort "Betreuungsgeld".
Arbeitsmarkt im November 2014: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)
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(BIAJ) 5,036 Millionen „Arbeitslosengeld-Empfänger/innen“ (SGB III und SGB II) im November 2014, darunter 4,324 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen). 4,907 Millionen Arbeitsuchende, darunter 2,717 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 834.000 (30,7 Prozent) bei den 156 Arbeitsagenturen registriert und 1,882 Millionen (69,3 Prozent) bei den 408 Jobcentern. (Rundungsdifferenz 1.000)
In Bayern waren 51,6 Prozent der registrierten Arbeitslosen bei den Jobcentern registriert in Bremen (Land) 81,7 Prozent. Das Land Bremen ist das Land mit der höchsten Arbeitslosenquote (10,5 Prozent) und einzige Bundesland, in dem im November 2014 mehr Arbeitslose registriert wurden als ein Jahr zu vor.
In der BIAJ-Kurzmitteilung finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen, differenziert nach Geschlecht und Rechtskreis (SGB III und SGB II), und zu den (statistisch arbeitslosen und nicht arbeitslosen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Alg II). (Vorjahresvergleich)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 27. November 2014 zum Arbeitsmarkt im November 2014 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download (Dezember 2014: hier)