Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung 2023 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 300 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden 2023 insgesamt 3,228 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 273,3 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,593 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2023 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE 2023 insgesamt 2,955 Milliarden Euro (82,2 Prozent) ausgegeben (1) – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht die „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 82,2 Prozent) von 106,9 Prozent in Hamburg (HH) (!) bis 67,7 Prozent in Bayern (BY).
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in 2022 und 2023 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 19. Januar 2024: Download_BIAJ20240119 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)*
(1) Die oben genannten Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zählen nicht zu diesen Ausgaben. Es handelt sich um Bundesmittel aus dem Titel für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: „Arbeitslosengeld II“)
Renten wegen Alters 2010 bis 2022: Rentenzahlbeträge differenziert nach Geschlecht und Alter
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die nach Geschlecht und Alter (Geburtsjahr) differenzierten durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbeträge der Rentnerinnen und Rentner mit einer Rente wegen Alters nach SGB VI (Altersrenten) am 31.12.2022 und in den Vorjahren seit 2010 (Rentenbestand). Fünf BIAJ-Abbildungen mit kurzen Lesehilfen: Download_BIAJ20240118 (PDF: fünf Seiten und/oder unten)
Gender-Pay-Gap 2023 - Bund (18 Prozent) und Länder (von 22 Prozent bis 4 Prozent)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zu den Unterschieden der Bruttostundenverdienste der Frauen und Männer in 2023 (Stichmonat April). In 2023 verdienten Frauen pro Stunde (brutto) durchschnittlich 4,46 Euro weniger als Männer. Dieser durchschnittliche Verdienstunterschied pro Stunde reicht im Ländervergleich von 5,96 Euro in Baden-Württemberg (BW) bis 0,85 Euro in Brandenburg (BB). (BIAJ-Tabelle, Spalte 7) Gemessen in Prozent verdienten Frauen durchschnittlich (gerundete) 18 Prozent weniger als Männer. Im Ländervergleich reicht dieser sog. Gender-Pay-Gap (GPG) von 22 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis 4 Prozent in Brandenburg (BB) (BIAJ-Tabelle, Spalte 9). Anders betrachtet: In Bezug auf den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Frauen verdienten Männer durchschnittlich (gerundete) 21 Prozent mehr als Frauen. Im Ländervergleich reicht dieser Verdienstunterschied von 28 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis 4 Prozent in Brandenburg (BB) (BIAJ-Tabelle, Spalte 11). (Anmerkung: Das Länderranking in den Spalten 10 und 12 ergibt sich aus den nicht gerundeten Lohnunterschieden in Spalte 7 in Bezug zu den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten in den Spalten 5 und 3)
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Insolvenzgeld-Ausgaben 2007 bis 2023 – nur in 2009 mehr Ausgaben als 2023
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(BIAJ) In 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 1,236 Milliarden Euro ausgegeben – 702,3 Millionen Euro (131,5 Prozent) mehr als im Vorjahr (2022), 743,7 Millionen Euro (151,0 Prozent) mehr als 2021 und 22,8 Millionen Euro (1,8 Prozent mehr als 2020, dem Jahr mit den bis dahin höchsten Insolvenzgeld-Ausgaben nach 2009. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis Dezember 2023“) Im BA-Haushalt 2023 waren Ausgaben für das Insolvenzgeld in Höhe von 900 Millionen Euro veranschlagt. (BA-Haushalt 2024, noch vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesregierung: 1,100 Milliarden Euro)
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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis 2023 – 18,8 Milliarden Euro in 2023
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(BIAJ) 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 18,799 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in 2023 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,609 Millionen Arbeitslosen (in den beiden Rechtskreisen – 875.000 SGB III und 1,734 Millionen SGB II) rechnerisch 600,52 Euro pro Monat. (1) Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit waren für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt. Im vom Verwaltungsrat der BA am 10. November 2023 festgestellten Haushalt 2024 der Bundesagentur (noch vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesregierung) sind 19,830 Milliarden Euro veranschlagt.
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