Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis August 2023
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(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,832 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten 2,554 Millionen Arbeitslosen rechnerisch 581,92 Euro pro Monat. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank in den 18 Monaten bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung oben) In den folgenden neun Monaten, von Dezember 2022 bis August 2023, wurden dann etwa 1,289 Milliarden Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar, 90 Millionen Euro im Februar, 162 Millionen Euro im März, 152 Millionen Euro im April, 160 Millionen Euro im Mai, 201 Millionen Euro im Juni, 220 Millionen Euro im Juli und 208 Millionen Euro im August 2023.
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 724.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 46.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (!) haben.
Hinweis: Zur Entwicklung der Insolvenzgeld-Ausgaben bis August 2023 siehe hier.
Insolvenzgeld-Ausgaben: Über eine Milliarde Euro in 12 Monaten (September 2022 bis August 2023)
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(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld über eine Milliarde Euro ausgegeben – insgesamt 1.020,6 Millionen Euro, darunter 836,8 Millionen Euro in den ersten acht Monaten 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis August 2023“)
In den ersten acht Monaten 2023 wurde 139,0 Prozent (486,6 Millionen Euro) mehr für das Insolvenzgeld ausgegeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis August 2022: 350,2 Millionen Euro) und auch wesentlich mehr als in den ersten acht Monaten der weiteren Vorjahre. Die Ausgaben in den ersten acht Monaten 2023 übertrafen die Gesamtausgaben im Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro) um 302,8 Millionen Euro bzw. um 56,7 Prozent. Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt.
Nachrichtlich: Die Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage sanken auf 858,6 Millionen Euro in den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023, darunter 485,2 Millionen Euro in den ersten acht Monaten 2023. (Januar bis August 2022: 688,9 Millionen Euro; Mindereinahmen in 2023 aufgrund einer weiteren Senkung des Beitragssatzes von 0,09 Prozent in 2022 auf 0,06 Prozent in 2023; siehe dazu §§ 358 bis 361 SGB III und die Insolvenzgeldumlagesatzverordnungen) Im BA-Haushalt 2023 sind Einnahmen in Höhe von 742 Millionen Euro aus der Umlage für das Insolvenzgeld veranschlagt. Die erheblichen Mehrausgaben für das Insolvenzgeld in 2023 werden durch Entnahme aus der Insolvenzgeldrücklage finanziert. (Sollbestand der Insolvenzgeldrücklage Ende 2022: 2,213 Milliarden Euro; eigene Berechnung)
Bremen, 12.09.2023
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis August 2023
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(BIAJ) Die 12-Monatssumme der Asylentscheidungen des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) stieg in den vergangenen 12 Monaten von 199.521 (September 2021 bis August 2022) um 53.355 (26,7 Prozent) auf 252.876 in den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 16) Die 12-Monatssumme der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) stieg dagegen nur um 2.857 (7,2 Prozent) auf 42.366 (16,8 Prozent der Asylentscheidungen insgesamt) in den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023. (siehe BIAJ-Tabelle 1, Spalte 4)
Die 12-Monatssumme der Asylanträge stieg von 211.646 (darunter 178.405 Asylerstanträge) in den 12 Monaten von September 2021 bis August 2022 um 119.984 (56,7 Prozent) auf 331.630 in den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023 - darunter 306.833 Asylerstanträge – 128.428 bzw. 72,0 Prozent Asylerstanträge mehr als ein Jahr zuvor). (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalten 10 und 11)
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende August 2023 insgesamt 192.707, 92.330 (92,0 Prozent) mehr als Ende August 2022. (siehe BIAJ-Tabelle 2, Spalte 1)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. September 2023 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20230911 (PDF: fünf Seiten – Auszug – drei BIAJ-Abbildungen - siehe unten)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis August 2023
Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): 2019 bis 2022
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(BIAJ) Von Duisburg bis Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2022 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,24 Prozent in Duisburg (DU), 4,95 Prozent in Dortmund (DO) und 4,60 Prozent in Essen (E) bis 3,01 Prozent in Berlin 2,96 Prozent in München und 2,91 Prozent in Frankfurt am Main (F). (Bundesdurchschnitt: 4,52 Prozent – die niedrigste Quote, die im Dezember der Jahre 1999 bis2022 ermittelt wurde) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2022 mit einer Ausbildungsquote von 4,53 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2019 bis Ende 2022 und (nachrichtlich) von Juni 2019 bis Juni 2022* entwickelt hat, ist in den zwei BIAJ-Abbildungen vom 09. September 2023 dargestellt: Download_BIAJ20230909_2 (PDF: drei Seiten mit Tabelle "Berechnungsgrundlagen") oder unten (Abbildungen ohne Tabelle).
Hinweis vom 17.10.2024: Aktualisierung bis Dezember 2023 hier: BIAJ20241016
Weiterlesen: Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): 2019 bis 2022
Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2014-12/2022
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(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende (gemäß Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit), Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO – Berufsbildungsstatistik - Destatis) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2014 bis Dezember 2022 (Abb. 1 bis 3) und ein Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die bis zum 31. Dezember 2022 aktualisierten unkommentierten BIAJ-Materialien vom 09. September 2023: Download_BIAJ20230909. (PDF: sechs Seiten/Abbildungen) und/oder unten.
Hinweis vom 15.10.2024: aktualisiert bis 03/2024: BIAJ20241015