BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis März 2022
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(BIAJ) Von Januar bis März 2022 wurden insgesamt 51.589 Asylanträge gestellt, darunter 44.908 Erstanträge – 16.913 (60,4 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis März 2021. 6.476 (14,4 Prozent) der 44.908 Asylerstanträge im ersten Quartal 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis März 2021: 6.260 bzw. 22,4 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im ersten Quartal 2022 insgesamt 51.054 Asylanträge, darunter 43.082 Erstanträge. 46,4 Prozent (23.678) der 51.054 Entscheidungen im ersten Quartal 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter 10.819 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von April 2021 bis März 2022, wurden vom BAMF 157.655 Asylanträge entschieden, darunter 121.277 Erstanträge. Von den 157.655 Entscheidungen in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022 waren 43,6 Prozent (68.799) „positive Entscheidungen“, darunter 35.527 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende März 2022 insgesamt 116.299, 53.582 (85,4 Prozent) mehr als Ende März 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. April 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220412 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2007-2021 – vorausberechnet und Ist
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(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) BIAJ-Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2007 bis 2021. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2021 standen den 31,120 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 16,119 Millionen Äquivalenzrentner gegenüber. Der Rentnerquotient in 2021: 0,5180 (5.180 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2007 wurden für 2021 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 26,369 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 15,963 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2007 für 2021 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,6054 (6.054 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. April 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20220411 (PDF: 4 Seiten)
Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Rente hier.
Arbeitslosengeld: Arbeitslose Leistungsbeziehende 2007 bis 2021 - ein Ländervergleich
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(BIAJ) Im vergangenen Jahr 2021 hatten durchschnittlich lediglich 28,7 Prozent der registrierten Arbeitslosen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – nach 27,7 Prozent in 2019 und 33,0 Prozent im ersten „Coronajahr“ 2020. Von den registrierten weiblichen Arbeitslosen hatten 2021 28,0 Prozent Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III; Leistungsbeziehende) – nach 27,1 Prozent in 2019 und 31,8 Prozent in 2020. Von den registrierten männlichen Arbeitslosen hatten 2021 29,3 Prozent Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III; Leistungsbeziehende) – nach 28,2 Prozent in 2019 und 34,0 Prozent in 2020.
Im Ländervergleich reichte der Anteil der Arbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III; Leistungsbeziehende) an den registrierten Arbeitslosen in 2021 von 43,9 Prozent in Bayern (weiblich: 43,0 Prozent; männlich: 44,6 Prozent) bis 17,0 Prozent im Land Bremen (weiblich: 16,1 Prozent; männlich: 17,8 Prozent).
Zur Entwicklung im Bund und in den Ländern von 2007 bis 2021 siehe die BIAJ-Materialien vom 08. April 2020: Download_BIAJ20220408 (PDF: 8 Seiten, darunter drei Tabellenseiten – Auszüge siehe unten)
Weiterlesen: Arbeitslosengeld: Arbeitslose Leistungsbeziehende 2007 bis 2021 - ein Ländervergleich
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis März 2022
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(BIAJ) Von April 2021 bis März 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 14,345 Milliarden Euro ausgegeben, davon 8,703 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 5,641 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)
Im Vergleich zum bisherigen 12-Monats-Maximum – 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“ – sind die Ausgaben für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ im Verlauf der letzten 11 Monate um 17,563 Milliarden Euro gesunken. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Im von der Bundesregierung genehmigten und vom Verwaltungsrat der BA am 21. Dezember 2021 erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 sind für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 2,260 Milliarden Euro veranschlagt, davon 1,482 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 778 Millionen Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. In der vom Verwaltungsrat am 12.11.2021 festgestellten BA-Haushalt (vor Verlängerung der „Sonderregelungen für die Kurzarbeit“; siehe Anmerkung unten) waren für diese Leistungen insgesamt „lediglich“ 1,710 Milliarden Euro veranschlagt.
Anmerkung: „Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.“ (BA-Presseinfo Nr. 44 vom 16.12.2021) „Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. (BA-Presseinfo Nr. 14 vom 29. März 2022)
(1) Hier und im Folgenden können wg. der Rundung auf eine Million Euro kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
BA-Haushalt: Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis März 2022
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(BIAJ) Von Mai 2020 bis April 2021 gab die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihres Haushalts insgesamt 72,6 Milliarden Euro aus, darunter 31,9 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“. Dem standen in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021 Einnahmen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 28,5 Milliarden Euro. Der negative Finanzierungssaldo erreichte von Mai 2020 bis April 2021 mit 38,4 Milliarden Euro den bisher höchsten Stand. (siehe dazu und zur Entwicklung seit 2005 die BIAJ-Abbildung)
In den folgenden 11 Monaten sank das Defizit (negativer Finanzierungssaldo) der BA um 24,8 Milliarden Euro auf 13,6 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022. Die Ausgaben sanken um 22,6 Milliarden Euro auf 50,0 Milliarden Euro, darunter 14,3 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ – 17,6 Milliarden Euro weniger als 11 Monate zuvor. Die Einnahmen stiegen im entsprechenden Zeitraum um 2,2 Milliarden Euro auf 36,4 Milliarden Euro, darunter Beitragseinnahmen in Höhe von 30,2 Milliarden Euro.
Im von der Bundesregierung genehmigten und vom Verwaltungsrat der BA am 21. Dezember 2021 erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 ist ein negativer Finanzierungssaldo von 1,336 Milliarden Euro veranschlagt.
Zur Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit 2005 siehe die BIAJ-Abbildung unten (bzw. als PDF-Seite Download_BIAJ20220406)
BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld usw.: hier