Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis Juni 2021
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(BIAJ) Im Mai und Juni 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 4,606 Milliarden Euro ausgegeben, 2,785 Milliarden Euro weniger als im Mai und Juni 2020.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den Monaten Mai und Juni 2021 um 2,785 Milliarden Euro auf 29,122 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Juli 2020 bis Juni 2021 - davon 17,004 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 12,118 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“): Ausgaben 2019 und 2020 im Ländervergleich (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Im Jahr 2020 gaben die 302 Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) insgesamt 252,3 Millionen Euro für „Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante“ (AGH - § 16d SGB II - „Ein-Euro-Jobs“) aus, davon 196,6 Millionen Euro für die Maßnahmekosten und 55,7 Millionen Euro für die Mehraufwandsentschädigung. (siehe dazu und zum Vorjahresvergleich BIAJ-Tabelle 1) ...
Die durchschnittlichen Ausgaben für die Maßnahmekosten pro Monat und Teilnehmende(n) stiegen 2020 von 378 Euro um 7,4 Prozent auf 406 Euro. …
Die durchschnittlichen Ausgaben für die Maßnahmekosten pro Monat und Teilnehmende(n) reichen 2020 in den Ländern (immer nur Jobcenter gE) von 957 Euro in Hamburg und 823 Euro im Land Bremen bis 260 Euro in Baden-Württemberg und 254 Euro in Sachsen-Anhalt (ST). (siehe dazu und zum Vorjahresvergleich BIAJ-Tabelle 2, Spalten 7 und 8, und BIAJ-Abbildung 2) …
Die durchschnittlichen Ausgaben für die Mehraufwandsentschädigung pro Monat und Teilnehmende(n) sanken 2020 von 130 Euro um 11,3 Prozent auf 115 Euro. Rechnerisch resultiert diese deutliche Senkung der Mehraufwandsentschädigung aus einer Reduzierung der Zahl der Stunden für die eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt wurde. …
Die durchschnittlichen Ausgaben für die Mehraufwandsentschädigung pro Monat und Teilnehmende(n) reichen 2020 in den Ländern von 143 Euro in Berlin und 133 Euro in Sachsen-Anhalt bis 95 Euro in Thüringen (TH) und 92 Euro in Hamburg. (siehe dazu und zum Vorjahresvergleich BIAJ-Tabelle 2, Spalten 11 und 12, BIAJ-Abbildung 3) …
Die gesamten BIAJ-Materialien "Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“): Ausgaben 2019 und 2020 im Ländervergleich (Jobcenter gE)" vom 07. Juli 2021: Download_BIAJ20210707 (PDF: vier Seiten - Auszüge: zwei BIAJ-Tabellen und drei BIAJ-Abbildungen unten)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2021 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juni 2021 (Stichtag 14.06.): 2,614 Millionen registrierte Arbeitslose - 239.000 (8,4 Prozent) weniger als im Juni 2020 – 235.000 weniger bei den Agenturen für Arbeit und 4.000 weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und den ergänzenden Hinweis unten). 159.000 (9,9 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 81.000 (6,5 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Juni 2020. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von -12,6 Prozent in Bayern (BY) bis -4,8 Prozent in Berlin (BE). (Land Bremen: -8,3 Prozent; Stadt Bremen: -7,4 Prozent; Bremerhaven: -11,4 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,903 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,2 Prozent (129.000) weniger als im Juni 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑8,2 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis -0,8 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2021 und Juni 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. Juni 2021 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20210630 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Ergänzender Hinweis: Zu den Veränderungen der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Vergleich Juni 2019, Juni 2020 und Juni 2021 siehe auch die BIAJ-Materialien „Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im Juni 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte“hier.
Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im Juni 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte
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(BIAJ) Im Juni 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 1.060.379 Langzeitarbeitslose registriert – 252.529 mehr als im Juni 2020 bzw. 335.991 mehr als im Juni 2019. Der Anteil der registrierten Langzeitarbeitslosen an den registrierten Arbeitslosen insgesamt, der von Juni 2019 bis Juni 2020 bei stark angestiegener Arbeitslosigkeit von 32,7 Prozent auf 28,3 Prozent gesunken war, stieg bis Juni 2021 auf 40,6 Prozent.
Im Juni 2021 lebten 27,05 Prozent (286.838) der 1.060.379 registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Rückblickend bis Januar 2008 ist dies der höchste Anteil der Großstädte an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Langzeitarbeitslosen. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte 19,08 Prozent (26.625 von 139.537) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 28,26 Prozent (260.213 von 920.842).
Nachrichtlich: Ende 2019 lebte in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes 18,24 Prozent (15,173 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland (83,167 Millionen).
Zum Vorjahresvergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Juni 2019, 2020 und 2021 (und Jahresdurchschnitt 2019 und 2020) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die beiden unkommentierten BIAJ-Tabellen unten oder die zwei PDF-Seiten hier: BIAJ20210630.
Weiterlesen: Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im Juni 2019, 2020 und 2021: Bund und Großstädte
Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2021
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(BIAJ) Den Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz („Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung“) in Höhe von insgesamt 2,313 Milliarden Euro (Bundesanteil: 925,1 Millionen Euro) standen im Haushaltsjahr 2020 Einnahmen (Erstattungen) in Höhe von insgesamt 384,7 Millionen Euro (Bundesanteil: 153,9 Millionen Euro) gegenüber. (rechnerische Rückgriffsquote/Rückgriffquote/Rückholquote: 16,63 Prozent)
Im Bundeshaushalt 2021 sind für den Bundesanteil an den Ausgaben für diese Unterhaltsleistungen 1,000 Milliarden Euro veranschlagt und Einnahmen in Höhe von 179 Millionen Euro. (Anm.: In welcher Höhe diese Unterhaltsleistungen die Ausgaben des Bundes und der Kommunen für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Hartz IV – minderten bzw. mindern, ist dem BIAJ nicht bekannt.)
Seit dem 1. Juli 2017 trägt der Bund 40 Prozent der Aufwendungen der Länder. Von 2000 bis zum 30. Juni 2017 trug der Bund ein Drittel (etwa 33,3 Prozent) der Aufwendungen der Länder, vor 2000 50 Prozent. Die nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil) eingezogenen Beträge, sind von den Ländern zum entsprechenden Anteil an den Bund abzuführen.
Der unten stehenden BIAJ-Tabelle (und PDF hier: BIAJ20210621) ist zu entnehmen, wie sich die Ausgaben und Einnahmen des Bundes (ohne die Anteile der Länder) von 2002 bis 2020 entwickelt haben und welche Entwicklung in 2021 gemäß Bundeshaushalt 2021 erwartet wird. (Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss: hier)
Anhang (01.07.2021 - vier BIAJ-Abbildungen - am 16.07.2021 wurde in erster Abbildung "31.12.2017" am 16.07.2021 korrigiert!)
Ein Blick auf die Leistungsberechtigten (Kinder) pro 1.000 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren in den Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern Bremen (HB), Hamburg (HH), Berlin (BE), Baden-Württemberg (BW), Bayern (BY) und Mecklenburg-Vorpommern (MV) Ende 2019, 2018 und 2017 (nach Änderung des UVG zum 01.07.2017 - Altersgrenzen/maximale Bezugsdauer)
Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2021