Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Juni 2021
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2020 bis Juni 2021 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 21,664 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. unten) Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes war im Mai 2021 mit der „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) (1) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. Im Juni 2021 wurde dann nur geringfügig mehr ausgegeben als im Juni 2020. Rechnerisch (aus gerundeten Abrechnungsdaten): zwei Millionen Euro mehr - 1,799 Milliarden Euro im Juni 2020, 1,801 Milliarden Euro im Juni 2021.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag von Juli 2020 bis Juni 2021 einschließlich der Einmalzahlung (1) mit 21,664 Milliarden Euro deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld und Sozialgeld. Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn im zweiten Halbjahr 2021 insgesamt 12,144 Milliarden ausgegeben würde, 20,1 Prozent (2,036 Milliarden Euro) mehr als im zweiten Halbjahr 2020 (10,108 Milliarden Euro).
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ (hier1) und/oder „Hartz IV (SGB II)“ finden Sie (hier2)
Beschäftigte und Auszubildende: Insgesamt und aus "Asylherkunftsländern" – Zeitreihen 2014 bis Dezember 2020: Bund- und Länder
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(BIAJ) Wie hat sich die monatliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt und darunter die Zahl (und der Anteil) der Auszubildenden von Januar 2014 bis Dezember 2020 im Bund und in den einzelnen Ländern entwickelt? (Datenstand: 01.07.2021) Und wieviel dieser Beschäftigten und Auszubildenden (absolut und prozentual) kamen aus den acht "nichteuropäischen Asylherkunftsländern" (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien)? Die 17 unkommentierten, jeweils dreiseitigen BIAJ-Tabellen (PDF: DIN A4 quer) finden Sie durch Anklicken des Länderkürzels hier: Bundesrepublik Deutschland (DE), Schleswig-Holstein (SH), Hamburg (HH), Niedersachsen (NI), Land Bremen (HB), Nordrhein-Westfalen (NW), Hessen (HE), Rheinland-Pfalz (RP), Baden-Württemberg (BW), Bayern (BY), Saarland (SL), Berlin (BE), Brandenburg (BB), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen (SN), Sachsen-Anhalt (ST), Thüringen (TH).
Hinweis vom 06. Juli 2022: Zur Aktualisierung bis Dezember 2021 siehe BIAJ_20220706.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juni 2021
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(BIAJ) Von Januar bis Juni 2021 wurden 58.927 Asylerstanträge und 22.357 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 11.618 (24,6 Prozent) mehr Asylerstanträge und 14.868 (198,5 Prozent) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Juni 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 12.830 (21,8 Prozent) der von Januar bis Juni 2021 gestellten 58.927 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juni 2021 insgesamt 51.591 Asylerstanträge und 28.551 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
27.556 (34,4 Prozent) der insgesamt 80.142 Entscheidungen von Januar bis Juni 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 14.325 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 35.552 (44,4 Prozent) der 80.142 Entscheidungen waren sogenannte „formelle Entscheidungen“ („sonstige Verfahrenserledigungen“), 68,6 Prozent mehr als von Januar bis Juni 2020.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Juni 2021 65.062, 4.637 (7,7 Prozent) mehr als ein Monat zuvor und 21.445 (49,2 Prozent) mehr als im Juni 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. Juli 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20210713_2 (PDF: fünf Seiten)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis Juni 2021 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 1,545 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 88,4 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,817 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2021 (ohne Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 1,456 Milliarden Euro (38,2 Prozent) ausgegeben.
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2020 und 2021 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 13. Juli 2021: Download_BIAJ20200713 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
Arbeitslosengeld-Ausgaben im Juni 2021: Erstmals nach Ende 2018 geringer als im Vorjahresmonat
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(BIAJ) Im Juni 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 1,581 Milliarden Euro ausgegeben, 178 Millionen weniger als im Vorjahresmonat Juni 2020. (1) Von November 2018 bis Mai 2021 wurde (bis auf Dezember 2018) in jedem Monat mehr für Arbeitslosengeld ausgegeben als im entsprechenden Vorjahresmonat. (2) Die jährlichen Ausgaben stiegen von 13,741 Milliarden Euro in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018 um 8,701 Milliarden Euro auf 22,442 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Juni 2020 bis Mai 2021. Dieser Anstieg der jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld endete im Juni 2021. Die jährlichen Ausgaben sanken im Juni (um die oben genannten 178 Millionen Euro) auf 22,264 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juli 2020 bis Juni 2021. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,099 Milliarden Euro (3) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in den 12 Monaten von Juli 2020 bis Juni 2021 insgesamt 1,327 Milliarden Euro ausgegeben wurden.
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland.
(3) einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern.
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis Juni 2021 siehe hier.