Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Februar 2021
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(BIAJ) Von März 2020 bis Februar 2021 gab der Bund insgesamt 20,878 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (1) aus. In den elf Monaten nach März 2020 ist die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld und Sozialgeld um 1,013 Milliarden Euro (5,1 Prozent) gestiegen. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Die Ausgaben in den 12 Monaten von März 2020 bis Februar 2021 entsprechen in etwa den für 2020 im „Vor-Corona-Haushalt“ veranschlagten 20,9 Milliarden Euro, die dann im (ersten) Nachtrag 2020 um 5,5 Milliarden auf 26,4 Milliarden Euro aufgestockt wurden. Und: Die Ausgaben in den 12 Monaten von März 2020 bis Februar 2021 liegen 2,822 Milliarden Euro unter den im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten 23,7 Milliarden Euro.
Rechnerisch: Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld im Bundeshaushalt 2021 würde ausgeschöpft, wenn von März bis Dezember 2021 insgesamt 19,954 Milliarden ausgegeben würde, 16,5 Prozent (2,822 Milliarden Euro) mehr als von März bis Dezember 2020 (17,132 Milliarden Euro).
(1) hier immer einschließlich der Ausgaben für den sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) für die anteilige Finanzierung der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II)
(2) BMF-Monatsbericht Februar 2021 (Rundungsdifferenzen möglich)
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)
Langzeitarbeitslose im Februar 2021: Bund und Großstädte im Vorjahresvergleich
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(BIAJ) Im Februar 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 1.009.801 Langzeitarbeitslose registriert – 41,4 Prozent (295.536) mehr als im Februar 2020. Überdurchschnittlich stark stieg in diesem Zeitraum die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten (mit mehr als 400.000 EW; incl. Region Hannover): Während die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen im Bundesgebiet ohne diese 15 Großstädte um 37,8 Prozent stieg, stieg sie in den 15 Großstädten um 52,6 Prozent.
Im Februar 2021 lebten 26,08 Prozent (263.319) der registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. (Februar 2020: 24,16 Prozent) Zurückblickend bis Januar 2008 ist dies der höchste Anteil der Großstädte an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Langzeitarbeitslosen. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte 19,36 Prozent (30.977 von 160.008) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 27,34 Prozent (232.342 von 849.793).
Nachrichtlich: Ende 2019 lebte in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes 18,24 Prozent (15,173 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland (83,167 Millionen).
Zum Vorjahresvergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Februar 2021 (und zum Vergleich 2020-2019) im Bund und in den einzelnen 15 Großstädten siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle unten oder hier: BIAJ20210322 (PDF, eine Seite).
Weiterlesen: Langzeitarbeitslose im Februar 2021: Bund und Großstädte im Vorjahresvergleich
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Februar 2021
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(BIAJ) Im Januar und Februar 2021 wurden insgesamt 31.063 Asylanträge gestellt, 3.799 mehr als im Januar und Februar 2020 – 6.133 (26,2 Prozent) weniger Erstanträge als im Januar und Februar 2020 und 9.932 (259,2 Prozent) (!) mehr Folgeanträge. 3.743 (21,6 Prozent) der 17.299 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (März 2020 bis Februar 2021: 96.448) lag 88,1 Prozent (713.739) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Januar und Februar 2021 insgesamt 23.171 Asylanträge, darunter 19.432 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von März 2020 bis Februar 2021, wurden vom BAMF 139.138 Asylanträge entschieden, darunter 118.319 Erstanträge.
10.008 (43,2 Prozent) der 23.171 Entscheidungen im Januar und Februar 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter 4.991 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) stieg bis Ende Februar 2021 auf 66.583, den höchsten Stand nach Ende Dezember 2017.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. März 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20210315 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
COVID-19 (Corona): Bundesrepublik Deutschland und seine Nachbarn (diverse BIAJ-Abbildungen)
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(BIAJ) Einige unkommentierte aktualisierte BIAJ-Abbildungen zu COVID-19 (SARS-CoV-2, Corona): Bundesrepublik Deutschland, seine neun Nachbarn und Italien, Spanien und Vereinigtes Königreich. (Stand: Ende der KW 43-2021, 31.10.2021 24:00 Uhr; von ECDC am 04.11.2021 veröffentlichte Daten)
BIAJ-Abbildungen 1 und 2: In jeweils zwei Kalenderwochen (KW) gemeldete COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner_innen (EW)
BIAJ-Abbildungen 3 und 4: In jeweils zwei Kalenderwochen (KW) gemeldete COVID-19-Todesfälle (gestorben an/mit COVID-19) pro 1.000.000 Einwohner_innen (EW)
... weitere Anhänge (und BIAJ-Tabelle "Empfangene Impfstofflieferungen und Erst- und Zweitimpfung in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum Ende der Kalenderwoche 16-2021" vom 03.05.2021 hier: BIAJ_20210503 (PDF, fünf Seiten; Abbildungen auf Seite 1 und 2 auch unten; bis KW 14-2021: BIAJ_20210419; bis KW 13-2021: BIAJ_20210411; bis KW 12-2021: BIAJ_20210402* bis KW 11-2021: BIAJ_20210326; bis KW 10-2021: BIAJ_20210320)
* mit bis zum 13. und 14. April 2021 aktualisierte Abbildungen
Auf Anfrage zu den für Spanien in KW 08-2021 gemeldeten minus 28.304 COVID-19-Fällen teilte ECDC dem BIAJ am 21.03.2021 mit: "Spain recently retro-corrected COVID-19 cases, which has resulted in the data you described below. Periodically, some countries will do retrospective corrections on the number of COVID-19 cases and deaths. As such, we try to make this occurrence as clear as possible by adding the disclaimers to the updates for this week, found here. At the moment, we do not have the historically retro corrected data from Spain, and therefore not been able to historically retro correct our records. Should this historical data be made available to us in the future, we will update our databases accordingly.
1) On 2 March 2021, Spain reported less cumulative cases in Catalonia than previous weeks. This is due to the elimination of duplicate cases from all the historic series. Therefore case notification rates for weeks 8 and 9 are not representative of the current situation. The maps show this region as "rate not calculated".
2) National updates are published at different times and in different time zones. This, and the time ECDC needs to process these data, may lead to discrepancies between the national numbers and the numbers published by ECDC. Users are advised to use all data with caution and awareness of their limitations. Data are subject to retrospective corrections; corrected datasets are released as soon as processing of updated national data has been completed." (e-Mail)
Zu den COVID-19-Testungen in der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark und Österreich (ergänzt und aktualisiert am 11.11.2021 bis KW 44-2021 (oben) bzw. 30.04.2021 bis KW-15-21 (darunter)
Siehe dazu auch die BIAJ/BaSta-Kurzmitteilung "ECDC-Teststatistik und DFB-Testspiel gegen Dänemark in Österreich (BaSta-Sonderausgabe)" von 02.06.2021 hier.
Anhang (erneut aktualisiert am 05.06.2021 - BIAJ-Abb 1 erneut am 20.06.2021)
Anhang 15.03.2021 (Abb. 5 aktualisiert am 21.05. und Abb. 6 am 06.08.2021)


Sonstiges:



















AstraZeneca in Gesundheitsinformation.de und "Impfstoffe für Deutschland" (BMG-Plakat)
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(BIAJ) In der Mitte Februar 2021 in zahlreichen regionalen Zeitungen veröffentlichten ganzseitigen Infografik „Impfstoffe für Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) werden u.a. auch Daten zur „Wirksamkeit“ der drei in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffe genannt. (siehe unten) Die für die Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Moderna genannte Prozentzahl zur „Wirksamkeit“, 94 bzw. 95, entspricht den Angaben zur „Prozentualen Verringerung des Risikos“ auf der Seite „Gesundheitsinformation.de“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) (1) (siehe Links und Auszüge unten) und den Angaben zur „Wirksamkeit“ in den „Produktinformationen“ (EMA und PEI) (siehe hier).
Für den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca (AZD1222) werden dagegen in „Impfstoffe für Deutschland“ (BMG) nicht die „ca. 60%“ genannt wie in Gesundheitsinformation.de (siehe unten) und in der „Produktinformation“ (siehe hier), sondern „bis zu 70 Prozent“. Die dortige Quellenangabe: „europäische Zulassung, …“. Die „europäische Zulassung“ (EMA) nennt jedoch nicht 70 Prozent, sondern „59,5 Prozent“ und ein 95%-Konfidenzintervall von 45,8 bis 69,7 Prozent.
Die (bisherigen) Antworten des BMG auf die Frage vom 15. Februar 2021 und Nachfrage vom 17. Februar 2021 und weitere Informationen finden Sie hier.
(1) „Der gesetzliche Auftrag des IQWiG schließt die Aufgabe ein, der Öffentlichkeit unabhängige und evidenzbasierte medizinische Informationen zur Verfügung zu stellen.“
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