Jobcenter: Bundesmittel für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ und „Gesamtverwaltungskosten“ 2020
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(BIAJ) Den 406 Jobcentern wurden insgesamt 4,999 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ("SGB II-Eingliederungsleistungen") und 5,351 Milliarden Euro für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" in 2020 zugeteilt (zugewiesen). Zur Verteilung dieser Bundesmittel, einschließlich der Mittel für die Ausfinanzierung der unbefristeten Beschäftigungszuschüsse (BEZ), auf die einzelnen Jobcenter siehe die BIAJ-Materialien vom 26. April 2020 hier: Download_BIAJ20200426 (PDF: zwei Text- und neun Tabellenseiten)
Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2019
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(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Essen (Rang 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2019 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten. Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2019 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2019 in den 15 Großstädten* von 5,6 Prozent in München (M) bis 19,4 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2019 durchschnittlich 12,9 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,4 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 8,4 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten.
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)
Weiterlesen: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2019
Sanktionen (Hartz IV): Jahressummen und Anzahl der neu sanktionierten ELB - 2007 bis 2019
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(BIAJ) 806.811 neu festgestellte Sanktionen gegen 366.237 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) in 2019 (genauer: vom 12.11.2018 bis 11.12.2019 bzw. bis 36 Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05. November 2019). Zwei unkommentierte BIAJ-Tabellen. BIAJ-Tabelle 1: Anzahl der im Bund und in den Ländern von den Jobcentern neu festgestellten Sanktionen und der neu sanktionierten ELB (erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) in den Jahren 2007 bis 2019 (bitte Anmerkungen unter der Tabelle beachten). BIAJ-Tabelle 2: Jobcenter-Daten in den Jahren 2018 und 2019. (Tabelle 1 unten und auf Seite 1 der PDF und Tabelle 2 auf Seite 2 bis 13 der PDF hier: Download_BIAJ20200421)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis März 2020
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(BIAJ) Von Januar bis März 2020 wurden insgesamt 36.402 Asylanträge gestellt, darunter 31.528 Erstanträge. Dies waren 10.075 (21,7 Prozent) Asylanträge bzw. 8.420 (21,1 Prozent) Asylerstanträge weniger als von Januar bis März 2019.
7.003 bzw. 22,2 Prozent der von Januar bis März 2020 gestellten Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis März 2019: 7.865 bzw. 19,7 Prozent der 39.948 Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis März 2020 insgesamt 42.242 Asylanträge, 16.991 (28,7 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
16.682 (39,5 Prozent) der 42.242 Entscheidungen von Januar bis März 2020 waren „positive Entscheidungen“, darunter 10.442 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. April 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20200418 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Arbeitslosengeld-Ausgaben bis März 2020 (SGB III): Anstieg seit November 2018
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(BIAJ) Die 12-Monatssumme der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) sank bis Oktober 2018 von 15,489 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2013 bis März 2014 auf 13,741 Milliarden Euro in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018. In den folgenden 17 Monaten* ist die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) um 1,768 Milliarden Euro auf 15,509 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 gestiegen. (siehe BIAJ-Abbildung) Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld siehe hier.
* d.h., nicht erst seit COVID-19 (Corona)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)