Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis Oktober 2020 (Abbildung)
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(BIAJ) Bis April 2020 stieg die 12-Monatssumme der Ausgaben der Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) für „Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen) auf 3,207 Milliarden Euro. (1) Dann endete der Anstieg dieser Ausgaben, der ein Jahr nach der Bundestagswahl 2017 begann. Nach April 2020 sanken diese Ausgaben (einschließlich der Ausgaben nach dem am 28. März 2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz - SodEG) auf 3,123 Milliarden Euro in den 12 Monaten von November 2019 bis Oktober 2020.
Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2020 zugeteilt wurden den 302 Jobcentern gE insgesamt 3,799 Milliarden Euro. Nach 2019, als von den Jobcentern gE 702 Millionen Euro der zugeteilten Bundesmittel in Höhe von 3,681 Milliarden Euro nicht für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben wurden, werden 2020 von den Jobcentern gE voraussichtlich ebenfalls etwa 700 Millionen Euro nicht für diese „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich der Ausgaben nach dem SodEG) ausgegeben.
Siehe dazu die weiteren Informationen zur Entwicklung seit 2012 in der BIAJ-Abbildung unten (dort u.a. auch die Fußnote 2).
(1) hier immer ohne die Ausgaben für die nicht im SGB II geregelten (und zwischenzeitlich beendeten) Bundesprogramme und ohne den zum 01. Januar 2020 eingeführten sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) – im 2020 einschließlich der Ausgaben nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). In den letzten 12 Monaten, von November 2019 bis Oktober 2020, wurden von den Jobcentern gE 151,7 Millionen Euro für den PAT und 3,0 Millionen Euro für die Ausfinanzierung von Bundesprogrammen ausgegeben. Die Ausgaben der Jobcenter gE nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in 2020 betrugen bis einschließlich Oktober etwa 70 Millionen Euro. Von Oktober 2017 bis September 2018 wurde für die Finanzierung der Bundesprogramme von den Jobcentern gE 269,7 Millionen Euro ausgegeben.
Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zu den SGB II-Ausgaben: hier1
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Hartz IV (SGB II)“: hier2
Mehr als fünf Milliarden Euro weniger als veranschlagt: Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2020 (Ist bis Oktober 2020)
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(BIAJ) Für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV) wird der Bund im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich deutlich mehr als fünf Milliarden Euro weniger ausgeben als im Bundeshaushalt 2020 veranschlagt. Zur Entwicklung der Ausgaben bis Ende Oktober 2020: Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer), die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den sieben Monaten nach März 2020 (April bis Oktober 2020) um 656 Millionen Euro auf 20,521 Milliarden Euro gestiegen. In den sieben Monaten nach März 2020 wurden 12,297 Milliarden Euro (durchschnittlich 1,757 Milliarden Euro pro Monat) ausgegeben, nominal 5,6 Prozent (656 Millionen Euro) mehr als die 11,641 Milliarden Euro in den sieben Monaten nach März 2019 (durchschnittlich 1,663 Milliarden Euro pro Monat).
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 5,879 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (November 2019 bis Oktober 2020).
Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 17,508 Milliarden Euro von Januar bis Oktober 2020* würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden zwei Monaten des laufenden Haushaltsjahres 4,446 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben werden (insgesamt 8,892 Milliarden Euro) – mehr als zweieinhalb mal so viel (+253 Prozent) wie im Durchschnitt der letzten sieben Monate.
Ausblick: Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 sind für Arbeitslosengeld und Sozialgeld drei Milliarden Euro weniger veranschlagt als im Bundeshaushalt 2020 (incl. Nachtragshaushalt).
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)
COVID-19 in Bremerhaven: Wie die stark differierenden „7-Tage-Inzidenzen“ zustande kommen
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(BIAJ) Ein Lob an "das kleine Bundesland Bremen" (t-online) und die Tag für Tag stark differierenden (angeblichen) "7-Tage-Inzidenzen" im "COVID-19-Dashboard" des RKI (Robert Koch Institut) und (u.a.) im Weser-Kurier. Sie dazu die zweiseitige BIAJ-Information "COVID-19 in Bremerhaven: Wie die stark differierenden „7-Tage-Inzidenzen“ zustande kommen" vom 16. November 2020: Download_BIAJ20201116. Auszug (BIAJ-Tabelle) unten. (09.12.2020: Unten wurde ein Blick auf die Freie und Hansestadt Hamburg angefügt.)
Siehe auch die am 18.11.2020 ergänzte BIAJ-Tabelle "COVID-19-Fälle in Bremen (Stadt und Land) und Bremerhaven nach Meldedatum beim RKI seit dem 01.03.2020 und 7-Tage-Inzidenz" (von Tag zu Tag seit dem im Land Bremen/Stadt Bremen am 01.03.2020 gemeldeten ersten Fall): Download_BIAJ20201118, einen Tag später Download_BIAJ20201119 und drei Tage später Download_20201121 (jeweils PDF: 5 Seiten - dazu BIAJ-Abbildung unten).
Ergänzung vom 26.11.2020. Ein Blick auf die 7-Tage-Inzidenz und 14-Tage- Inzidenz pro 100.000 EW (RKI- bzw. ECDC/EU-Standard) und die "Drei-Wochen-Inzidenz pro 1.000 EW" in der Stadt Bremen (u.a. im Weser-Kurier vom 26.11.2020, S.10; dort wird auch die 10-Wochen-Inzidenz - 38. bis 47. KW in den Stadtteilen - Grafik - genannt): Download_BIAJ20201126 (PDF, 5 Seiten)
Ergänzung vom 26.11.2020 aktualisiert bis Datenstand 01.12.2020 0:00 Uhr: Download_BIAJ20201202 (PDF, 6 Seiten)
Nachtrag 16.11.2020: Am 16.11.2020 (Stand: 0:00 Uhr) sank die "7-Tage-Inzidenz" in Bremerhaven (113.643 EW) im COVID-19-Dashboard auf 32,6 (pro 100.000 EW). Der Weser-Kurier nannte am 16.11.2020 auf Seite 1 eine 7-Tage-Inzidenz von 105,3 (Quelle: Senatorin für Gesundheit). Die offensichtlich irreführende 32,6 im RKI-COVID-19-Dashboard ergibt sich aus 37 dem RKI gemeldeten COVID-19-Fällen an vier Tagen (4 am 09.11., 16 am 10.11., 14 am 11.11. und 3 am 12.11.2020 - 37 dividiert durch 1,13643). Auch die vom RKI genannte "7-Tage-Inzidenz" für das Land Bremen in Höhe von 156,6 stimmt wegen der (dem RKI) fehlenden Daten aus Bremerhaven nicht und dürfte am 16.11.2020 umd 0:00 Uhr eher nahezu 170 betragen haben.
Nachtrag 19.11.2020: Bis zum 18.11.2020 aktualisierter und ergänzter Vergleich (unten) - und zwei BIAJ-Abbildungen (Datenstand 18.11. und 19.11.2020)
Nachtrag vom 28.11.2020: Bis zum 28.11.2020 aktualisierter und ergänzter Vergleich (ganz unten angefügt)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Oktober 2020
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(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2020 wurden insgesamt 97.309 Asylanträge gestellt, darunter 83.735 Erstanträge. Dies waren 44.580 (31,4 Prozent) Asylanträge bzw. 38.490 (31,5 Prozent) Asylerstanträge weniger als von Januar bis Oktober 2019. 22.221 bzw. 26,5 Prozent der von Januar bis Oktober 2020 gestellten 83.735 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis Oktober 2019: 26.756 bzw. 21,9 Prozent der 122.225 Asylerstanträge) „Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt 61.514 Erstanträge gestellt.“ (BAMF) Dies waren 35,6 Prozent (33.955) weniger als die 95.469 Asylerstanträge ohne die in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kinder von Januar bis Oktober 2019.
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Oktober 2020 insgesamt 123.894 Asylanträge, 35.223 (22,1 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. November 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20201112 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Oktober 2020
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(BIAJ) In den sechs Monaten von Mai bis Oktober 2020 (nach April 2020) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) um 3,713 Milliarden Euro auf 19,421 Milliarden Euro in den 12 Monaten von November 2019 bis Oktober 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Das heißt, von Mai bis Oktober 2020 (11,018 Milliarden Euro) wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 3,713 Milliarden Euro (50,8 Prozent) mehr für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als von Mai bis Oktober 2019 (7,304 Milliarden Euro).
Bis zum Oktober 2018 waren die Ausgaben für das Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) auf 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) gesunken.* Innerhalb der letzten zwei Jahre, von Oktober 2018 bis Oktober 2020, stiegen die Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) um 5,680 Milliarden Euro (41,3 Prozent), von 13,741 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018) auf 19,421 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von November 2019 bis Oktober 2020).
* d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis Oktober 2020 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)