Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2020 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Dezember 2020 (Stichtag 10.12.): 2,707 Millionen registrierte Arbeitslose - 480.000 (21,6 Prozent) mehr als im Dezember 2019 – 271.000 (21,6 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 209.000 (21,5 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +7,2 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +34,8 Prozent in Berlin (BE). (Land Bremen: +15,7 Prozent; Stadt Bremen: +17,8 Prozent; Bremerhaven: +7,7 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,45 Prozentpunkte, Hamburg +1,66 Prozentpunkte, Bremen (Land) +1,36 Prozentpunkte. (Bund: +1,02 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
3,796 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,5 Prozent (57.000) mehr als im Dezember 2019 und (vorläufig) 20.000 weniger (!) als im März 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +6,6 Prozent in Bayern (BY). Deutlicher Anstieg der „Parallelbezieher“ (von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) im Vorjahresvergleich auf (vorläufig) etwa 99.000 im Dezember 2020. (Dezember 2019: 66.990) (siehe Fußnote 3, Seite 2)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Dezember 2020 und Dezember 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 05. Januar 2021 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20210105 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9 - eine Länderangabe auf Seite 1 am 29.01.2021 korrigiert)
Ranking der Arbeitslosenquoten in den 16 Ländern und 15 Großstädten - 2003 bzw. 2008 bis 2020 (vier Abbildungen)
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(BIAJ) Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 16 Länder von 2003 bis 2020 (Bayern im zwölften Jahr in Folge auf Rang 1; Bremen im sechsten Jahr in Folge auf Rang 16) und Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 15 Großstädte (mit einer Bevölkerung von über 400.000; incl. Region Hannover) von 2008 bis 2020 (München im zwölften Jahr in Folge auf Rang 1; Stadt Bremen im vierten Jahr in Folge auf Rang 12) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten)
Und ergänzend: Anteil des Landes Bremen an den registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2008 bis 2020 – 2020 bei absolutem Anstieg auf jahresdurchschnittlich 40.822 erstmals nach 2013 im Vorjahresvergleich gesunken (auf 1,514 Prozent bei einem Bevölkerungsanteil von 0,819 Prozent) - und Anteil der Stadt Bremen an den registrierten Arbeitslosen in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) in den Jahren 2008 bis 2020- 2020 bei absolutem Anstieg auf 32.456 erstmals nach 2014 im Vorjahresvergleich gesunken (auf 4,73 Prozent bei einem Bevölkerungsanteil an diesen 15 Großstädten von 3,74 Prozent) (siehe BIAJ-Abbildungen 3 und 4 unten)
Vier unkommentierte BIAJ-Abbildungen vom 05. Januar 2021 unten (weitere BIAJ-Informationen zum Arbeitsmarkt: hier):
Kinder und Jugendliche: Armutsgefährdungs- und SGB-II-Quoten – Ländervergleich 2007 bis 2019
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(BIAJ) In 2019 galten 20,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland als arm bzw. armutsgefährdet (Mikrozensus), insgesamt etwa 2,796 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren. (BIAJ-Tabelle 1 und 3) In den Ländern reichte die Armutsgefährdungsquote in dieser Altersgruppe in 2019 von 13,1 Prozent in Bayern bis 42,2 Prozent im Land Bremen.
Im Vergleich dazu lebten 2019 „lediglich“ 14,1 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Haushalten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) erhielten, insgesamt 1,928 Millionen Kinder und Jugendliche. (BIAJ-Tabelle 2 und 4) In den Ländern reichte diese SGB II-Quote in 2019 von 6,6 Prozent in Bayern bis 31,8 Prozent im Land Bremen (seit 2017 Rang 1 in diesem Negativ-Ranking).
Siehe dazu und zur Entwicklung in den Jahren von 2007 bis 2019 die BIAJ-Materialien vom 04. Januar 2021: Download_BIAJ20210104 (PDF: 5 Seiten mit sieben Tabellen)
Ergänzender Hinweis: In diesem Zusammenhang siehe auch die BIAJ-Materialien "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019" - hier.
Jobcenter 2021: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten"
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(BIAJ) Wieviel Bundesmittel werden den einzelnen Jobcentern - 302 Jobcenter gE (gemeinsame Einrichtungen) und 104 Jobcenter zkT (zugelassene kommunale Träger) - für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" im Haushaltsjahr 2021 (voraussichtlich) zur Verfügung stehen? Eine Übersicht (BIAJ-Tabelle) nach Beschluss des Bundeshaushalts 2021 durch den Bundestag und Veröffentlichung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 (EinglMV 2021) am 21. Dezember 2020 - mit Vergleich zu den Mittelzuteilungen für Ausgaben in 2020: Download_BIAJ20210102 (PDF: 13 Seiten). Wie und für welche Leistungen die einzelnen Jobcenter diese Bundesmittel für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten" ausgeben wollen (oder nicht ausgeben bzw. umschichten), kann bei den einzelnen Jobcentern erfragt werden (Stichworte: "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm", "Wirtschaftsplan"/"Haushaltsplan").
Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2021: 1.684,80 Euro plus 134,78 Euro Urlaubsgeld
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(BIAJ) Zum 1. Januar 2021 wird der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.684,80 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 134,78 Euro pro Monat (mindestens 8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.*** Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 31. Dezember 2020 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre).
*** https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2021