Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2005-2019 – vorausberechnet und Ist
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(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2005 bis 2019. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2019 standen den 30,853 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 15,896 Millionen Äquivalenzrentner gegenüber (bei insgesamt 21,124 Millionen Rentnerinnen und Rentnern am 01. Juli 2019 - ohne Waisenrenten). Der Rentnerquotient in 2019: 0,5152 (5.152 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2005 wurden für 2019 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 26,450 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 15,819 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2005 für 2019 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,5981 (5.981 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 03. Juli 2019 finden Sie hier: Download_BIAJ20200703 (PDF: 4 Seiten)
Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Rente hier.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2020 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juni 2020 (Stichtag 15.06.): 2,853 Millionen registrierte Arbeitslose - 637.000 (28,7 Prozent) mehr als im Juni 2019 – 381.000 (31,0 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 256.000 (25,9 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +15,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +48,8 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +18,2 Prozent; Stadt Bremen: +17,0 Prozent; Bremerhaven: +23,1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,7 Prozentpunkte, Hamburg +2,1 Prozentpunkte, Bremen (Land) +1,6 Prozentpunkte. (Bund: +1,36 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
4,076 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,9 Prozent (152.000) mehr als im Juni 2019. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑3,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +8,9 Prozent in Bayern (BY). Deutlicher Anstieg der „Parallelbezieher“ (von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) auf (vorläufig) etwa 117.000 im Juni 2020. (Juni 2019: 68.889) (siehe Fußnote 3, Seite 2) Nachrichtlich: Vorläufige Veränderung nach dem März 2020 (in drei Monaten): +260.000 (6,8 Prozent) mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2020 und Juni 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. Juli 2020 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20200701 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Mindestlohn Niederlande ab 1. Juli 2020: 1.680,00 Euro plus 134,40 Euro Urlaubsgeld
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(BIAJ) Zum 1. Juli 2020 wird der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.680,00 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 134,40 Euro pro Monat (8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.*** Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 30. Juni 2020 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre).
*** https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2020
Arbeitslosengeld: Nur wenige Arbeitslose sind Leistungsbeziehende - ein Ländervergleich 2007-2019
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(BIAJ) Im vergangenen Jahr 2019 hatten durchschnittlich lediglich 27,7 Prozent der registrierten Arbeitslosen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), 27,1 Prozent der weiblichen und 28,2 Prozent der männlichen Arbeitslosen. Im Ländervergleich reichte der Anteil der Arbeitslosen mit Anspruch auf diese „Entgeltersatzleistung“ (SGB III) an den registrierten Arbeitslosen in 2019 von 43,3 Prozent in Bayern (weiblich: 42,1 Prozent; männlich: 44,3 Prozent) bis 17,4 Prozent im Land Bremen (weiblich: 16,5 Prozent; männlich: 18,1 Prozent). Zur Enwicklung im Bund und in den Ländern von 2007 bis 2019 (und März 2020) - nach der Revision der Arbeitslosengeldstatistik im März 2020 - siehe die BIAJ-Materialien vom 25. Juni 2020: Download_BIAJ20200625 (PDF, acht Seiten)
Hinweis vom 08.04.2022: Eine bis Ende 2021 aktualisierte Fassung finden Sie hier.
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld: Entwicklung der Ausgaben bis Mai 2020
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(BIAJ) Im Mai 2020 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 1,802 Milliarden Euro ausgegeben, 116 Millionen Euro (6,9 Prozent) mehr als im Mai 2019.*
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld* betrugen von Juni 2019 bis Mai 2020 insgesamt 20,031 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die gleitende 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den beiden letzten Monaten (April und Mai 2020) um 166 Millionen Euro gestiegen.
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt.* Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 6,369 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (Juni 2019 bis Mai 2020). Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 8,751 Milliarden Euro von Januar bis Mai 2020 würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden sieben Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2,521 Milliarden Euro pro Monat (insgesamt 17,649 Milliarden Euro) ausgegeben werden, durchschnittlich nahezu 40 Prozent (39,9 Prozent) mehr als im Mai 2020. (Hinweis vom 30.07.2020: Zu den Ausgaben bis Juni 2020 siehe hier)
* einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (Mai 2019: etwa 15 Millionen Euro)
* In den in dieser BIAJ-Kurzmitteilung genannten Abrechnungsergebnissen sind kleinere Rundungsdifferenzen möglich.