Sterbefälle im Bund und in den Ländern in den Kalenderwochen 1 bis 52 - 2016 bis 2020
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(BIAJ) Wie hat sich die Anzahl der Sterbefälle im Bund (insgesamt, weiblich, männlich) und in den Ländern (von Schleswig-Holstein bis Thüringen) in den Kalenderwochen 1 bis 52 der Jahre 2016 bis 2020 entwickelt? (Datenstand: 22.01.2021 - Destatis) Siehe dazu die insgesamt 19 unkommentierten BIAJ-Abbildungen (plus Anhang) unten:
Hinweis vom 29.01.2021: Zur Aktualisierung dieser BIAJ-Abbildungen bis Ende KW 53-2020 (03.01.2021) siehe hier!
Weiterlesen: Sterbefälle im Bund und in den Ländern in den Kalenderwochen 1 bis 52 - 2016 bis 2020
SGB II-Eingliederungstitel 2020: Jobcenter Bremen und Bremerhaven – Mittel und Ausgaben 2020
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden in 2020 insgesamt 71,4 Millionen Euro (95,1 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 75,1 Millionen Euro für diese Leistungen ausgegeben, 14,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2019. (1) Vom Jobcenter Bremerhaven wurden in 2020 insgesamt 16,8 Millionen Euro (85,6 Prozent) der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" zugeteilten 19,6 Millionen Euro für diese Leistungen ausgegeben, 1,6 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2019. (1)
Bei Berücksichtigung der Mehrausgaben aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und der Minderausgaben für die Ausfinanzierung von nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen wurden vom Jobcenter Bremen Stadt in 2020 insgesamt 16,8 Millionen Euro mehr für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben und vom Jobcenter Bremerhaven 1,3 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2019.
Siehe dazu und zu den Ausgaben für die einzelnen Leistungen (!) die BIAJ-Materialien vom 22. Januar 2021: Download_BIAJ20210122 (PDF: vier Seiten; Jahreszahl im Titel und Fußzeile am 21.01.2022 korrigiert)
(1) einschließlich der Ausgaben nach dem am 28. März 2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis 2020
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(BIAJ) Im vergangenen Jahr 2020 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 20,6 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben, 5,6 Milliarden Euro (37,4 Prozent) mehr als im Vorjahr 2019. (1)
Bis Oktober 2018 waren die jährlichen Ausgaben für das Arbeitslosengeld auf 13,7 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018) gesunken. In den folgenden 18 Monaten bis April 2020 stiegen diese Ausgaben um 2,0 Milliarden Euro auf 15,7 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von Mai 2019 bis April 2020). (2) In den acht Monaten nach April 2020 (von Mai bis Dezember 2020) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) um 4,9 Milliarden Euro auf die oben genannten 20,6 Milliarden Euro in 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro ausgegeben wurden, nach 1,217 Milliarden Euro in 2019.
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis Dezember 2020 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
BA-Defizit 2020: 27,3 Milliarden Euro - Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis 2020
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(BIAJ) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab 2020 im Rechtskreis SGB III insgesamt 61,0 Milliarden Euro aus. (2019: 33,2 Milliarden Euro) Diesen Ausgaben standen in 2020 Einnahmen in Höhe von insgesamt 33,7 Milliarden Euro gegenüber. (2019: 35,3 Milliarden Euro) Der Anteil der Beiträge zur Arbeitsförderung („Arbeitslosenversicherung“) an den Einnahmen in 2020: 28,2 Milliarden Euro. (2019: 29,9 Milliarden Euro).
Der negative Finanzierungssaldo (Defizit), der sich aus den genannten Einnahmen und Ausgaben in 2020 ergibt: 27,3 Milliarden Euro. (2019: +2,1 Milliarden Euro; zur Erinnerung 2009: -13,8 Milliarden Euro). Siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten bzw. PDF hier: BIAJ20210119, eine Seite DIN A4 quer)
Der Ausgleich des negativen Finanzierungssaldos von 27,3 Milliarden Euro erfolgt zum weit überwiegenden Teil durch eine Entnahme von 19,9 Milliarden Euro aus der bis Ende 2019 auf 25,8 Milliarden Euro gewachsenen allgemeinen Rücklage (incl. Eingliederungsrücklage) und einem Bundesdarlehen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. (1) Zudem erfolgt eine Entnahme von 638 Millionen Euro aus der Insolvenzgeldrücklage und eine Zuführung von 68 Millionen Euro zur Winterbeschäftigungsrücklage.
(1) Da ein erheblicher Teil der allgemeinen Rücklage langfristig angelegt ist, wurde im zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ in Höhe von 9,3 Milliarden Euro bereitgestellt. „Das der Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsjahr 2020 gewährte und bis zum Ende des Haushaltsjahres 2021 nach § 365 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gestundete Darlehen des Bundes wird am Ende des Haushaltsjahres 2021 erlassen, soweit die Bundesagentur für Arbeit es nicht am Schluss des Haushaltsjahres 2021 zurückzahlen kann.“ (§ 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021)
Jobcenter: „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2020 – Ausgabemittel und Ausgaben
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2020 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) insgesamt 3,077 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 81,0 Prozent der den Jobcentern gE für diesen Zweck zugeteilten 3,799 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr 2019 wurde von den Jobcentern gE 97,8 Millionen Euro (3,3 Prozent) mehr für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. Die Mehrausgaben in Höhe von 97,8 Millionen Euro erhöhen sich auf 175,7 Millionen Euro, wenn die Mehrausgaben in Höhe von 90,0 Millionen Euro aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) und die Minderausgaben bei den nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen in Höhe von 12,0 Millionen Euro berücksichtigt werden.
Die BIAJ-Materialien vom 19. Januar 2021 mit Länderdaten (immer nur Jobenter gE) zu den Ausgabemitteln und Ausgaben (differenziert nach den einzelnen Leistungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20210119. (PDF: 19 Seiten) Auszug: