Land Bremen: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 1992 bis 2020 (Destatis, BIBB)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle (unten) zur Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (gemäß BIBB-Erhebungen und Berufsbildungsstatistik) im Land Bremen von 1992 bis 2020 (nachrichtlich Auszubildende insgesamt - alle Ausbildungsjahre zusammen). (Stand: 14. April 2021)
Hinweis vom 14.04.2022 - Eine Aktualisierung bis 2021 finden Sie hier: BIAJ_20220414.
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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis März 2021
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(BIAJ) Von Januar bis März 2021 wurden insgesamt 45.682 Asylanträge gestellt, darunter lediglich 27.995 Erstanträge – 3.533 (11,2 Prozent) weniger Erstanträge als von Januar bis März 2020 und 12.813 (262,9 Prozent) (!) mehr Folgeanträge. 6.260 (22,4 Prozent) der 27.995 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis März 2021 insgesamt 43.353 Asylanträge, darunter 29.190 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von April 2020 bis März 2021, wurden vom BAMF 146.182 Asylanträge entschieden, darunter lediglich 116.879 Erstanträge – die kleinste 12-Monatssumme entschiedener Asylerstanträge seit den 12 Monaten von Februar 2014 bis Januar 2015 (113.216).
14.727 (34,0 Prozent) der 43.353 Entscheidungen im ersten Quartal 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 7.357 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). Insbesondere im März 2021 wurden nur sehr wenige Asylanträge „positiv entschieden“ – 4.719 (23,4 Prozent) der insgesamt 20.182 Entscheidungen, darunter lediglich 2.366 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende März 2021 62.717 nach 66.583 Ende Februar 2021, 52.056 Ende Dezember 2020 und 56.223 Ende März 2020.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. April 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20210409 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld – nahezu 30 Milliarden Euro in 12 Monaten (April 2020 - März 2021)
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(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2020 bis März 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 29,6 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben – davon 17,0 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 12,6 Milliarden Euro für die am 25. März 2020 rückwirkend zum 01. März 2020 eingeführte Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Kug und Saison-Kug), die vom Arbeitgeber allein zu tragen sind. Ein Jahr zuvor, von April 2019 bis März 2020 wurden von der BA 211,5 Millionen Euro für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ausgegeben. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
In den ersten drei Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2021 wurden für "Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit" (einschließlich der SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug) insgesamt 7,643 Milliarden Euro ausgegeben, darunter 4,520 Milliarden Euro für "konjunkturelles Kurzarbeitergeld" (Kug). Das heißt: Im ersten Quartal 2021 (etwa 24,7 Prozent der 365 Kalendertage) wurde bereits 1,6 Milliarden Euro mehr für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben als die im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das gesamte Haushaltsjahr veranschlagten 6,050 Milliarden Euro. Ende Februar 2021 berichtete u.a. das Handelsblatt: "Insgesamt plant die BA für Kurzarbeit und die Erstattung der Sozialbeiträge an die Arbeitgeber nun rund zwölf Milliarden Euro ein." (Online, 26.02.2021)
Der negative Finanzierungssaldo im BA-Haushalt 2021 - veranschlagt etwa 9,65 Milliarden Euro - betrug Ende März 10,03 Milliarden Euro. Für den Ausgleich des im BA-Haushalt 2021 erwarteten Finanzierungssaldos sind neben Entnahmen aus den Rücklagen auch ein Bundeszuschuss nach § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 in Höhe von 3,346 Milliarde Euro veranschlagt. (Bundeshaushalt 2021: Haushaltsstelle 1101/636 22 Soll 3,350 Milliarden Euro) § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 lässt auch den erwarteten wesentlich höheren Bundeszuschuss („Erlass des Darlehens … und die Umwandlung in einen Zuschuss“) zu. (BIAJ, 08. April 2021; unterstrichene Zahlen im letzten Absatz am 10.05.2021 korrigiert)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2006-2020 – vorausberechnet und Ist
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(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2006 bis 2020. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2020 standen den 30,003 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 16,028 Millionen Äquivalenzrentner gegenüber. Der Rentnerquotient in 2020: 0,5342 (5.342 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2006 wurden für 2020 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 26,387 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 15,790 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2006 für 2020 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,5984 (5.984 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. April 2021 finden Sie hier: Download_BIAJ20210407 (PDF: 4 Seiten)
Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Rente hier.
Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2020
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(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Essen (Rang 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2020 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; Jahresdurchschnitt) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten. Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2020 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Leipzig (L: bis 2011 Rang 14, 2020 Rang 7) und Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2020 in den 15 Großstädten* von 6,0 Prozent in München (M) bis 19,1 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2020 durchschnittlich 13,0 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,3 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 8,3 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten.
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)
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