Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich August 2020 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) August 2020 (Stichtag 11.08.): 2,955 Millionen registrierte Arbeitslose - der höchste in einem August nach 2010 berichtete Bestand (siehe BIAJ-Abbildung unten). 636.000 (27,4 Prozent) mehr als im August 2019 – 381.000 (30,1 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 255.000 (24,2 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +13,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +40,5 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +18,8 Prozent; Stadt Bremen: +18,1 Prozent; Bremerhaven: +21,4 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,73 Prozentpunkte, Hamburg +2,11 Prozentpunkte, Bremen (Land) +1,74 Prozentpunkte. (Bund: +1,36 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
4,044 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 4,9 Prozent (188.000) mehr als im August 2019. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑3,8 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +10,9 Prozent in Bayern (BY). Deutlicher Anstieg der „Parallelbezieher“ (von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) auf (vorläufig) etwa 133.000 im August 2020. (August 2019: 67.636) (siehe Fußnote 3, Seite 2)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im August 2020 und August 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. September 2020 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20200901 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Jobcenter gE: "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und Umschichtungen 2019, "Verwaltungskosten" 2016 bis 2019
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(BIAJ) Wieviel Bundesmittel wurden den einzelnen Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen") für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) und für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" in 2019 vom Bund zugewiesen (zugeteilt) und wieviel wurde dafür im Haushaltsjahr 2019 ausgegeben, umgeschichtet oder nicht ausgegeben? (BIAJ-Tabelle 1) Und wie haben sich die "Gesamtverwaltungskosten" gemäß Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 nominal entwickelt, insgesamt und pro ELB ("erwerbsfähige Leistungsberechtigte")? (BIAJ-Tabelle 2)
Zum Großstadt-Vergleich (Seite 4 und 15) und zum Vergleich aller 302 Jobcenter gE (BIAJ-Tabelle 1, Seite 4 bis 14 und BIAJ-Tabelle 2, Seite 15 bis 25 im Download) mit einem kurzen einleitenden Text (Seite 1 bis 3) siehe die BIAJ-Materialien vom 27. August 2020: Download_BIAJ20200827 (PDF: 3 Text- und 22 Tabellenseiten) Auszüge aus den beiden BIAJ-Tabellen unten:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Nettoausgaben in den Ländern und im Bund 2017 bis 2019
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(BIAJ) Die Nettoausgaben der Sozialhilfeträger in den Ländern für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stiegen in 2019 auf insgesamt 6.869,6 Millionen Euro – nach 6.342,5 Millionen Euro in 2017 und 6.631,4 Millionen Euro in 2018. Zu den Nettoausgaben in den Ländern und zu den insbesondere in 2017 und 2018 deutlich geringeren Erstattungen durch den Bund (Soll gemäß § 46a SGB XII seit 2014: 100 Prozent) siehe die BIAJ-Abbildung 1 (von 4) und die dort angebrachten Fußnoten. Zum (nominalen, nicht preisbereinigten) relativen Anstieg der Nettoausgaben in den Jahren 2018 und 2019 im Vergleich zu 2017 im Bund und in den Ländern und siehe die BIAJ-Abbildung 2.
Die Nettoausgaben je Einwohner (EW) stiegen in der Bundesrepublik Deutschland von durchschnittlich 76,70 Euro in 2017 auf 82,70 Euro in 2019. Die Nettoausgaben je EW reichten 2019 in den Ländern von 42,70 Euro in Thüringen (TH) und 42,90 Euro in Sachsen (SN) bis 149,60 Euro in Bremen (HB), 150,40 Euro in Berlin (BE) und 171,80 Euro in Hamburg (HH). Siehe dazu und zu den beiden Vorjahren die BIAJ-Abbildung 3.
Zur Entwicklung der Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Bundesrepublik Deutschland von 2005 bis 2019 siehe die BIAJ-Abbildung 4.
COVID-19: Vergleich der Entwicklung der 14-Tage-Inzidenz der gemeldeten Fälle und Todesfälle in den Bundesländern bis zum 22.08.2020 (aktualisiert bis 19.12.2020)
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(BIAJ) Zehn unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der 14-Tage-Inzidenz der gemeldeten COVID-19-Fälle und COVID-19-Todesfälle pro 100.000 EW in den Bundesländern vom 28. März (14. bis 28. März) bis zum 19.12.2020, vier BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung des Länder-Maximums und Länder-Minimums der 14-Tage-Inzidenz der gemeldeten COVID-19-Fälle (mit Bundesdurchschnitt bzw. dem Land Bremen innerhalb dieses Korridors) (teilweise) bis zum 22.05.2021 und im Anhang eine BIAJ-Abbildung zur Entwicklung des Länder-Maximums und Länder-Minimums der 14-Tage-Inzidenz der gemeldeten COVID-19-Todesfälle ... und ein Blick auf ESP, ITA, FRA, NDL, GBR, USA und ISR im Vergleich zu DEU (29.02. bis 29.11.2020) ... und den Anteil der 30 NATO-Mitgliedstaaten an den bisher weltweit registrierten COVID-19-Fällen und Todesfällen.
Unter den teilweise bis zum 11.03.2021 aktualisierten BIAJ-Abbildungen 1 bis 4:
BIAJ-Abbildung 1 bis 5 von 10: Summe der in jeweils 14-Tagen gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 EW (Abb. 1: BY, BW, NW; Abb. 2: BE, HH, HB; Abb. 3: NI, SH, MV; Abb. 4: HE, RP. SL; Abb. 5: BB, ST, SN, TH)
BIAJ-Abbildung 6 bis 10 von 10 (aktualisiert bis 29.04.2021): Summe der in jeweils 14 Tagen gemeldeten COVID-19-Todesfällen pro 100.000 EW (Abb. 6: BY, BW, NW; Abb. 7: BE, HH, HB; Abb. 8: NI, SH, MV; Abb. 9: HE, RP. SL; Abb. 10: BB, ST, SN, TH)
Vergleiche insbesondere Abbildungen 1 und 6, Abbildungen 2 und 7, Abbildungen 3 und 8, Abbildungen 4 und 9 und Abbildungen 5 und 10.
Hinweis I: Entsprechende zehn BIAJ-Abbildungen bis zum 15.08.2020 siehe hier1.
Hinweis II: Siehe zu den bis zum 19.12.2020 bzw. 25.01.2021 gemeldeten COVID-19- Fällen und der 14-Tage-Inzidenz der COVID-19-Fälle auch den "Bundesländer-, Großstadt- und Kreisvergleich" (Corona) hier2.
Hinweis III: Blick in die Welt (214 Staaten/Regionen) bis zum 21.11.2020 - zwei BIAJ-Tabellen :
1. Summe der bis zum 21.11.2020 gemeldeten COVID-19-Fälle und COVID-19-Todesfälle in den Staaten und Regionen der Welt - insgesamt und pro 100.000 EW (gemäß ECDC): Download_BIAJ20201121_1 (PDF: 7 Seiten)
2. 14-Tage-Inzidenz (gemeldete COVID-19-Fälle) am 21.11.2020 in den Staaten und Regionen der Welt: Download_BIAJ20201121_2 (PDF: 5 Seiten)
Hinweis IV: Eine Modellrechnung der Bundeskanzlerin ("19.200") ("Modell-Ist-Vergleich" bis 28.11.2020 aktualisiert und ergänzt (Seite 4): Download_Modellrechnung_Ist_COVID-19 - Auszug auch unten) und die Entwicklung der SARS-CoV-2-Testungen, positiven Testungen und gemeldeten COVID-19-Fälle (zwei BIAJ-Abbildungen ganz unten - aktualisiert bis Ende 48. KW).
Hinweis V: Ein bis zum 28. 02.2021 aktualisierter Blick in die neun Nachbarländer der Bundesrepblik Deutschland und Italien, Spanien und Vereinigtes Könireich (vier BIAJ-Abbildungen zu den in 14 Tagen gemeldeten COVID-19-Fällen und -Todesfällen pro 100.000 EW bzw. eine Million EW).
BaSta-Hinweis: Rätselhafte Impfdosenberechnung der Bundesregierung - "Merkel-Dokument"? - mit Lösung der genannten, absurd berechneten Impfquote "68%" (BaSta20201216)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis Juli 2020 – weit unter veranschlagtem Soll 2020
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(BIAJ) Im Juli 2020 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 1,825 Milliarden Euro ausgegeben, 162 Millionen Euro (9,7 Prozent) mehr als im Juli 2019.* Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer) betrug von August 2019 bis Juli 2020 insgesamt 20,285 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die gleitende 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den vier Monaten nach März 2020 (April bis Juli 2020) um 420 Millionen Euro gestiegen.
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt (einschließlich Nachtragshaushalt). Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 6,115 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (August 2019 bis Juli 2020). Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 12,375 Milliarden Euro von Januar bis Juli 2020 würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden fünf Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2,805 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben werden (insgesamt 14,025 Milliarden Euro) - durchschnittlich nahezu eine Milliarde Euro (980 Millionen Euro) bzw. nahezu 54 Prozent (53,7 Prozent) mehr als die oben genannten 1,825 Milliarden Euro im Juli 2020.
* einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (Juli 2020: etwa 18 Millionen Euro)
* In den in dieser BIAJ-Kurzmitteilung genannten Abrechnungsergebnissen sind kleinere Rundungsdifferenzen möglich.
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)