Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2020 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2020 insgesamt 2,347 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und die Ausfinanzierung der nicht im SGB II (Hartz IV) geregelten Bundesprogramme ausgegeben (einschließlich von 116,3 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"), darunter 2,229 Milliarden Euro (58,7 Prozent) der den Jobcentern gE zugeteilten 3,799 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2020 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer").
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten drei Quartalen 2019 und 2020 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 12. Oktober 2020: Download_BIAJ20201012 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)*
* Zum Vergleich mit dem ersten Quartal und den ersten Halbjahr 2020 (und 2019) siehe die BIAJ-Materialien vom 27. April 2020 (Download_BIAJ20200427) und 07.Juli 2020 (Download_BIAJ20200707)
COVID-19: Bundesländer-, Großstadt- und Kreisvergleich (Corona) – 25.01.2021
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(BIAJ) Ein teilweise bis zum 25. Januar 2021 aktualisierter/ergänzter Bundesländer-, Großstadt- und Kreisvergleich der Anzahl der dem RKI (Robert Koch Institut) gemeldeten laborbestätigten COVID-19-Fälle - absolut und pro 100.000 EW (Einwohner_innen) mit Blick zurück in 14-Tage-Schritten bis zum 10.10.2020 und einem Blick auf die 14-Tage-Inzidenz vom 21.11. bis 05.12.2020 und 05.12. bis 19.12.2020 - BIAJ-Tabelle aktualisiert bis 19.12.2020: Download_BIAJ20201219 (PDF: 11 Seiten ohne die acht BIAJ-Abbildungen unten)
Acht unkommentierte BIAJ-Abbildungen (unten; Stand: 19.12.2020) ... und ein "tabellarischer Blick" über die Grenzen in alle (214) Länder und Regionen der Welt vom 21.11.2020 hier: Download_BIAJ-Tabelle 1 und Download_BIAJ-Tabelle 2) und ein Blick auf die Entwicklung der 14-Tage-Inzidenz (COVID-19-Fälle und -Todesfälle) in einigen ausgewählten Staaten seit dem 29.02.2020 - bis 21.11.2020 (siehe BIAJ-Abbildung unter den BIAJ-Abbildungen mit den neu Nachbarländern der Bundesrepublik Deutschland unten)
Zudem zwei Anhänge (ganz unten): Eine Modellrechnung der Bundeskanzlerin ("19.200") ("Modell-Ist-Vergleich" bis 28.11.2020 aktualisiert und ergänzt (Seite 4): Download_Modellrechnung_Ist_COVID-19 - Auszug auch unten) und die Entwicklung der SARS-CoV-2-Testungen, positiven Testungen und gemeldeten COVID-19-Fälle (aktualisiert bis Ende 48. KW).
BaSta-Hinweis: Rätselhafte Impfdosenberechnung der Bundesregierung - "Merkel-Dokument"? - mit Lösung der genannten, absurd berechneten Impfquote "68%" (BaSta20201216)
Weiterlesen: COVID-19: Bundesländer-, Großstadt- und Kreisvergleich (Corona) – 25.01.2021
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis September 2020
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BIAJ) In den fünf Monaten von Mai bis September 2020 (nach April 2020) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) um 3,053 Milliarden Euro auf 18,760 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Oktober 2019 bis September 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Das heißt, von Mai bis September 2020 (9,121 Milliarden Euro) wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 3,053 Milliarden Euro (50,3 Prozent) mehr für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als von Mai bis September 2019 (6,069 Milliarden Euro). Nominal mehr als im September 2020 (1,961 Milliarden Euro) wurde von der BA für das Arbeitslosengeld zuletzt im Monat Mai 2006 (2,055 3Milliarden Euro) ausgegeben.
Bis zum Oktober 2018 waren die Ausgaben für das Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) auf 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) gesunken.*
Hinweis vom 06.11.2020: Zur Aktualisierung bis Oktober 2020 siehe hier_06112020
* d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis September 2020 siehe hier1 und zur Entwicklung der Ausgaben für Insolvenzgeld siehe hier2.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Insolvenzgeld: Deutlicher Anstieg der Ausgaben – insbesondere nach Mai 2020
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(BIAJ) Aktualisiert bis November 2020*: Die Jahressumme der Ausgaben der Bundesagentur für Insolvenzgeld ist bis Ende Oktober 2020 auf etwa 1,27 Milliarden Euro (1.271,7 Millionen Euro) in den 12 Monaten von November 2019 bis Oktober 2020 gestiegen. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten)
In 2018 wurden für das aus der Insolvenzgeldumlage finanzierte Insolvenzgeld 588,0 Millionen Euro ausgegeben, in 2019 stiegen die Ausgaben auf 842,0 Millionen Euro und in den 12 Monaten bis Mai 2020 (von Juni 2019 bis Mai 2020) auf 867,9 Millionen Euro. Nach Mai 2020 ist die Jahressumme der Ausgaben um 403,8 Millionen Euro auf die genannten 1.271,7 Millionen Euro gestiegen.
2020 wurden in den ersten elf Monaten 1.152,8 Millionen Euro für das Insolvenzgeld ausgegeben, davon 763,6 Millionen Euro in den sechs Monaten nach Mai (bis einschließlich November 2020). Im Vorjahr 2019 wurden in den ersten elf Monaten 723,2 Millionen Euro für das Insolvenzgeld ausgegeben, davon 359,8 Millionen Euro in den sechs Monaten nach Mai (bis einschließlich November 2019). (BIAJ, 07.12.2020)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
* Zur weiteren, unerwarteten Entwicklung bis August 2021 siehe die BIAJ-Kurzmitteilung "Insolvenzgeld 2021: Wesentlich geringere Ausgaben als erwartet" vom 15.09.2021: hier.
Jobcenter 2021: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- Ausblick
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Hinweis vom 02.01.2021: Zu den nach Veröffentlichung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 am 21.12.2020 aktualisierten BIAJ-Materialien (Jobcenter 2021: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten") siehe hier.
(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 sind für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“, wie im laufenden Haushaltsjahr 2020, insgesamt 5,009 Milliarden Euro veranschlagt, anders als in den Vorjahren (1), ausschließlich für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (2020: 5,0052 Milliarden Euro). Gemäß Erläuterung dürfen zudem Ausgabereste bis zur Höhe von 400 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. (siehe dazu die Fußnote 2 in den BIAJ-Tabellen 1 und 2) (2) Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2021 sind 5,1039 Milliarden Euro veranschlagt (2020: 5,1254 Milliarden Euro).
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (302 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2021 (im Vergleich zu 2020) voraussichtlich sein werden (3) - berechnet auf Basis der in den BIAJ-Tabellen 1 und 2 genannten Annahmen. (siehe jeweils PDF-Seite 8)
Die BIAJ-Tabellen 1 und 2 vom 05. Oktober 2020 mit allen 406 Jobcentern finden Sie hier:
BIAJ-Tabelle 1 - „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“: Download_BIAJ20201005_1 (PDF: 8 Seiten)
BIAJ-Tabelle 2 - „Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten“: Download_BIAJ20201005_2 (PDF: 8 Seiten - 07.10.2020 14:35 Uhr: mit der korrekten Seite 4)
(1) In den Vorjahren war immer ein Teil dieser Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ für die Finanzierung bzw. Kofinanzierung von nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen veranschlagt.
(2) Aus dem Ansatz für „Arbeitslosengeld II“ (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) dürfen zudem, wie im laufenden Haushaltsjahr, bis zur Gesamthöhe von 700 Millionen Euro „Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ (Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2021) Diese Mittel werden nicht auf die einzelnen Jobcenter verteilt.
(3) ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung (§ 1 Absatz 2 Satz 1 EinglMV 2020: "... Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) ..."