Arbeitslose und Langzeitarbeitslose im Mai 2021: Bund und Großstädte im Vorjahresvergleich
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(BIAJ) Im Mai 2021 wurden in der Bundesrepublik Deutschland von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 1.064.782 Langzeitarbeitslose registriert – 36,6 Prozent (285.121) mehr als im Mai 2020 – bei einem Rückgang der registrierten Arbeitslosigkeit insgesamt um 125.795 (4,5 Prozent) auf 2.687.191. Überdurchschnittlich stark stieg in diesem Zeitraum die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten (mit mehr als 400.000 EW; incl. Region Hannover): Während die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen im Bundesgebiet ohne diese 15 Großstädte um 32,3 Prozent stieg, stieg sie in den 15 Großstädten um 49,5 Prozent.
Im Mai 2021 lebten 26,91 Prozent (286.541) der 1.064.782 registrierten Langzeitarbeitslosen in den 15 Großstädten. Rückblickend bis Januar 2008 ist dies der höchste Anteil der Großstädte an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Langzeitarbeitslosen. Im Rechtskreis SGB III („Arbeitslosenversicherung“) betrug dieser Anteil der Großstädte 19,27 Prozent (27.407 von 142.196) und im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 28,09 Prozent (259.134 von 922.586).
Nachrichtlich: Ende 2019 lebte in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes 18,24 Prozent (15,173 Millionen) der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland (83,167 Millionen).
Zum Vorjahresvergleich der registrierten Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen im Mai 2021 (und zum Vergleich 2020-2019) im Bund und in den 15 Großstädten siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle unten oder die PDF-Seite hier: BIAJ20210601.
Hartz IV: Anerkannte Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/2017 - 12/2020
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(BIAJ) Im Dezember 2020 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft 1.187,10 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (605,30 Euro pro Person in diesen 2,854 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit 5,597 Millionen Menschen).
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.026,80 Euro in Leipzig (L) bis 1.385,90 Euro in München (M). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 7, Seite 7 und 10)
Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen von insgesamt durchschnittlich 340,20 Euro verblieb im Dezember 2020 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 846,90 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (431,80 Euro pro Person).
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft von 736,30 Euro in Leipzig (darunter 332,40 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 977,10 Euro in München (darunter 583,00 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4, 6 und 7, Seite 7, 9 und 10)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 28. Mai 2021 finden sie hier: Download_BIAJ20210528 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)
Jobcenter gE: "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und Umschichtungen 2020, "Verwaltungskosten" 2017 bis 2020
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(BIAJ) Wieviel Bundesmittel wurden den einzelnen Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen") für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) und für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" in 2020 vom Bund zugewiesen (zugeteilt) und wieviel wurde dafür im Haushaltsjahr 2020 ausgegeben, umgeschichtet oder nicht ausgegeben? (BIAJ-Tabelle 1) Und wie haben sich die "Gesamtverwaltungskosten" gemäß Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 nominal entwickelt, insgesamt und pro ELB ("erwerbsfähige Leistungsberechtigte")? (BIAJ-Tabelle 2)
Zum Großstadt-Vergleich (Seite 4 und 15) und zum Vergleich aller 302 Jobcenter gE (BIAJ-Tabelle 1, Seite 4 bis 14 und BIAJ-Tabelle 2, Seite 15 bis 25 im Download) mit einem kurzen einleitenden Text (Seite 1 bis 3) siehe die BIAJ-Materialien vom 26. Mai 2021: Download_BIAJ20210526 (PDF: 3 Text- und 22 Tabellenseiten - zwei Tabellen-Auszüge unten)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis April 2021
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(BIAJ) Von Mai 2020 bis April 2021 gab der Bund insgesamt 21,204 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld aus. In den dreizehn Monaten nach März 2020 (1) ist die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld und Sozialgeld um 1,339 Milliarden Euro (6,7 Prozent) gestiegen. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten)
Rechnerisch: Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld im Bundeshaushalt 2021 würde ausgeschöpft, wenn in den acht Monaten von Mai bis Dezember 2021 insgesamt 16,205 Milliarden ausgegeben würde, 18,2 Prozent (2,496 Milliarden Euro) mehr als von Mai bis Dezember 2020 (13,709 Milliarden Euro).
(1) Nach 2017 (21,423 Milliarden Euro) sank die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro (April 2019 bis März 2020).
Arbeitslosengeld-Ausgaben Mai 2020 bis April 2021: 22,4 Milliarden Euro, 6,7 Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 22,424 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgegeben. (1)
Bis Oktober 2018 waren die jährlichen Ausgaben für das Arbeitslosengeld auf 13,741 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018) gesunken. In den folgenden 18 Monaten bis April 2020 stiegen diese Ausgaben um nahezu 2,0 Milliarden Euro auf 15,707 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von Mai 2019 bis April 2020). (2)
In den zwölf Monaten nach April 2020 (Mai 2020 bis April 2021) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) um 6,717 Milliarden Euro (42,8 Prozent) auf die oben genannten 22,424 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021.
Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,099 Milliarden Euro (3) veranschlagt. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro ausgegeben wurden, nach 1,217 Milliarden Euro in 2019.
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
(3) einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis April 2021 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)