Kinder und Jugendliche: Armutsgefährdungs- und SGB-II-Quoten – Ländervergleich 2007 bis 2019
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(BIAJ) In 2019 galten 20,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland als arm bzw. armutsgefährdet (Mikrozensus), insgesamt etwa 2,796 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren. (BIAJ-Tabelle 1 und 3) In den Ländern reichte die Armutsgefährdungsquote in dieser Altersgruppe in 2019 von 13,1 Prozent in Bayern bis 42,2 Prozent im Land Bremen.
Im Vergleich dazu lebten 2019 „lediglich“ 14,1 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Haushalten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) erhielten, insgesamt 1,928 Millionen Kinder und Jugendliche. (BIAJ-Tabelle 2 und 4) In den Ländern reichte diese SGB II-Quote in 2019 von 6,6 Prozent in Bayern bis 31,8 Prozent im Land Bremen (seit 2017 Rang 1 in diesem Negativ-Ranking).
Siehe dazu und zur Entwicklung in den Jahren von 2007 bis 2019 die BIAJ-Materialien vom 04. Januar 2021: Download_BIAJ20210104 (PDF: 5 Seiten mit sieben Tabellen)
Ergänzender Hinweis: In diesem Zusammenhang siehe auch die BIAJ-Materialien "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019" - hier.
Jobcenter 2021: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten"
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(BIAJ) Wieviel Bundesmittel werden den einzelnen Jobcentern - 302 Jobcenter gE (gemeinsame Einrichtungen) und 104 Jobcenter zkT (zugelassene kommunale Träger) - für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" im Haushaltsjahr 2021 (voraussichtlich) zur Verfügung stehen? Eine Übersicht (BIAJ-Tabelle) nach Beschluss des Bundeshaushalts 2021 durch den Bundestag und Veröffentlichung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 (EinglMV 2021) am 21. Dezember 2020 - mit Vergleich zu den Mittelzuteilungen für Ausgaben in 2020: Download_BIAJ20210102 (PDF: 13 Seiten). Wie und für welche Leistungen die einzelnen Jobcenter diese Bundesmittel für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten" ausgeben wollen (oder nicht ausgeben bzw. umschichten), kann bei den einzelnen Jobcentern erfragt werden (Stichworte: "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm", "Wirtschaftsplan"/"Haushaltsplan").
Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2021: 1.684,80 Euro plus 134,78 Euro Urlaubsgeld
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(BIAJ) Zum 1. Januar 2021 wird der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.684,80 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 134,78 Euro pro Monat (mindestens 8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.*** Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 31. Dezember 2020 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre).
*** https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2021
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis November 2020 – Soll-Ist-Vergleich
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(BIAJ) Im laufenden Haushaltsjahr 2020 werden für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld weit mehr als fünf Milliarden der im Bundeshaushalt veranschlagten 26,4 Milliarden Euro nicht (für diese Zweckbestimmung) ausgegeben. Die Ausgaben dürften voraussichtlich sogar unter den ursprünglich veranschlagten (ohne Nachtragshaushaltsgesetz vom 27. März 2020) 20,9 Milliarden Euro liegen.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer), die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den acht Monaten nach März 2020 (April bis November 2020) um 727 Millionen Euro auf 20,592 Milliarden Euro gestiegen. In den acht Monaten nach März 2020 wurden 13,977 Milliarden Euro (durchschnittlich 1,747 Milliarden Euro pro Monat) ausgegeben, nominal 5,5 Prozent (727 Millionen Euro) mehr als die 13,250 Milliarden Euro in den acht Monaten nach März 2019 (durchschnittlich 1,656 Milliarden Euro pro Monat).
Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 19,188 Milliarden Euro von Januar bis November 2020* würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro rechnerisch dann vollständig in Anspruch genommen, wenn im Dezember des laufenden Haushaltsjahres 7,212 Milliarden Euro ausgegeben werden - das ursprünglich veranschlagte Soll von 20,9 Milliarden Euro, wenn im Dezember 1,712 Milliarden Euro ausgegeben werden. Die Ausgaben im Dezember 2019: 1,404 Milliarden Euro.
Ausblick: Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 sind für Arbeitslosengeld und Sozialgeld drei Milliarden Euro weniger veranschlagt als im Bundeshaushalt 2020 (incl. Nachtragshaushalt).
* einschließlich der geschätzten Ausgaben in Höhe von etwa 194 Millionen Euro aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT - darunter: 145,5 Millionen Euro von den 302 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT)
COVID-19 (Corona): Der Anteil der 30 NATO-Mitgliedstaaten an den weltweit registrierten Fällen und Todesfällen
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf den Anteil der 30 NATO-Mitgliedstaaten an den weltweit registrierten COVID-19-Fällen und -Todesfällen (gestorben an bzw. mit COVID-19) insgesamt und in den letzten zwei Berichtswochen - aktualisiert bis zum Ende der 51. Kalenderwoche am 20. Dezember 2020 (Ergänzung vom 27.12.2020: Zwei BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der in 14 Tagen (zwei Kalenderwochen) in den 30 NATO-Mitgliedstaaten zusammen und in der Bundesrepublik Deutschland gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner_innen (EW) und COVID-19-Todesfälle pro eine Million EW)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Corona - SARS-CoV-2, COVID-19: hier.