Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis November 2020
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020 wurden von der Bundesagentur für Arbeit 20,039 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) ausgegeben - erstmals seit den 12 Monaten von Mai 2006 bis April 2007 (nominal) mehr als 20 Milliarden Euro in einem 12-Monatszeitraum.
In den sieben Monaten von Mai bis November 2020 (nach April 2020) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) um 4,332 Milliarden Euro auf 20,039 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Das heißt, von Mai bis November 2020 (12,856 Milliarden Euro) wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 4,332 Milliarden Euro (50,8 Prozent) mehr für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als von Mai bis November 2019 (8,525 Milliarden Euro).**
Bis zum Oktober 2018 waren die Ausgaben für das Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) auf 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) gesunken.*
* d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
** Rundungsdifferenz. Der Anstieg wurde aus nicht gerundeten Ausgaben in den jeweils sieben Monaten berechnet.
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis November 2020 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis November 2020
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(BIAJ) Von Januar bis November 2020 wurden insgesamt 108.884 Asylanträge gestellt, darunter 93.758 Erstanträge. Dies waren 46.172 (29,8 Prozent) Asylanträge bzw. 39.566 (29,7 Prozent) Asylerstanträge weniger als von Januar bis November 2019. 24.588 bzw. 26,2 Prozent der von Januar bis November 2020 gestellten 93.758 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis November 2019: 29.325 bzw. 22,0 Prozent der 133.324 Asylerstanträge) „Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt 69.170 Erstanträge gestellt.“ (BAMF) Dies waren 33,5 Prozent (34.829) weniger als die 103.999 Asylerstanträge ohne die in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kinder von Januar bis November 2019.
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis November 2020 insgesamt 135.584 Asylanträge, 37.045 (21,5 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 04. Dezember 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20201204 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2020 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) November 2020 (Stichtag 11.11.): 2,699 Millionen registrierte Arbeitslose - 519.000 (23,8 Prozent) mehr als im November 2019 – 299.000 (24,6 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 221.000 (22,8 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +9,4 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +36,0 Prozent in Berlin (BY). (Land Bremen: +18,0 Prozent; Stadt Bremen: +19,3 Prozent; Bremerhaven: +12,8 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,51 Prozentpunkte, Hamburg +1,73 Prozentpunkte, Bremen (Land) +1,57 Prozentpunkte. (Bund: +1,10 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
3,793 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 0,9 Prozent (34.000) mehr als im November 2019 und (vorläufig) 23.000 weniger (!) als im März 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑6,2 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +5,4 Prozent in Bayern (BY). Deutlicher Anstieg der „Parallelbezieher“ (von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) im Vorjahresvergleich auf (vorläufig) etwa 97.000 im November 2020. (November 2019: 64.362) (siehe Fußnote 3, Seite 2)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im November 2020 und November 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. Dezember 2020 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20201201 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Jobcenter gE: Zuweisung und Ausgaben für "SGB II-Eingliederungsleistungen" 2012 bis Oktober 2020 (Abbildung)
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(BIAJ) Bis April 2020 stieg die 12-Monatssumme der Ausgaben der Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) für „Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen) auf 3,207 Milliarden Euro. (1) Dann endete der Anstieg dieser Ausgaben, der ein Jahr nach der Bundestagswahl 2017 begann. Nach April 2020 sanken diese Ausgaben (einschließlich der Ausgaben nach dem am 28. März 2020 in Kraft getretenen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz - SodEG) auf 3,123 Milliarden Euro in den 12 Monaten von November 2019 bis Oktober 2020.
Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2020 zugeteilt wurden den 302 Jobcentern gE insgesamt 3,799 Milliarden Euro. Nach 2019, als von den Jobcentern gE 702 Millionen Euro der zugeteilten Bundesmittel in Höhe von 3,681 Milliarden Euro nicht für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben wurden, werden 2020 von den Jobcentern gE voraussichtlich ebenfalls etwa 700 Millionen Euro nicht für diese „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich der Ausgaben nach dem SodEG) ausgegeben.
Siehe dazu die weiteren Informationen zur Entwicklung seit 2012 in der BIAJ-Abbildung unten (dort u.a. auch die Fußnote 2).
(1) hier immer ohne die Ausgaben für die nicht im SGB II geregelten (und zwischenzeitlich beendeten) Bundesprogramme und ohne den zum 01. Januar 2020 eingeführten sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) – im 2020 einschließlich der Ausgaben nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). In den letzten 12 Monaten, von November 2019 bis Oktober 2020, wurden von den Jobcentern gE 151,7 Millionen Euro für den PAT und 3,0 Millionen Euro für die Ausfinanzierung von Bundesprogrammen ausgegeben. Die Ausgaben der Jobcenter gE nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in 2020 betrugen bis einschließlich Oktober etwa 70 Millionen Euro. Von Oktober 2017 bis September 2018 wurde für die Finanzierung der Bundesprogramme von den Jobcentern gE 269,7 Millionen Euro ausgegeben.
Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zu den SGB II-Ausgaben: hier1
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Hartz IV (SGB II)“: hier2
Mehr als fünf Milliarden Euro weniger als veranschlagt: Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2020 (Ist bis Oktober 2020)
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(BIAJ) Für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV) wird der Bund im laufenden Haushaltsjahr voraussichtlich deutlich mehr als fünf Milliarden Euro weniger ausgeben als im Bundeshaushalt 2020 veranschlagt. Zur Entwicklung der Ausgaben bis Ende Oktober 2020: Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer), die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den sieben Monaten nach März 2020 (April bis Oktober 2020) um 656 Millionen Euro auf 20,521 Milliarden Euro gestiegen. In den sieben Monaten nach März 2020 wurden 12,297 Milliarden Euro (durchschnittlich 1,757 Milliarden Euro pro Monat) ausgegeben, nominal 5,6 Prozent (656 Millionen Euro) mehr als die 11,641 Milliarden Euro in den sieben Monaten nach März 2019 (durchschnittlich 1,663 Milliarden Euro pro Monat).
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 5,879 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (November 2019 bis Oktober 2020).
Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 17,508 Milliarden Euro von Januar bis Oktober 2020* würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden zwei Monaten des laufenden Haushaltsjahres 4,446 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben werden (insgesamt 8,892 Milliarden Euro) – mehr als zweieinhalb mal so viel (+253 Prozent) wie im Durchschnitt der letzten sieben Monate.
Ausblick: Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 sind für Arbeitslosengeld und Sozialgeld drei Milliarden Euro weniger veranschlagt als im Bundeshaushalt 2020 (incl. Nachtragshaushalt).
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)