Angeblich „bundeseinheitlich“: „Bundesnotbremse“ und die „eingefrorenen“ 7-Tage-Inzidenzen
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(BIAJ) Eine in vielen Fällen „eingefrorene Fehlinformation“ gilt als „maßgeblich“ für die sogenannte „bundeseinheitliche Bundesnotbremse“. Vergleichen Sie dazu die für den Berichtstag „eingefrorenen“ Werte der angeblichen "7-Tage-Inzidenzen" (Spalte a), die aktualisierten Werte (Spalte b) und die Differenz zwischen den "eingefrorenen" und aktualisierten Werten (Spalte b-a) in der BIAJ-Tabelle vom 14.05.2021: Download_BIAJ20210514 (PDF; 44 Seiten mit allen Kreisen). Und siehe dazu die folgende bemerkenswerte Erklärung des RKI (Robert Koch Institut) für die Zugrundelegung der „eingefrorenen“ Werte für "das In- und Außerkrafttreten der bundeseinheitlichen Maßnahmen nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“)":
„Gemäß § 28b IfSG veröffentlicht das RKI für alle Landkreise und kreisfreien Städte fortlaufend die 7-Tage-Inzidenz. Die Exceldatei wird täglich aktualisiert und enthält folgende Daten:
- aktuelle 7-Tage-Fallzahlen und -Inzidenzen nach Bundesländern und Kreisen, …
Bei den 7-Tage-Fallzahlen und -Inzidenzen für frühere Tage muss berücksichtigt werden, dass es sich um die jeweils an dem angegebenen Tag berichteten Werte handelt, die nicht durch an Folgetagen nachübermittelte Fälle aktualisiert werden (für den Berichtstag "eingefrorene" Werte).
Diese Werte sind für das In- und Außerkrafttreten der bundeseinheitlichen Maßnahmen nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) maßgeblich. Die Zugrundelegung der „eingefrorenen“ Werte stellt sicher, dass die Werte keinen Schwankungen unterliegen und sich die von den Maßnahmen Betroffenen auf das In- bzw. Außerkrafttreten dieser mit einem zeitlichen Vorlauf einstellen können.“ (Robert Koch Institut, „7-Tage-Inzidenzen nach Bundesländern und Kreisen (gemäß „Bundesnotbremse“) sowie Gesamtübersicht der pro Tag ans RKI übermittelten Fälle und Todesfälle, Stand: 14.5.2021“)
Bemerkenswert, denn es geht doch angeblich um die Inzidenzen 100, 150 bzw. 165 und nicht um die in vielen Fällen nach unvollständigen Meldungen "eingefrorene Fehlinformation", die i.d.R. schon am Tag nach und/oder wenige Tage nach dem „Einfrieren“ zu Tage tritt. Ein "bundeseinheitliches" zeitnahes Melden der COVID-19-Fallzahlen ist bisher nicht zu erkennen. Und dass die „eingefrorenen“ Werte „keinen Schwankungen unterliegen“, erscheint bei einem Vergleich der Werte in Spalte a in vielen Fällen als geradezu absurd. (siehe dazu die Spalten "b - a" in den aktuellsten Berichtstagen auf den Seiten 4, 8, 12, 16, 20, 24, 28, 32, 36, 40 und 44!). Und dass die „eingefrorenen“ Werte „keinen Schwankungen unterliegen“ erscheint bei einem Vergleich der Werte in Spalte a in vielen Kreisen doch als ziemlich absurd. (BIAJ, 14.05.2021)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2021
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(BIAJ) Von Januar bis April 2021 wurden 37.326 Asylerstanträge und 19.361 (in der BAMF-Geschäftsstatistik erfasste) Asylfolgeanträge gestellt – 114 (0,3 Prozent) weniger Asylerstanträge (!) und 13.736 (244,2 Prozent) (!) mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis April 2020. (Spalte 8 und 9 in Tabelle 2, Seite 3). 8.486 (22,7 Prozent) der 37.326 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr!
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis April 2021 insgesamt 36.705 Asylerstanträge und 23.570 Asylfolgeanträge (einschließlich vieler Asylanträge, die in der BAMF-Geschäftsstatistik offensichtlich nicht als gestellte Asylanträge erfasst wurden).
18.851 (31,3 Prozent) der insgesamt 60.275 Entscheidungen von Januar bis April 2021 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 9.556 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Insbesondere im März und April 2021 wurden nur sehr wenige Asylanträge „positiv entschieden“ – 8.843 (23,8 Prozent) der insgesamt 37.104 Entscheidungen, darunter lediglich 4.565 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling. 22.592 (60,9 Prozent) der 37.104 Entscheidungen im März und April 2021 waren sog. „Formelle Entscheidungen“ ("sonstige Verfahrenserledigungen")!
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende April 2021 58.101 nach 66.583 Ende Februar 2021 und 62.717 Ende März 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. Mai 2021 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20210513 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Hartz IV: Kinder und Jugendliche differenziert nach Altersgruppen - Kreisvergleich Dezember 2020 (und 2019)
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(BIAJ) Zwei unkommentierte BIAJ-Tabellen zu den (unverheirateten) Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren (Altersgruppen: unter drei, drei bis unter sechs, sechs bis unter 15 und 15 bis unter 18) in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) im Dezember 2020 (und Dezember 2019) im Bund, in den 16 Ländern, in den 401 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte) und darunter in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover): Download_BIAJ20210512_1 und Download_BIAJ20210512_2 (PDF, jeweils 11 Seiten - Bund, Länder und Großstädte jeweils auf Seite 1 - siehe Auszüge unten - Quoten: vorläufig)
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: 31,9 Milliarden Euro in 12 Monaten (Mai 2020 – April 2021)
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 31,9 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben – davon 18,3 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,6 Milliarden Euro für die am 25. März 2020 rückwirkend zum 01. März 2020 eingeführte Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung (Kug und Saison-Kug), die vom Arbeitgeber allein zu tragen sind. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)
Von Januar bis April 2021 wurden für "Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit" (einschließlich der SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug) insgesamt 10,292 Milliarden Euro ausgegeben, darunter 6,108 Milliarden Euro für "konjunkturelles Kurzarbeitergeld" (Kug). Das heißt: In den ersten vier Monaten 2021 (etwa 32,9 Prozent der 365 Kalendertage) wurde bereits über 4,2 Milliarden Euro mehr für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben als die im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das gesamte Haushaltsjahr veranschlagten 6,050 Milliarden Euro.
Der negative Finanzierungssaldo im BA-Haushalt 2021, mit insgesamt etwa 9,65 Milliarden Euro* veranschlagt, betrug Ende April bereits 13,08 Milliarden Euro. Für den Ausgleich des im BA-Haushalt 2021 erwarteten Finanzierungssaldos sind neben Entnahmen aus den Rücklagen auch ein Bundeszuschuss nach § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 in Höhe von 3,346 Milliarde Euro veranschlagt. (Bundeshaushalt 2021: Haushaltsstelle 1101/636 22 Soll 3,350 Milliarden Euro) § 12 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2021 lässt auch den erwarteten wesentlich höheren Bundeszuschuss („Erlass des Darlehens … und die Umwandlung in einen Zuschuss“) zu. Von Januar bis März 2021 erhielt die Bundesagentur für Arbeit unterjährige Liquiditätshilfen in Höhe von 8,924 Milliarden Euro (BMF, Monatsbericht April 2021). (BIAJ, 11. Mai 2021)
* nicht „nur“ 6,45 Milliarden Euro, wie in beiden vorangegangenen BIAJ-Kurzinformationen zum Kurzarbeitergeld berichtet.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich April 2021 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) April 2021 (Stichtag 13.04.): 2,771 Millionen registrierte Arbeitslose - 127.488 (4,8 Prozent) mehr als im April 2020 – 1.099 weniger (!) bei den Agenturen für Arbeit und 128.587 mehr (!) bei den Jobcentern (!). (siehe Tabellen 1, 2 und 3 und den ergänzenden Hinweis unten). 52.000 (3,5 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 75.000 (6,6 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im April 2020. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von -2,1 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +14,9 Prozent in Berlin (BE). (Land Bremen: +3,8 Prozent; Stadt Bremen: +5,8 Prozent; Bremerhaven: -3,4 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,911 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,1 Prozent (43.000) weniger als im April 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑7,0 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +2,9 Prozent in Bayern (BY).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im April 2021 und April 2020 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. April 2021 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20210429 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Ergänzender Hinweis: Zum überdurchschnittlich starken Anstieg der registrierten Langzeitarbeitslosen von April 2020 bis April 2021 im Bund und in der 15 Großstädten (incl. Region Hannover) siehe hier. Bei einem Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit um 127.488 (4,8 Prozent; siehe oben) stieg die Zahl der registrierten Langzeitarbeitslosen um 317.857 (42,3 Prozent - in den 15 Großstädten um 56,7 Prozent).