Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Oktober 2020 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Oktober 2020 (Stichtag 12.10.): 2,760 Millionen registrierte Arbeitslose - 556.000 (25,2 Prozent) mehr als im Oktober 2019 – 327.000 (26,9 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 228.000 (23,1 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +11,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +38,6 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +18,5 Prozent; Stadt Bremen: +18,8 Prozent; Bremerhaven: +17,0 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,46 Prozentpunkte, Hamburg +1,79 Prozentpunkte, Bremen (Land) +1,65 Prozentpunkte. (Bund: +1,18 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
3,827 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,0 Prozent (39.000) mehr als im Oktober 2019 und (vorläufig) „nur“ 11.000 mehr als im März 2020. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,8 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +5,3 Prozent in Bayern (BY). Deutlicher Anstieg der „Parallelbezieher“ (von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) im Vorjahresvergleich auf (vorläufig) etwa 101.000 im Oktober 2020. (Oktober 2019: 63.592) (siehe Fußnote 3, Seite 2)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Oktober 2020 und Oktober 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. Oktober 2020 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20201029 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben bis September 2020 (SGB II)
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2019 bis September 2020 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nur noch 504,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. 1 – immer ohne die 104 Jobcenter zkT – „zugelassene kommunale Träger“) Im vergangenen Haushaltsjahr 2019 wurden von den Jobcentern gE noch insgesamt 565,5 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben und in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 insgesamt 567,9 Millionen Euro. Das heißt, in den sechs Monaten nach März 2020 wurden im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 63,0 Millionen Euro weniger für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (1)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis September 2020 - Soll-Ist-Vergleich - Minderausgaben
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(BIAJ) Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer), die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den sechs Monaten nach März 2020 (April bis September 2020) um 551 Millionen Euro auf 20,416 Milliarden Euro gestiegen. In den sechs Monaten nach März 2020 wurden 10,599 Milliarden Euro (durchschnittlich 1,767 Milliarden Euro pro Monat) ausgegeben, nominal 5,5 Prozent (551 Millionen Euro) mehr als die 10,048 Milliarden Euro in den sechs Monaten nach März 2019 (1,675 Milliarden Euro pro Monat).
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 5,984 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (Oktober 2019 bis September 2020).
Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 15,810 Milliarden Euro von Januar bis September 2020* würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden drei Monaten des laufenden Haushaltsjahres 3,530 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben werden (insgesamt 10,590 Milliarden Euro) – nahezu doppelt so viel (99,8 Prozent) wie im Durchschnitt der letzten sechs Monate.
Die erwarteten Minderausgaben 2020 (Ist kleiner Soll): über fünf Milliarden Euro.
Ausblick 2021: Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 sind für Arbeitslosengeld und Sozialgeld drei Milliarden Euro weniger veranschlagt als im Bundeshaushalt 2020 (incl. Nachtragshaushalt).
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)
SGB II-Eingliederungstitel 2020: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis September 2020
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis September 2020 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“/PAT) und Bundesprogramme zusammen 55,573 Millionen Euro ausgegeben, 13,718 Millionen Euro mehr als von Januar bis September 2019. Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im selben Zeitraum für diese Leistungen 12,706 Millionen Euro ausgegeben, 650.000 Euro weniger als von Januar bis September 2019.
Zu den für das Haushaltsjahr 2020 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis September 2020 (und 2019) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“ und den Ausgaben nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG - in 2020) siehe die BIAJ-Materialien vom 15. Oktober 2020: Download_BIAJ20201015 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten; letzter Absatz auf Seite 1 am 26.10.2021 redaktionell korrigiert.)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2020
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(BIAJ) Von Januar bis September 2020 wurden insgesamt 86.158 Asylanträge gestellt, darunter 74.173 Erstanträge. Dies waren 41.759 (32,6 Prozent) Asylanträge bzw. 36.109 (32,7 Prozent) Asylerstanträge weniger als von Januar bis September 2019. 19.757 bzw. 26,6 Prozent der von Januar bis September 2020 gestellten 74.173 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis September 2019: 24.096 bzw. 21,8 Prozent der 110.282 Asylerstanträge) „Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt 54.416 Erstanträge gestellt.“ (BAMF) Dies waren 36,9 Prozent (31.770) weniger als die 86.186 Asylerstanträge ohne die in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kinder von Januar bis September 2019.
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis September 2020 insgesamt 112.821 Asylanträge, 33.819 (23,1 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Oktober 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20201014 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier