COVID-19: Großstadtvergleich (Corona) – 7-Tage-Inzidenzen zeitnah und später
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Hinweis vom 07.05.2021: Ein ergänzender Blick auf a) für den Berichtstag "eingefrorene" Werte - maßgeblich für das In- und Außerkrafttreten der „Bundesnotbremse“ (RKI) und b) Rückwirkende Betrachtung der Sieben-Tage-Inzidenzen inkl. nachübermittelte Fälle (RKI, 07.05.2021) und die bemerkenswerten z.T. extrem großen Differenzen (b - a) vom 06. April bis 07. Mai 2021. Siehe dazu auch die RKI-Anmerkung in der Quellenangabe! Download_BIAJ20210507 (PDF, 55 Seiten mit allen Kreisen)
Hinweis vo m 17.04.2021: siehe dazu auch die BIAJ-Materialien ""Steuerung der Einschränkung von Grundrechten mit methodisch fragwürdig berechneten 7-Tage-Inzidenzen (pro 100.000 EW)? - Wie späte Meldungen (Nachmeldungen) an das RKI durch niedrigere Inzidenzen "belohnt" werden!" - BIAJ_17042021
Hinweis von 03.02.2021: Ein aktualisierter Großstadtvergleich der 7-Tage-Inzidenzen von der KW-10-2020 bis zur KW-04-2021 (Datenstand: 03.02.2021, 01:40:13 Uhr) - Download_BIAJ20210203
(BIAJ) Diverse BIAJ-Materialien zum Großstadtvergleich der 7-Tage-Inzidenzen (gemeldete COVID-19-Fälle pro 100.000 EW). Werden in Kürze ergänzt und gegebenenfalls aktualisiert. (Anm.: Zur 14-Tage-Inzidenz - dem EU/ECDC-Standard siehe u.a. hier.)
1. Zu den vom RKI zeitnah (am Tag nach dem letzten Meldetag) berichteten und mit Datenstand vom 19.12.2020 (0:00 Uhr) vom BIAJ neu berechneten 7-Tage-Inzidenzen siehe die BIAJ-Tabelle vom 21.12.2020 ... und vergleiche u.a. die Differenzen** in der Stadt Bremen und in Dresden (Sachsen, Landeshauptstadt). Offensichtlich sind auch im Dezember 2020 noch immer (auch) einige Großstädte nicht in der Lage oder nicht bereit, dem RKI zeitnah (am Ende eines Meldetages) die gemeldeten COVID-19-Fälle zu übermitteln.
2. BIAJ-Abbildungen (bisher sechs) zur Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz (COVID-19-Fälle pro 100.000 EW) vom 08.03. bis 18.12.2020 (Meldedatum), neu berechnet auf Grundlage des RKI-Datenstandes vom 19.12.2020 (0:00 Uhr):
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Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung von 2009 bis 2019
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf das Land Bremen in den Sektor Berufsausbildung in der "Integrierten Ausbildungsberichterstattung" (iABE) in den Jahren 2009 bis 2019. (siehe BIAJ-Tabelle unten) Anmerkung: In der am 17. Dezember 2020 vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten "Integrierten Ausbildungsberichterstattung 2019" wurden für das Land Bremen 86 weniger Anfängerinnen und 92 mehr Anfänger (männlich) berichtet als in der Schnellmeldung vom 06. März 2020 (BIAJ berichtete hier).
Rätselhafte Impfdosenberechnung der Bundesregierung - "Merkel-Dokument" ?
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(BaSta) Von t-online wurde heute (16.12.2020) unter der Überschrift "Merkel-Dokument" eine rätselhafte Impfdosenberechnung der Bundesregierung veröffentlicht. Siehe hier: BaSta20201216 (PDF eine Seite) oder unten. Das Büro für absurde Statistik (BaSta) bat die Bundesregierung per InternetPost um Klärung. (17.12.2020 01:40 Uhr: mit Rätsel-II-Lösung)
Am Rande: Die "Welt" hat übrigens nur einen der zwei rechnerischen Fehler entdeckt, und nicht die absurde "68-Prozent-Berechnung" (in der Welt werden daraus vermutlich versehentlich "69 Prozent"). (siehe: "Liste von Merkel – So schätzt die Bundesregierung die Impfbereitschaft ein"; Stand: 16.12.2020): "Insgesamt schätzt die Bundesregierung, dass 69 Prozent der Bevölkerung impfbereit sind und es bei 46,16 Millionen Impfpersonen insgesamt 89,9 Millionen Impfdosen für die Bevölkerung braucht. Pro Person werden zwei Impfdosen berechnet. Offenbar ist dem Kanzleramt ein kleiner Rechenfehler bei der Ausweisung passiert: Die in der 13. Spalte angegebenen kumulierten 89,9 Millionen Impfdosen müssten eigentlich auch die 2,4 Millionen Impfstoff für stationäre Pflege (Kategorie 2) beinhalten, sodass es insgesamt dann 92,32 Millionen Impfstoffdosen wären. (https://www.welt.de/politik/deutschland/article222627214/Merkels-Liste-So-schaetzt-die-Bundesregierung-die-Impfbereitschaft-ein.html)
Und ein Hinweis zur "Katogorie 14" im "Merkel-Dokument" - "Alter bis 12 Jahre": Die bisher (vorläufig) in der EU zugelassenen Impfstoffe sind laut "Produktinformation" für die Altersgruppen ab 16 Jahre (Pfizer-BioNTech) bzw. ab 18 Jahre (Moderna) zugelassen. Die Produktinformationen ("Comirnaty" und Moderna) finden Sie auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI: https://www.pei.de/SharedDocs/arzneimittel/impfstoffe/Mono/COVID-19/EU-1-20-1528.html und https://www.pei.de/SharedDocs/arzneimittel/impfstoffe/Mono/COVID-19/EU-1-20-1507.html) und der Seite der EMA (European Medicines Agency: https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty#product-information-section und https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/summaries-opinion/covid-19-vaccine-moderna). (Stand:06.01.2021).
BA-Haushalt: Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis November 2020
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(BIAJ) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab in den vergangenen 12 Monaten bis einschließlich November 2020 im Rechtkreis SGB III insgesamt 58,426 Milliarden Euro aus, davon 55,605 Milliarden Euro von Januar bis November 2020. Diesen Ausgaben standen in den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020 Einnahmen in Höhe von insgesamt 33,755 Milliarden Euro gegenüber, davon 30,737 Milliarden Euro von Januar bis November 2020. Der Anteil der Beiträge zu Arbeitsförderung („Arbeitslosenversicherung“) an diesen Einnahmen: insgesamt 28,363 Milliarden Euro, darunter 25,823 Milliarden Euro von Januar bis November 2020 (jeweils 84,0 Prozent der Einnahmen).
Der negative Finanzierungssaldo, der sich aus den genannten Einnahmen und Ausgaben ergibt: 24,671 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020 bzw. 24,867 Milliarden Euro von Januar bis November 2020. Im BA-Haushalt 2020 war in „Vor-Corona-Zeiten“ veranschlagt worden: Ausgaben in Höhe von 36,573 Milliarden Euro, Einnahmen in Höhe von 35,231 Milliarden Euro, Finanzierungssaldo -1,342 Milliarden Euro. (Erinnerung: Finanzierungssaldo 2009: -13,804 Milliarden Euro; siehe BIAJ-Abbildung unten bzw. PDF hier: BIAJ20201215, eine Seite DIN A4 quer)
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Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben bis November 2020 (SGB II)
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2019 bis November 2020 wurden von den 302 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nur noch 493,0 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben. (siehe BIAJ-Abb. 1 – immer ohne die 104 Jobcenter zkT – „zugelassene kommunale Träger“) Im vergangenen Haushaltsjahr 2019 wurden von den Jobcentern gE noch insgesamt 565,5 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben und in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 insgesamt 567,9 Millionen Euro. Das heißt, in den acht Monaten nach März 2020 wurden im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 74,9 Millionen Euro weniger für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (1)