COVID-19 in Bremerhaven: Wie die stark differierenden „7-Tage-Inzidenzen“ zustande kommen
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(BIAJ) Ein Lob an "das kleine Bundesland Bremen" (t-online) und die Tag für Tag stark differierenden (angeblichen) "7-Tage-Inzidenzen" im "COVID-19-Dashboard" des RKI (Robert Koch Institut) und (u.a.) im Weser-Kurier. Sie dazu die zweiseitige BIAJ-Information "COVID-19 in Bremerhaven: Wie die stark differierenden „7-Tage-Inzidenzen“ zustande kommen" vom 16. November 2020: Download_BIAJ20201116. Auszug (BIAJ-Tabelle) unten. (09.12.2020: Unten wurde ein Blick auf die Freie und Hansestadt Hamburg angefügt.)
Siehe auch die am 18.11.2020 ergänzte BIAJ-Tabelle "COVID-19-Fälle in Bremen (Stadt und Land) und Bremerhaven nach Meldedatum beim RKI seit dem 01.03.2020 und 7-Tage-Inzidenz" (von Tag zu Tag seit dem im Land Bremen/Stadt Bremen am 01.03.2020 gemeldeten ersten Fall): Download_BIAJ20201118, einen Tag später Download_BIAJ20201119 und drei Tage später Download_20201121 (jeweils PDF: 5 Seiten - dazu BIAJ-Abbildung unten).
Ergänzung vom 26.11.2020. Ein Blick auf die 7-Tage-Inzidenz und 14-Tage- Inzidenz pro 100.000 EW (RKI- bzw. ECDC/EU-Standard) und die "Drei-Wochen-Inzidenz pro 1.000 EW" in der Stadt Bremen (u.a. im Weser-Kurier vom 26.11.2020, S.10; dort wird auch die 10-Wochen-Inzidenz - 38. bis 47. KW in den Stadtteilen - Grafik - genannt): Download_BIAJ20201126 (PDF, 5 Seiten)
Ergänzung vom 26.11.2020 aktualisiert bis Datenstand 01.12.2020 0:00 Uhr: Download_BIAJ20201202 (PDF, 6 Seiten)
Nachtrag 16.11.2020: Am 16.11.2020 (Stand: 0:00 Uhr) sank die "7-Tage-Inzidenz" in Bremerhaven (113.643 EW) im COVID-19-Dashboard auf 32,6 (pro 100.000 EW). Der Weser-Kurier nannte am 16.11.2020 auf Seite 1 eine 7-Tage-Inzidenz von 105,3 (Quelle: Senatorin für Gesundheit). Die offensichtlich irreführende 32,6 im RKI-COVID-19-Dashboard ergibt sich aus 37 dem RKI gemeldeten COVID-19-Fällen an vier Tagen (4 am 09.11., 16 am 10.11., 14 am 11.11. und 3 am 12.11.2020 - 37 dividiert durch 1,13643). Auch die vom RKI genannte "7-Tage-Inzidenz" für das Land Bremen in Höhe von 156,6 stimmt wegen der (dem RKI) fehlenden Daten aus Bremerhaven nicht und dürfte am 16.11.2020 umd 0:00 Uhr eher nahezu 170 betragen haben.
Nachtrag 19.11.2020: Bis zum 18.11.2020 aktualisierter und ergänzter Vergleich (unten) - und zwei BIAJ-Abbildungen (Datenstand 18.11. und 19.11.2020)
Nachtrag vom 28.11.2020: Bis zum 28.11.2020 aktualisierter und ergänzter Vergleich (ganz unten angefügt)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Oktober 2020
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(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2020 wurden insgesamt 97.309 Asylanträge gestellt, darunter 83.735 Erstanträge. Dies waren 44.580 (31,4 Prozent) Asylanträge bzw. 38.490 (31,5 Prozent) Asylerstanträge weniger als von Januar bis Oktober 2019. 22.221 bzw. 26,5 Prozent der von Januar bis Oktober 2020 gestellten 83.735 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis Oktober 2019: 26.756 bzw. 21,9 Prozent der 122.225 Asylerstanträge) „Ohne diese in Deutschland geborenen Kinder unter einem Jahr wurden damit insgesamt 61.514 Erstanträge gestellt.“ (BAMF) Dies waren 35,6 Prozent (33.955) weniger als die 95.469 Asylerstanträge ohne die in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kinder von Januar bis Oktober 2019.
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Oktober 2020 insgesamt 123.894 Asylanträge, 35.223 (22,1 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. November 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20201112 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Oktober 2020
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(BIAJ) In den sechs Monaten von Mai bis Oktober 2020 (nach April 2020) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) um 3,713 Milliarden Euro auf 19,421 Milliarden Euro in den 12 Monaten von November 2019 bis Oktober 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Das heißt, von Mai bis Oktober 2020 (11,018 Milliarden Euro) wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 3,713 Milliarden Euro (50,8 Prozent) mehr für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als von Mai bis Oktober 2019 (7,304 Milliarden Euro).
Bis zum Oktober 2018 waren die Ausgaben für das Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) auf 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) gesunken.* Innerhalb der letzten zwei Jahre, von Oktober 2018 bis Oktober 2020, stiegen die Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) um 5,680 Milliarden Euro (41,3 Prozent), von 13,741 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von November 2017 bis Oktober 2018) auf 19,421 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von November 2019 bis Oktober 2020).
* d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis Oktober 2020 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Aus der Statistik über den Ausbildungsmarkt: Betriebliche Berufsausbildungsstellen und einmündende Bewerber_innen – Berichtsjahre 2017/18 bis 2019/20
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(BIAJ) Berichtsjahr 2019/2020 (30. September 2020): 472.981 gemeldete Bewerber_innen für Berufsausbildungsstellen insgesamt, 7,6 Prozent (38.818) weniger als ein Jahr zuvor (+2,7 Prozent in HB bis -13,6 Prozent in MV) bzw. 11,7 Prozent (62.642) weniger als zwei Jahre zuvor (-5,5 Prozent in HB bis -20,5 Prozent in MV).
216.156 einmündende Bewerber_innen*, 13,5 Prozent (33.815) weniger als ein Jahr zuvor (-8,7 Prozent in SN bis -19,2 Prozent in MV) bzw. 17,3 Prozent (45.203) weniger als zwei Jahre zuvor (-12,6 Prozent in HB bis -25,7 in MV).
514.571 gemeldete betriebliche Berufsausbildungsstellen, 7,5 Prozent (41.470) weniger als ein Jahr zuvor (-2,8 Prozent in BB bis -14,9 Prozent in HH) bzw. 5,9 Prozent (32.005) weniger als zwei Jahre zuvor (+3,2 Prozent in HB bis -15,1 Prozent in HH).
454.623 rechnerisch besetzte (oder stornierte) betriebliche Berufsausbildungsstellen, 9,6 Prozent (48.281) weniger als ein Jahr zuvor (-4,1 Prozent in MV bis -21,1 Prozent in TH) bzw. 7,0 Prozent (34.297) weniger als zwei Jahre zuvor (+3,8 Prozent in HB bis -18,2 Prozent in TH).
475 einmündende Bewerber_innen pro 1.000 rechnerisch besetzte Berufsausbildungsstellen, 4,3 Prozent (22) weniger als ein Jahr zuvor bzw. 11,1 Prozent (59) weniger als zwei Jahre zuvor.
Siehe dazu den Auszug aus der BIAJ-Tabelle oben und die BIAJ-Abbildung unten. Zu den entsprechenden Daten aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) über den Ausbildungsmarkt in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven) siehe hier: Download_BIAJ20201105 (PDF: drei Seiten)
Hinweis vom 01.11.2021: Entsprechende BIAJ-Materialien für die Berichtsjahre 2017/18 bis 2020/21 finden Sie hier.
Jobcenter zkT: "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Verwaltungskosten" - Zuteilungen 2019 und Ausgaben 2014 bis 2019
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(BIAJ) Von den 104 Jobcentern zkT („zugelassene kommunale Träger“) mit durchschnittlich 947.419 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in 2019 (ELB, Bestand) wurden im Haushaltsjahr 2019 nach vorläufigen Abrechnungsdaten (Stand: September 2020) insgesamt etwa 893,3 Millionen Euro für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ (hier immer ohne Ausfinanzierung der Leistungen nach § 16e SGB II i.d.F. bis 31.03.2012 und ohne Bundesprogramme) und etwa 1,399 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) ausgegeben. (Spalten 1, 3 und 9 in BIAJ-Tabelle 1, Seite 3) Für die „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ wurden von den 104 Jobcentern zkT 23,2 Prozent (etwa 269,2 Millionen Euro) weniger und für die „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) 4,5 Prozent (59,9 Millionen Euro) mehr ausgegeben als zugeteilt. (Spalten 2, 4, 5, 8, 10 und 11, Seite 3) Vom zugeteilten „Gesamtbudget“ (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) in Höhe von etwa 2,502 Milliarden Euro wurden von den Jobcentern zkT im Haushaltsjahr 2019 insgesamt 8,4 Prozent (etwa 209,3 Millionen Euro) nicht ausgegeben. (Spalten 14, 16 und 17; zu den stark differierenden Mehr- und Minderausgaben der einzelnen Jobcenter zkT siehe die Spalten 5, 11 und 17 auf Seite 1 bis 3)