Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2021
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(BIAJ) Den Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz („Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung“) in Höhe von insgesamt 2,313 Milliarden Euro (Bundesanteil: 925,1 Millionen Euro) standen im Haushaltsjahr 2020 Einnahmen (Erstattungen) in Höhe von insgesamt 384,7 Millionen Euro (Bundesanteil: 153,9 Millionen Euro) gegenüber. (rechnerische Rückgriffsquote/Rückgriffquote/Rückholquote: 16,63 Prozent)
Im Bundeshaushalt 2021 sind für den Bundesanteil an den Ausgaben für diese Unterhaltsleistungen 1,000 Milliarden Euro veranschlagt und Einnahmen in Höhe von 179 Millionen Euro. (Anm.: In welcher Höhe diese Unterhaltsleistungen die Ausgaben des Bundes und der Kommunen für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Hartz IV – minderten bzw. mindern, ist dem BIAJ nicht bekannt.)
Seit dem 1. Juli 2017 trägt der Bund 40 Prozent der Aufwendungen der Länder. Von 2000 bis zum 30. Juni 2017 trug der Bund ein Drittel (etwa 33,3 Prozent) der Aufwendungen der Länder, vor 2000 50 Prozent. Die nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil) eingezogenen Beträge, sind von den Ländern zum entsprechenden Anteil an den Bund abzuführen.
Der unten stehenden BIAJ-Tabelle (und PDF hier: BIAJ20210621) ist zu entnehmen, wie sich die Ausgaben und Einnahmen des Bundes (ohne die Anteile der Länder) von 2002 bis 2020 entwickelt haben und welche Entwicklung in 2021 gemäß Bundeshaushalt 2021 erwartet wird. (Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss: hier)
Anhang (01.07.2021 - vier BIAJ-Abbildungen - am 16.07.2021 wurde in erster Abbildung "31.12.2017" am 16.07.2021 korrigiert!)
Ein Blick auf die Leistungsberechtigten (Kinder) pro 1.000 Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren in den Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern Bremen (HB), Hamburg (HH), Berlin (BE), Baden-Württemberg (BW), Bayern (BY) und Mecklenburg-Vorpommern (MV) Ende 2019, 2018 und 2017 (nach Änderung des UVG zum 01.07.2017 - Altersgrenzen/maximale Bezugsdauer)
Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss im Bundeshaushalt 2002 bis 2021
Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2000 bis 2020)
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(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 2000 bis 2020 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 24. Juni 2021 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2000 bis 31.12.2020) finden Sie hier: Download_BIAJ20210624 (PDF: 10 Seiten)
Hinweis vom 08.06.2022: Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2001 bis 31.12.2021) finden Sie hier: Download_BIAJ20220608
Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis Mai 2021
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(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 676,5 Millionen Euro ausgegeben - 515,1 Millionen Euro (76,1 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 161,4 Millionen Euro (23,9 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT).
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Mai 2021 - nach der Einmalzahlung
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(BIAJ) Im Mai 2021 ist die gleitende 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld von 21,204 Milliarden Euro (in den 12 Monaten von Mai 2020 bis April 2021) um 458 Millionen Euro auf 21,662 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. (siehe BIAJ-Abb. unten) Der Anstieg im Mai 2021 resultiert im Wesentlichen oder ganz aus der im Mai 2021 erfolgten „Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (§ 70 Sozialpaket III) in Höhe von 150 Euro. (1) Da es sich lediglich um eine "Einmalzahlung" handelt, wird sich der im Mai 2021 erfolgte Anstieg der 12-Monatssumme der Ausgaben in den kommenden Monaten so nicht fortsetzen - bzw. nur dann, wenn weitere notwendige "Einmalzahlungen" erfolgen.
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lag einschließlich der Einmalzahlung im Mai 2021 mit den 21,662 Milliarden Euro noch deutlich unter dem im Bundeshaushalt 2021 veranschlagten Soll für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Rechnerisch: Das im Vergleich zum Vorjahr 2020 von 26,4 Milliarden Euro auf 23,7 Milliarden Euro gekürzte Soll würde ausgeschöpft, wenn in den sieben Monaten von Juni bis Dezember 2021 insgesamt 13,945 Milliarden ausgegeben würde, 17,1 Prozent (2,038 Milliarden Euro) mehr als von Juni bis Dezember 2020 (11,907 Milliarden Euro).
(1) „Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.“ (§ 70 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) vom 10. März 2021; Hervorhebung durch BIAJ)
CureVac: Mit strategischer Beteiligung des Bundes in der Steueroase Niederlande angekommen ...
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(BIAJ) CureVac – „a Dutch public company“. (CureVac N.V.) Die einseitigen BIAJ-Materialien "CureVac: Mit strategischer Beteiligung des Bundes in der Steueroase Niederlande angekommen – noch immer ohne Corona-Impfstoffzulassung" (17.06.2021) finden Sie hier: Download_BIAJ17062021 (PDF: eine Seite)
Anhang vom 14.08.2021 (erneut aktualisiert am 22.01.2023)*
* siehe dazu auch die folgende Meldung von CureVac N.V: "CureVac verschlankt europäisches Netzwerk zur mRNA-Produktherstellung" mit der Ankündigung: "... CV2CoV, den gemeinsam mit GSK entwickelten COVID-19-Impfstoffkandidaten der zweiten Generation. Eine klinische Studie für CV2CoV wird voraussichtlich im vierten Quartal 2021 beginnen." (DGAP-News: https://www.boerse-frankfurt.de/nachrichten/c48446ea-7a62-484a-bb84-fde6495b36b9 - 14.09.21, 13:19:47) CVCoV (ohne "2"!) ist auch bisher noch nicht durch die EMA zugelassen.
Hinweis: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "CureVac, Impfstoff, KfW, EU und Ampel-Sondierung" vom 19./23.10.2021: hier
Die am 07.12.2021 angefügte "Nikolaus-Version":
Anhang: Ein vergleichender und am 24.06.2023 erneut aktualisierter Blick auf den BioNTech- und Moderna-Kurs
angefügter und am 01.01.2025 erneut aktualisierter "Nachdenk-Kursvergleich"
... und ein weiterer "Nachdenk-Anhang" vom 01.01.2025 (DAX und Rheinmetall nach der Bundestagswahl am 26.09.2021) - mit einer bis zum 11. März 2025 aktualisierten Fassung daunter.