Insolvenzgeld: Deutlicher Anstieg der Ausgaben – insbesondere nach Mai 2020
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(BIAJ) Aktualisiert bis November 2020*: Die Jahressumme der Ausgaben der Bundesagentur für Insolvenzgeld ist bis Ende Oktober 2020 auf etwa 1,27 Milliarden Euro (1.271,7 Millionen Euro) in den 12 Monaten von November 2019 bis Oktober 2020 gestiegen. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten)
In 2018 wurden für das aus der Insolvenzgeldumlage finanzierte Insolvenzgeld 588,0 Millionen Euro ausgegeben, in 2019 stiegen die Ausgaben auf 842,0 Millionen Euro und in den 12 Monaten bis Mai 2020 (von Juni 2019 bis Mai 2020) auf 867,9 Millionen Euro. Nach Mai 2020 ist die Jahressumme der Ausgaben um 403,8 Millionen Euro auf die genannten 1.271,7 Millionen Euro gestiegen.
2020 wurden in den ersten elf Monaten 1.152,8 Millionen Euro für das Insolvenzgeld ausgegeben, davon 763,6 Millionen Euro in den sechs Monaten nach Mai (bis einschließlich November 2020). Im Vorjahr 2019 wurden in den ersten elf Monaten 723,2 Millionen Euro für das Insolvenzgeld ausgegeben, davon 359,8 Millionen Euro in den sechs Monaten nach Mai (bis einschließlich November 2019). (BIAJ, 07.12.2020)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
* Zur weiteren, unerwarteten Entwicklung bis August 2021 siehe die BIAJ-Kurzmitteilung "Insolvenzgeld 2021: Wesentlich geringere Ausgaben als erwartet" vom 15.09.2021: hier.
Jobcenter 2021: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- Ausblick
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Hinweis vom 02.01.2021: Zu den nach Veröffentlichung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 am 21.12.2020 aktualisierten BIAJ-Materialien (Jobcenter 2021: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten") siehe hier.
(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2021 sind für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“, wie im laufenden Haushaltsjahr 2020, insgesamt 5,009 Milliarden Euro veranschlagt, anders als in den Vorjahren (1), ausschließlich für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (2020: 5,0052 Milliarden Euro). Gemäß Erläuterung dürfen zudem Ausgabereste bis zur Höhe von 400 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. (siehe dazu die Fußnote 2 in den BIAJ-Tabellen 1 und 2) (2) Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2021 sind 5,1039 Milliarden Euro veranschlagt (2020: 5,1254 Milliarden Euro).
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (302 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2021 (im Vergleich zu 2020) voraussichtlich sein werden (3) - berechnet auf Basis der in den BIAJ-Tabellen 1 und 2 genannten Annahmen. (siehe jeweils PDF-Seite 8)
Die BIAJ-Tabellen 1 und 2 vom 05. Oktober 2020 mit allen 406 Jobcentern finden Sie hier:
BIAJ-Tabelle 1 - „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“: Download_BIAJ20201005_1 (PDF: 8 Seiten)
BIAJ-Tabelle 2 - „Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten“: Download_BIAJ20201005_2 (PDF: 8 Seiten - 07.10.2020 14:35 Uhr: mit der korrekten Seite 4)
(1) In den Vorjahren war immer ein Teil dieser Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ für die Finanzierung bzw. Kofinanzierung von nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen veranschlagt.
(2) Aus dem Ansatz für „Arbeitslosengeld II“ (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) dürfen zudem, wie im laufenden Haushaltsjahr, bis zur Gesamthöhe von 700 Millionen Euro „Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ (Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2021) Diese Mittel werden nicht auf die einzelnen Jobcenter verteilt.
(3) ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung (§ 1 Absatz 2 Satz 1 EinglMV 2020: "... Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) ..."
COVID-19 - Corona: 3. Oktober 2020 - West - Ost - Berlin - Hamburg - Bremen
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(BIAJ) Vier unkommentierte BIAJ-Abbildungen zu COVID-19 am 3. Oktober 2020 - und ein "tabellarischer Blick" über die Grenzen in alle Länder (Regionen) der Welt (BIAJ-Tabelle 1 und BIAJ-Tabelle und Tabelle_2_21112020 (BIAJ-Abb. 1 am 06.12.2020 erneut aktualisiert):
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Corona - SARS-CoV-2 - COVID-19: hier.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich September 2020 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) September 2020 (Stichtag 10.09.): 2,847 Millionen registrierte Arbeitslose - 613.000 (27,4 Prozent) mehr als im September 2019 – 365.000 (29,7 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 249.000 (24,7 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +13,8 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +42,7 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (Land Bremen: +20,4 Prozent; Stadt Bremen: +19,9 Prozent; Bremerhaven: +22,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,68 Prozentpunkte, Hamburg +1,91 Prozentpunkte, Bremen (Land) +1,84 Prozentpunkte. (Bund: +1,31 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
3,933 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,0 Prozent (113.000) mehr als im September 2019. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑4,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +8,4 Prozent in Bayern (BY). Deutlicher Anstieg der „Parallelbezieher“ (von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) auf (vorläufig) etwa 118.000 im September 2020. (September 2019: 64.906) (siehe Fußnote 3, Seite 2)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im September 2020 und September 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. September 2020 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20200930 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Auszubildende und neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in der Berufsbildungsstatistik 2016 bis 2019 – darunter aus „Asylherkunftsländern“, differenziert nach Ausbildungsbereich, Geschlecht und Staatsangehörigkeit
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(BIAJ) Wie hat sich die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) und die Zahl der Auszubildenden von 2016 bis 2019 insgesamt und differenziert nach Ausbildungsbereich, Geschlecht und Staatsangehörigkeit eines der acht nichteuropäischen „Asylherkunftsländer“* entwickelt? Vier BIAJ-Tabellen mit einer kurzen Einführung vom 25. September 2020: Download_BIAJ20200925 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten)
* Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien (Abgrenzung gemäß Statistik der BA)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Berufsausbildung: hier