Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis August 2020
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(BIAJ) In den vier Monaten von Mai bis August 2020 (nach April 2020) stiegen die jährlichen Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) um 2,352 Milliarden Euro auf 18,059 Milliarden Euro in den 12 Monaten von September 2019 bis August 2020. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Das heißt, von Mai bis August 2020 (7,161 Milliarden Euro) wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 2,352 Milliarden Euro (48,9 Prozent) mehr für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben als von Mai bis August 2019 (4,809 Milliarden Euro). Nominal mehr als im August 2020 (1,924 Milliarden Euro) wurde von der BA für das Arbeitslosengeld zuletzt im Monat Mai 2006 (2,055 Milliarden Euro) ausgegeben.
Bis zum Oktober 2018 waren die Ausgaben für das Arbeitslosengeld (hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) auf 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) gesunken.*
* d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis August 2020 siehe hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Aus der Statistik über den Ausbildungsmarkt: Betriebliche Berufsausbildungsstellen und einmündende Bewerber_innen - August 2020
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(BIAJ) August 2020: 457.544 gemeldete Bewerber_innen für Berufsausbildungsstellen, 7,9 Prozent (39.468) weniger als ein Jahr zuvor - darunter 183.374 einmündende Bewerber_innen*, 16,1 Prozent (35.153) weniger als ein Jahr zuvor (-11,5 Prozent in BB bis -23,9 Prozent in BE) - 506.580 gemeldete betriebliche Berufsausbildungsstellen, 7,7 Prozent (42.342) weniger als ein Jahr zuvor - darunter 352.669 rechnerisch besetzte (oder stornierte) betriebliche Berufsausbildungsstellen, 10,0 Prozent (38.984) weniger als ein Jahr zuvor (-2,9 Prozent in MV bis -20,9 Prozent in TH) - 520 einmündende Bewerber_innen pro 1.000 rechnerisch besetzte Berufsausbildungsstellen, 6,8 Prozent (38) weniger als ein Jahr zuvor. Siehe dazu den Auszug aus der BIAJ-Tabelle und die BIAJ-Abbildung unten. Zu den entsprechenden Daten aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) über den Ausbildungsmarkt in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven) siehe hier: Download_BIAJ20200903 (PDF: drei Seiten)
Hinweis vom 05.11.2020: Die entsprechenden (ergänzten) BIAJ-Materialien für die abgeschlossenen Berichtsjahre 2017/18, 2018/19 und 2019/20 finden Sie hier.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich August 2020 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) August 2020 (Stichtag 11.08.): 2,955 Millionen registrierte Arbeitslose - der höchste in einem August nach 2010 berichtete Bestand (siehe BIAJ-Abbildung unten). 636.000 (27,4 Prozent) mehr als im August 2019 – 381.000 (30,1 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 255.000 (24,2 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +13,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +40,5 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +18,8 Prozent; Stadt Bremen: +18,1 Prozent; Bremerhaven: +21,4 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) Gemessen in Prozentpunkten (Arbeitslosenquote) ist die registrierte Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich am stärksten in den drei Stadtstaaten gestiegen: Berlin +2,73 Prozentpunkte, Hamburg +2,11 Prozentpunkte, Bremen (Land) +1,74 Prozentpunkte. (Bund: +1,36 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent) (Tabelle 5; Veränderung in Prozentpunkten errechnet aus nicht gerundeten Arbeitslosenquoten)
4,044 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 4,9 Prozent (188.000) mehr als im August 2019. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑3,8 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +10,9 Prozent in Bayern (BY). Deutlicher Anstieg der „Parallelbezieher“ (von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II) auf (vorläufig) etwa 133.000 im August 2020. (August 2019: 67.636) (siehe Fußnote 3, Seite 2)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im August 2020 und August 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. September 2020 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20200901 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Jobcenter gE: "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und Umschichtungen 2019, "Verwaltungskosten" 2016 bis 2019
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(BIAJ) Wieviel Bundesmittel wurden den einzelnen Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen") für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) und für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" in 2019 vom Bund zugewiesen (zugeteilt) und wieviel wurde dafür im Haushaltsjahr 2019 ausgegeben, umgeschichtet oder nicht ausgegeben? (BIAJ-Tabelle 1) Und wie haben sich die "Gesamtverwaltungskosten" gemäß Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV) in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 nominal entwickelt, insgesamt und pro ELB ("erwerbsfähige Leistungsberechtigte")? (BIAJ-Tabelle 2)
Zum Großstadt-Vergleich (Seite 4 und 15) und zum Vergleich aller 302 Jobcenter gE (BIAJ-Tabelle 1, Seite 4 bis 14 und BIAJ-Tabelle 2, Seite 15 bis 25 im Download) mit einem kurzen einleitenden Text (Seite 1 bis 3) siehe die BIAJ-Materialien vom 27. August 2020: Download_BIAJ20200827 (PDF: 3 Text- und 22 Tabellenseiten) Auszüge aus den beiden BIAJ-Tabellen unten:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Nettoausgaben in den Ländern und im Bund 2017 bis 2019
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(BIAJ) Die Nettoausgaben der Sozialhilfeträger in den Ländern für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stiegen in 2019 auf insgesamt 6.869,6 Millionen Euro – nach 6.342,5 Millionen Euro in 2017 und 6.631,4 Millionen Euro in 2018. Zu den Nettoausgaben in den Ländern und zu den insbesondere in 2017 und 2018 deutlich geringeren Erstattungen durch den Bund (Soll gemäß § 46a SGB XII seit 2014: 100 Prozent) siehe die BIAJ-Abbildung 1 (von 4) und die dort angebrachten Fußnoten. Zum (nominalen, nicht preisbereinigten) relativen Anstieg der Nettoausgaben in den Jahren 2018 und 2019 im Vergleich zu 2017 im Bund und in den Ländern und siehe die BIAJ-Abbildung 2.
Die Nettoausgaben je Einwohner (EW) stiegen in der Bundesrepublik Deutschland von durchschnittlich 76,70 Euro in 2017 auf 82,70 Euro in 2019. Die Nettoausgaben je EW reichten 2019 in den Ländern von 42,70 Euro in Thüringen (TH) und 42,90 Euro in Sachsen (SN) bis 149,60 Euro in Bremen (HB), 150,40 Euro in Berlin (BE) und 171,80 Euro in Hamburg (HH). Siehe dazu und zu den beiden Vorjahren die BIAJ-Abbildung 3.
Zur Entwicklung der Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Bundesrepublik Deutschland von 2005 bis 2019 siehe die BIAJ-Abbildung 4.