„Beitrag der EU-28“ zum Überschuss von 13,5 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2019
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(BIAJ) „Beitrag der EU-28“ zum Überschuss im Bundeshaushalt 2019: 5,4 Milliarden Euro.
Der vorläufige Abschluss des Bundeshaushalts 2019 weist einen positiven Finanzierungssaldo von 13,3 Milliarden Euro aus: Den Ausgaben des Bundes (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) in Höhe von 343,2 Milliarden Euro standen Einnahmen (ohne Umlaufmünzen und ohne besondere Finanzierungsvorgänge) in Höhe von 356,5 Milliarden Euro gegenüber. „Zusammen mit den Münzeinnahmen in Höhe von rund 0,2 Mrd. € Euro konnten somit insgesamt 13,5 Mrd. € den Rücklagen zugeführt werden.“ (BMF)
Zu diesem Überschuss in 2019 hat zu einem erheblichen Teil die Europäische Union (EU) beigetragen – anders als bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2019 erwartet, bis zum heutigen 31. Januar 2020 noch mit dem Vereinigten Königreich (UK). Im Bundeshaushalt 2019 (Soll) waren als negative Einnahmen 28,6 Milliarden Euro für die sogenannten BNE-Eigenmittel der EU („Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens“) und 2,6 Milliarden Euro für Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU veranschlagt. Tatsächlich wurden im Haushaltsjahr 2019 lediglich 23,3 Milliarden Euro für die BNE-Eigenmittel der EU und 2,5 Milliarden Euro für Mehrwertsteuer-Eigenmittel abgeführt – insgesamt 5,4 Milliarden Euro weniger als veranschlagt.
Zur Entwicklung der von der Bundesrepublik Deutschland abzuführenden BNE-Eigenmittel und Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU seit 2007 (Soll und Ist) siehe die unkommentierte aktualisierte BIAJ-Tabelle vom 31. Januar 2020: Download_BIAJ20200131 (PDF: eine Seite DIN A4 quer) bzw. unten (und darunter die am 15. April 2021 aktualisierte BIAJ-Tabelle).
Hinweis vom 15. Mai 2020: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "EU-Eigenmittel: Abweichungen zwischen den Steuerschätzungen vom Oktober 2019 und Mai 2020" (hier)
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Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2019: 518 Millionen Euro weniger als im Vorjahr
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 20,025 Milliarden Euro ausgegeben, 518 Millionen Euro (2,5 Prozent) weniger ausgegeben als im Vorjahr (2018) bzw. nahezu 1,4 Milliarden Euro (6,5 Prozent) weniger als im Jahr 2017. (siehe BIAJ-Abbildung; nominale, nicht preisbereinigte Abrechnungsergebnisse) (1)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Januar 2020 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Januar 2020: 4,252 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,426 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 985.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,441 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -8,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis +9,6 Prozent in Baden-Württemberg (Bund: +0,8 Prozent; Land Bremen: +5,7 Prozent; Stadt Bremen: +5,9 Prozent; Bremerhaven: +5,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)*
3,758 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV - darunter 1,441 Millionen als Arbeitslose registriert). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -11,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -2,0 Prozent in Bremen (Land). (Bund: -6,1 Prozent; Stadt Bremen: -1,7 Prozent; Bremerhaven: -3,3 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Januar 2020 und Januar 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. Januar 2020 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20200130** (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
* siehe dazu (nicht nur in Bremen) die Veränderung des Bestandes der registrierten „nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden“ und die ergänzten BIAJ-Materialien zur „Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ durch den Bundesrechnungshof (BRH) hier_BRH. Das endgültige Ergebnis der Prüfung soll voraussichtlich im Februar 2020 veröffentlicht werden!
weitere BIAJ-Informationen zum Arbeitsmarkt: hier
Entwicklung der Ausgaben für "Ein-Euro-Jobs" von 2014 bis Dezember 2019 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der jährlichen Ausgaben der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" im Bund und in den 16 Ländern) für "Ein-Euro-Jobs" (amtlich: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante), die bis Ende 2019 auf 306,7 Millionen Euro stiegen, den höchsten Stand seit 2013*. (12-Monatssummen ohne die Ausgaben für das weiter gezahlte Arbeitslosengeld II einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung):
* Blick zurück bis 2013 ergänzt am 29.01.2020
In den Ländern (hier immer nur die Jobcenter gE) stellt sich die Entwicklung dieser Ausgaben des Bundes (Bundeshaushalt, nicht "Arbeitslosenversicherung") seit 2013 sehr unterschiedlich dar. Siehe dazu die weiteren BIAJ-Abbildungen für Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Bremen (Land), Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. (klick auf den Ländernamen)
Erinnerung. Am 11. Juni 2019 hieß es in RP-Online: "Ein-Euro-Jobs ziehen nicht mehr" - aber die Ausgaben der Jobcenter gE stiegen 2019 auf 306,7 Millionen Euro (siehe oben).
"Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II): Eintritte, Austritte, Bestand - Bund, Länder - (bis) September 2019
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(BIAJ) Wie verteilen sich die Eintritte (31.445) und Austritte (3.668) in nach § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") geförderte Arbeitsverhältnisse von Januar bis September 2019 auf die Länder und wie der rechnerische Bestand (Eintritte minus Austritte = 27.777) und der (wie die genannten Ein- und Austritte) von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtete Bestand im September 2019 (28.141)? Und warum ist es irreführend, die sich aus den 31.445 Eintritten und den 3.668 Austritten ergebende Quote von 11,7 Prozent als "Abbruchquote" zu bezeichnen?
Siehe dazu die untenstehende BIAJ-Tabelle vom 27. Januar 2020 und die Fußnoten (!) in der Tabelle.
Anmerkung vom 02.02.2020: "Aufgrund von Auffälligkeiten im Meldeverhalten von zkT bleibt die Berichterstattung zu Abgängen für Förderungen nach §16i SGB II bis auf weiteres ausgesetzt." (Statistik der BA, "Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Teilnehmenden mit der Kostenträgerschaft SGB II", Tabelle 6, Berichtsmonat Oktober 2019, Erstellungsdatum 28.01.2020: hier)
Hinweis von 25.11.2020: Diese Anmerkung wird auch noch in der entsprechenden Veröffentlichung vom 29.10.2020 ("Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Teilnehmenden mit der Kostenträgerschaft SGB II"; Erstellungsdatum 26.10.2020) als Begründung für weiterhin fehlende Daten zu den Austritten (nach Teilnahmedauer) genannt.
Hinweis: Die ab 06.11.2019 gültige geänderte Weisung zum § 16i SGB II ist von der Bundesagentur für Arbeit (BA) hier veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba040168.pdf (neu u.a.: "Es wurde klargestellt, dass die Zuweisung in die Maßnahme zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung ohne Rechtsfolgenbelehrung erfolgt. In der Eingliederungsvereinbarung ist es ausreichend, die grundsätzliche Teilnahme an dem geförderten Arbeitsverhältnis und der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung als Angebot aufzunehmen." - "ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung" alias Coaching; "Rechtsfolgenblehrung" alias Androhung einer Sanktion) Die Weisung gilt (nur) für die 302 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen").
Weitere BIAJ-Informationen zum § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt" - ab 01.01.2019) - und dem am 31.12.2018 beendeten Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt": hier.