Insolvenzgeld 2021: Wesentlich geringere Ausgaben als erwartet
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(BIAJ) Die jährlichen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld, die von 588 Millionen Euro in 2018 über 842 Millionen Euro in 2019 auf 1,214 Milliarden Euro in 2020 stiegen, sanken bis August 2021 auf 841 Millionen Euro in den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021. (siehe BIAJ-Abbildung unten und Aktualisierung bis einschließlich September 2021 ganz unten)
Bei Aufstellung des Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit wurde, nach Anstieg der 12-Monatssumme der Insolvenzgeld-Ausgaben auf 1,272 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Dezember 2019 bis November 2020, ein weiterer Anstieg der Ausgaben auf 1,600 Milliarden Euro erwartet. (Soll im BA-Haushalt 2021)
In den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres (etwa 66,6 Prozent des Haushaltsjahres) wurden jedoch „nur“ 364,3 Millionen Euro (etwa 22,8 Prozent des veranschlagten Solls) ausgegeben. Damit wurde von Januar bis August 2021 weniger für Insolvenzgeld ausgegeben als in den entsprechenden acht Monaten der Vorjahre. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 haben sich die Insolvenzgeld-Ausgaben von Januar bis August 2021 halbiert, von 736,8 Millionen Euro (Januar bis August 2020) auf die genannten 364,3 Millionen Euro (Januar bis August 2021).

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Arbeitslosengeld 2012 bis August 2021: Seit Juni 2021 wieder sinkende Ausgaben (SGB III)
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(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021* wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 21,472 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe BIAJ-Abbildung unten) In den 19 Monaten nach Oktober 2018 (2) war die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld (SGB III) von 13,741 Milliarden Euro (November 2017 bis Oktober 2018) um 8,701 Milliarden Euro auf 22,442 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Juni 2020 bis Mai 2021 gestiegen. In den Monaten Juni bis August 2021 wurde insgesamt 970 Millionen Euro weniger für Arbeitslosengeld (SGB III) ausgegeben – im Juni 177,9 Millionen Euro weniger, im Juli 349,4 Millionen Euro weniger und im August 442,2 Millionen Euro weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat (2020).

Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,099 Milliarden Euro (3) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021 insgesamt 1,337 Milliarden Euro ausgegeben wurden.
(2) d.h., der Anstieg der Alg-Ausgaben begann vor COVID-19 (Corona) in der Bundesrepublik Deutschland
(3) einschließlich Erstattung von Leistungen an Arbeitslose gegenüber ausländischen Versicherungsträgern
Zur Entwicklung der Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis August 2021 siehe hier.
* Aktualisierung bis September 2021 hier_09102021.
COVID-19: Impfquote und Sieben-Tage-Inzidenz im Bundesländervergleich - 09.09.2021
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(BaSta) Eine unkommentierte BaSta-Abbildung mit einem fragenden Blick auf Impfquoten ("vollständig geimpft") und Sieben-Tage-Inzidenz (an das RKI gemeldete COVID-19-Fälle pro 100.000 EW) in den 16 Bundesländern - die fünf ostdeutschen Flächenländer (BB, MV, SN, ST und TH), die 10 westdeutschen Länder (BW, BY, HB, HH, HE, NI, NW, RP, SL und SH) und Berlin (BE):

BIAJ-Veröffentlichungshinweis: COVID-19: Materialien zu den „unechten Impfquoten“ in Bremen (hier)
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis August 2021
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(BIAJ) Von Mai bis August 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 7,344 Milliarden Euro ausgegeben, 6,518 Milliarden Euro (47,0 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis August 2020: 13,861 Milliarden Euro).
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den vier Monaten von Mai bis August 2021 um 6,518 Milliarden Euro auf 25,389 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom September 2020 bis August 2021 - davon 15,040 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 10,350 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)

Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III: hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
Jobcenter 2022: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- Ausblick
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 (1) sind für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 4,809 Milliarden Euro veranschlagt (Soll 2022), 200 Millionen Euro weniger als im Bundeshaushalt 2021. Gemäß Erläuterung dürfen zudem Ausgabereste bis zur Höhe von 400 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. (siehe dazu die Fußnote 2 in den BIAJ-Tabellen 1 und 2) (2) Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2022 sind 5,1014 Milliarden Euro veranschlagt (2021: 5,1039 Milliarden Euro).
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (302 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2022 (im Vergleich zu 2021) voraussichtlich sein werden (3) - berechnet auf Basis der in den BIAJ-Tabellen 1 und 2 genannten Annahmen. (siehe jeweils PDF-Seite 8)
Welchen Einfluss die Bundestagswahl am 26. September 2021 und die danach folgenden parlamentarischen Beratungen auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2022 haben werden, ist noch nicht bekannt.
Die BIAJ-Tabellen 1 und 2 vom 07. September 2021 mit allen 406 Jobcentern finden Sie hier:
BIAJ-Tabelle 1 - „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“: Download_BIAJ20210907_1 (PDF: 8 Seiten; aktualisiert am 08.09.2021: Spalten 2, 3 und 6 bis 8)
BIAJ-Tabelle 2 - „Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten“: Download_BIAJ20210907_2 (PDF: 8 Seiten)
(1) Deutscher Bundestag, Drucksache 19/31500 vom 06.08.2021
(2) Aus dem Ansatz für „Arbeitslosengeld II“ (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) dürfen zudem, wie im laufenden Haushaltsjahr, bis zur Gesamthöhe von 700 Millionen Euro „Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ (Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2022) Diese Mittel werden nicht auf die einzelnen Jobcenter verteilt.
(3) ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung (§ 1 Absatz 2 Satz 1 EinglMV 2021: "... Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) ..."