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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich März 2020 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 31. März 2020

(BIAJ) März 2020 (Stichtag 12.03.**): 4,253 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,335 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 925.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,410 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -7,3 Prozent in Sachsen-Anhalt bis +10,9 Prozent in Baden-Württemberg (Bund: +1,5 Prozent; Land Bremen, Stadt Bremen und Bremerhaven: jeweils +3,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)**

3,747 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑11,9 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -2,6 Prozent in Bremen (Land). (Bund: -6,4 Prozent; Stadt Bremen: -2,4 Prozent; Bremerhaven: -3,2 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im März 2020 und März 2019 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. März 2020 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20200331 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)

* siehe dazu (nicht nur in Bremen) die Veränderung des Bestandes der registrierten „nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden“ und die BIAJ-Kurzmitteilung „Arbeitsmarktstatus ELB: Bundesrechnungshof veröffentlicht Abschließende Prüfungsmitteilung“ (BIAJ20200306) Das endgültige Ergebnis der Prüfung wurde vom Bundesrechnungshof (BRH) erst am 06. März 2020 veröffentlicht!
** BIAJ-Corona-COVID-19-Informationen: hier1:
Weitere BIAJ-Informationen zum Arbeitsmarkt: hier


Corona: Luxemburg - EU-Mitgliedstaat mit der höchsten COVID-19-Falldichte

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Erstellt: 30. März 2020

(BIAJ) Hinweis: Eine aktualisierte und ergänzte Fassung vom 03. März 2020 (01:00 Uhr) finden Sie hier: Download_BIAJ20200403 (PDF: zwei Seiten)
1.831 COVID-19-Fälle (Total confirmed cases) wurden vom Großherzogtum Luxemburg bis zum 29. März 2020 um 10 Uhr (MEZ) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gemeldet. Der erste COVID-19-Fall in Luxemburg - dem seit dem 1. März 2020 weltweit ersten Land mit kostenfreiem öffentlichen Transport (Bus, Bahn oder Tram) - wurde der WHO zwischen dem 1. März 2020 (10 Uhr) und dem 02. März 2020 (10 Uhr) gemeldet - eine bemerkenswerte Koinzidenz. (BaSta-BIAJ-Abbildung 1) Mit 298 COVID-19-Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (100.000 EW) ist Luxemburg der EU-Mitgliedstaat mit der höchsten COVID-19-Falldichte aller 27 EU-Migliedstaaten (BIAJ-Abbildung 2) - vor Spanien mit 154 und Italien mit 153 COVID-19-Fällen pro 100.000 EW. (BIAJ-Abbildung 3) Zur in Luxemburg im EU-Vergleich bisher relativ niedrigen Fallsterblichkeitsrate siehe BIAJ-Abbildung 4.
2020 03 30 covid 19 luxemburg basta biaj abbildung 1 von 4

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2020 03 30 covid 19 luxemburg biaj abbildung 4 von 4

Ländercodes EU: Belgien (BE), Griechenland (EL), Litauen (LT), Portugal (PT), Bulgarien (BG), Spanien (ES), Luxemburg (LU), Rumänien (RO), Tschechien (CZ), Frankreich (FR), Ungarn (HU), Slowenien (SI), Dänemark (DK), Kroatien (HR), Malta (MT), Slowakei (SK), Deutschland (DE), Italien (IT). Niederlande (NL), Finnland (FI), Estland (EE), Zypern (CY), Österreich (AT), Schweden (SE), Irland (IE) Lettland (LV), Polen (PL).

Anmerkung: Am gleichen Tag, als der WHO 1.831 COVID-19-Fälle in Luxemburg gemeldet wurden mit einer COVID-19-Falldichte von 298 pro 100.000 EW, wurden im Land Bremen 275 COVID-19-Fälle gemeldet mit einer COVID-19-Falldichte von 40 pro 100.000 EW.

Siehe dazu auch die BIAJ-Informationen: Corona: COVID-19 (Sars-CoV-2) - EU-Mitgliedstaaten, UK und USA - Quoten-Vergleich und Corona: Ein Blick auf die Entwicklung der Zahl der COVID-19-Fälle im Bund und in den Bundesländern.


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge im Februar 2020?

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Erstellt: 27. März 2020

(BIAJ) EU-Außengrenzen geschlossen, EU-Asylrecht teilweise ausgesetzt, EU-Binnengrenzen weitgehend dicht - für Asylsuchende sowieso, und Coronavirus – für das Bundesinnenministerium und das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Gründe genug, keine Asylgeschäftsstatistik für den Monat Februar zu veröffentlichen? Dieser Eindruck drängt sich auf, denn bis zum 27. März 2020 blieb die überfällige Veröffentlichung der BAMF-Asylgeschäftsstatistik Februar 2020 aus. Oder gibt es andere politische Gründe?
Zur Erinnerung: Die Veröffentlichungen der Asylgeschäftsstatistik für den Monat Februar erfolgten in den vergangenen Jahren am 19. März (2013), 13. März (2014), 12. März (2015, 2018 und 2019), und am 09. März (2017) und am 08. März (2016).

Zur Entwicklung der Zahl der Asylanträge und der Asylentscheidungen des BAMF von 2014 bis zum Januar 2020 siehe die BIAJ-Materialien vom 18. Februar 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“) hier: Download_BIAJ20200218 (PDF: fünf Seiten)

Nachtrag vom 07.04.2020: Die Antwort(en) des BAMF vom 07.04.2020 auf die Frage "Wann ist mit der Veröffentlichung der Asylgeschäftsstatistik (Aktuelle Zahlen zum Asyl und Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik) für den Monat Februar 2020 und für den Monat März 2020 zu rechnen?“: „Konkrete belastbare Zahlen liegen derzeit nicht vor. In der Tendenz sind die Asylzugänge in den letzten Wochen aber rückläufig.“ (7:35 Uhr) Und die etwas längere Fassung: "Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass konkrete belastbare Zahlen derzeit nicht vorliegen, diese werden in der Regel durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht. In der Tendenz sind die Asylzugänge in den letzten Wochen aber rückläufig.“ (9:50 Uhr) M.a.W.: Das BAMF und das Bundesinnenministerium (oder umgekehrt) können oder wollen z.Zt. keine Daten zur Entwicklung der Zahl der Asylanträge und Asylentscheidungen veröffentlichen.
Hinweis vom 18. April 2020: In der vergangenen Woche hat das BAMF die "Asylgeschäftsstatistik" für die Berichtsmonate Februar und März 2020 veröffentlicht. Der genaue Veröffentlichungstermin ist dem BIAJ nicht bekannt. Zu den BIAJ-Materialien "BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis März 2020" siehe hier: BIAJ20200418.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2007 bis 2020 (bis Dezember)

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Erstellt: 27. März 2020

Hinweis vom 09.03.2021: Zur weiteren Entwicklung der Ausgaben für "Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit" in 2021 siehe hier.
(BIAJ) Aktualisiert bis Dezember 2020: Zwei BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der beitragsfinanzierten Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Die BIAJ-Abbildung 1 zeigt die jüngste Entwicklung der Ausgaben im Verlauf von 12 Monaten bis Ende 2020. Die bis zum 12-Monatszeitraum September 2017-August 2018 auf 53,2 Millionen Euro gesunkenen Ausgaben stiegen bis Februar 2020 auf 187,4 Millionen Euro (in den 12 Monaten von März 2019 bis Februar 2020). (1) Bis Ende Dezember 2020 stiegen diese Ausgaben dann auf nahezu 12,6 Milliarden Euro (im Jahr 2020).
Einschließlich der mit § 2 der Kurzarbeitergeld-Verordnung (KugV) vom 25.03.2020 zum 01.03.2020 eingeführten Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung beim beitragsfinanzierten Kurzarbeitergeld (Kug) und dem umlagefinanzierten Saison-Kurzarbeitergeld aus Beitragsmitteln in Höhe von bisher 9,5 Milliarden Euro (!) wurden von der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2020 insgesamt 22,1 Milliarden Euro ausgegeben. (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung 1)
Im Dezember 2020 wurden von diesen 22,1 Milliarden Euro 1,993 Milliarden Euro ausgegeben – nach 3,388 Milliarden Euro im Mai, 4,007 Milliarden Euro im Juni, 3,815 Milliarden Euro im Juli, 2,652 Milliarden Euro im August, 2,113 Milliarden Euro im September und 2,016 Milliarden Euro im Oktober und 1,632 Milliarden Euro im November. (2)

2021 01 20 kurzarbeitergeld ausgaben 2007 2020 biaj abb 2
2020 03 27 kurzarbeitergeld ausgaben 2007 2020 biaj abb 2

(1) Das im Haushalt der BA veranschlagte Soll von 255 Millionen Euro wäre 2020 vermutlich - auch "ohne Corona" - überschritten worden. Allerdings nur minimal im Vergleich zum gegenwärtig erwarteten Anstieg.
(2) Mit den am 01. März 2020 rückwirkend in Kraft getretenen "Erleichterungen der Kurzarbeit" (Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit - Kurzarbeitergeldverordnung – KugV) wird (bzw. wurde) von der Bundesregierung ein Anstieg der Ausgaben für die konjunkturelle Kurzarbeit auf über 13 Milliarden Euro erwartet - nominal etwa das Dreifache der Ausgaben im BA-Haushaltsjahr 2009, dem Haushaltsjahr mit den bisher höchsten Ausgaben für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)
(BIAJ, 27.03.2020 - aktualisiert am 06.05., 05.06., 06.07., 04.08., 04.09., 07.10., 06.11., 07.12.2020 und 20.01.2021 - und zur weiteren Aktualisierung in 2021 siehe Hinweis vom 09.03.2021 oben)


Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld 2020: „Neues Soll“ 26,4 statt bisher 20,9 Milliarden Euro

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Erstellt: 26. März 2020

(BIAJ) „Neues Soll“: 26,4 Milliarden Euro. Im Bundeshaushalt 2020 waren für den in 2020 ursprünglich erwarteten Anstieg der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 20,9 Milliarden Euro veranschlagt (Soll 2019: 20,6 Milliarden Euro), einschließlich der Ausgaben von bis zu 700 Millionen Euro aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT - anteilige Finanzierung der Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gemäß § 16i SGB II - 2019: "rund 95 Mio. €" - BMF). Gemäß Nachtragshaushaltsgesetz 2020 „treten hinzu“: 5,5 Milliarden Euro. „Neues Soll“: 26,4 Milliarden Euro. (Anm.: Zur Berechnungsgrundlage der 5,5 Milliarden Euro siehe unter Abbildung.)

Das „neue Soll“ liegt etwa 6,5 Milliarden Euro (32,6 Prozent) über den Ausgaben des Bundes in den letzten 12 Monaten für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld von März 2019 bis Februar 2020 in Höhe von etwa 19,9 Milliarden Euro. Oder anders betrachtet: Nachdem in den ersten zwei Monaten dieses Jahres (Januar und Februar 2020) 3,526 Milliarden Euro ausgegeben wurden, werden für die 10 Monate von März bis Dezember 2020 Ausgaben in Höhe von 22,874 Milliarden Euro erwartet. Dies wären 39,7 Prozent (6,496 Milliarden Euro) mehr als die 16,378 Milliarden Euro, die von März bis Dezember 2019 ausgegeben wurden.

2020 03 26 biaj abb sgb2 alg2 ausgaben 2014 bis 022020 und soll 2020 neu

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