Hartz IV: Leistungsberechtigte im September 2017 - nicht "144.307 mehr" (RND)
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(BIAJ) "144.307 mehr"? Das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) berichtete am 19. Januar 2018 (Online): „Im September 2017 gab es 6,06 Millionen Leistungsbezieher – 144.307 mehr als im Vorjahresmonat.“1 Ein "Rechenfehler"! Siehe dazu die BIAJ-Tabelle mit Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den SGB II-Bedarfsgemeinschaften (BG) (Hartz IV) und den Personen (PERS) in diesen BG, darunter den Leistungsberechtigten (LB). Im September 2017 wurden 100.630 mehr LB registriert als im September 2016 (Spalte 6) - überwiegend Kinder im Alter von unter 15 Jahren. (NEFu15: +89.446; Spalte 10).*
* Nähere Informationen zu den Merkmalen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Methodische Hinweise zu Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder - https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_10256/Statischer-Content/Grundlagen/Methodische-Hinweise/Grundsicherung-MethHinweise/BG-und-Mitglieder-Bestand-Bewegung.html.
1 u.a. hier: http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Fast-jeder-sechste-Hartz-IV-Empfaenger-ist-Fluechtling
Hartz IV: Frage zu den in einer ZDF.de-dpa-Meldung genannten Sanktionsgründen
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(BIAJ) Eine Frage zu den in der ZDF.de-dpa-Meldung "Bundesagentur für Arbeit - Mehr Sanktionen gegen Arbeitslose" genannten Sanktionsgründen (SGB II/Hartz IV):
Ist dies eine korrekte Meldung oder eine Meldung, die eher einer Meldung mit „alternativen Fakten“ zuzuordnen ist? Siehe hier: Download_BIAJ20180118 (PDF: eine Seite)
Nachtrag vom 21. Januar 2018: Beim Anklicken der kritisierten ZDF.de-dpa-Meldung vom 17. Januar 2018 (www.zdf.de/nachrichten/heute/bundesagentur-fuer-arbeit-mehr-sanktionen-gegen-arbeitslose-100.html) heißt es jetzt (statt Korrektur der Meldung): „Diese Seite wurde leider nicht gefunden. Der von Ihnen gewünschte Inhalt ist nicht vorhanden. Sie haben leider eine Seite aufgerufen, die unter der aufgerufenen Adresse nicht verfügbar ist. Möglicherweise liegt Ihnen ein "toter", nicht funktionierender Link vor oder die Seite ist aus technischen Gründen nicht erreichbar.“ (21.01.2018, 13:30 Uhr)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Dezember 2017
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(BIAJ) Januar bis Dezember 2017: 603.428 Entscheidungen über Asylanträge, darunter nur noch 43,4 Prozent (261.642) "positive Entscheidungen". In 20,5 Prozent der Asylentscheidungen insgesamt (2016: 36,8 Prozent; 2015: 48,5 Prozent) bzw. lediglich 47,4 Prozent der „positiven Entscheidungen“ (2016: 59,0 Prozent; 2015: 97,3 Prozent) erfolgte 2017 eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). 52,6 Prozent der „positiven Asylentscheidungen“ in 2017 entfielen auf den eingeschränkten "subsidiären Schutz" und das "Abschiebungsverbot". (2016: 41,0 Prozent; 2015: 2,7 Prozent)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 17. Januar 2018 mit zwei aktualisierten Tabellen (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180117 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (weitere BIAJ-Informationen zum Thema BAMF - Migration, Flüchtlinge, Asyl - hier)
Alleinerziehende: Erwerbstätigen- und SGB-II-Hilfequoten 2016 im Ländervergleich – Neuberechnung
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(BIAJ) Ein Vergleich der bisher von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) berechneten und veröffentlichten SGB II-Hilfequoten Alleinerziehender (Bedarfsgemeinschaften/Famlien) (Berechnungsgrundlage Mikrozensus 2015!) und der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten (vorläufigen) SGB II-Hilfequoten (Berechnungsgrundlage Mikrozensus 2016) zeigt u.a.: Die bisher berechneten und veröffentlichten SGB II-Hilfequoten reichen in den Ländern von 22,0 Prozent in Bayern bis 53,2 Prozent in Bremen (Land). Nach (vorläufiger) Neuberechnung (BIAJ) reichen die SGB II-Hilfequoten Alleinerziehender (Bedarfsgemeinschaften/Famlien) von 22,3 Prozent in Bayern bis 61,0 Prozent in Bremen (Land). In den BIAJ-Materalien vom 16. Januar 2018 ist dargestellt, wie sich dies in den einzelnen Ländern darstellt im Vergleich mit den jeweiligen Erwerbstätigenquoten darstellt: Download_BIAJ20180116 (PDF: zwei Seiten)
Sondierungs-Milliarde für „Eingliederungstitel“ der Jobcenter und Haushaltswahrheit
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(BIAJ) Ein Ergebnis der „Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD“ (Finale Fassung vom 12.01.2018) lautet: „Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Dazu schaffen wir ein neues Regelinstrument im SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ und ermöglichen auch in den Ländern den Passiv-Aktiv-Transfer. Wir stellen uns eine Beteiligung von 150 000 Menschen vor. Die Finanzierung des Programms muss über den Eingliederungstitel gewährleistet werden, den wir hierfür um eine Mrd. Euro jährlich aufstocken werden.“ Die BIAJ-Materialien vom 15. Januar 2018 mit zwei Anmerkungen zur "Sondierungs-Milliarde", zur Haushaltswahrheit und zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" für 556 Euro pro Monat finden Sie hier: Download_BIAJ20180115 (PDF: zwei Seiten)