Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis Juli 2020 – weit unter veranschlagtem Soll 2020
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(BIAJ) Im Juli 2020 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 1,825 Milliarden Euro ausgegeben, 162 Millionen Euro (9,7 Prozent) mehr als im Juli 2019.* Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (hier immer einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer) betrug von August 2019 bis Juli 2020 insgesamt 20,285 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die gleitende 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den vier Monaten nach März 2020 (April bis Juli 2020) um 420 Millionen Euro gestiegen.
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt (einschließlich Nachtragshaushalt). Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 6,115 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (August 2019 bis Juli 2020). Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 12,375 Milliarden Euro von Januar bis Juli 2020 würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden fünf Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2,805 Milliarden Euro pro Monat ausgegeben werden (insgesamt 14,025 Milliarden Euro) - durchschnittlich nahezu eine Milliarde Euro (980 Millionen Euro) bzw. nahezu 54 Prozent (53,7 Prozent) mehr als die oben genannten 1,825 Milliarden Euro im Juli 2020.
* einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (Juli 2020: etwa 18 Millionen Euro)
* In den in dieser BIAJ-Kurzmitteilung genannten Abrechnungsergebnissen sind kleinere Rundungsdifferenzen möglich.
Hinweis I: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Hinweis II: Die "Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019": BIAJ20200815. (BIAJ)
Auszubildende und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Ländervergleich 2010 bis 2019
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(BIAJ) Von Ende 2010 bis Ende 2019 stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland (Arbeitsort) um 5,448 Millionen (19,3 Prozent) auf 33,740 Millionen. In den Ländern reichte die Veränderungsrate von +5,0 Prozent in Sachsen-Anhalt bis +35,8 Prozent in Berlin. Die Zahl der Auszubildenden unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sank im entsprechenden Zeitraum um 42.581 (2,5 Prozent – Frauen: -52.637 bzw. -7,2 Prozent; Männer: +10.056 bzw. +1,1 Prozent) auf 1,634 Millionen. (Auszubildende gemäß Beschäftigungsstatistik – Ausbildungsquote 4,8 Prozent – Frauen: 4,3 Prozent; Männer: 5,3 Prozent). In den Ländern reichte die Veränderungsrate der Auszubildenden gemäß Beschäftigungsstatistik von +8,9 Prozent in Baden-Württemberg bis ‑25,7 Prozent in Sachsen-Anhalt. (Frauen: +4,0 Prozent in Baden-Württemberg bis -30,1 Prozent in Sachsen-Anhalt; Männer: +12,7 Prozent in Baden-Württemberg bis -22,7 Prozent in Sachsen-Anhalt) Deutlich kleiner als die Zahl der Auszubildenden gemäß Beschäftigungsstatistik ist die Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik („Duales Ausbildungssystem“). Ende 2019: 1,329 Millionen Auszubildende, 179.364 (11,9 Prozent) weniger als Ende 2010. (Frauen: -129.792 bzw. -21,6 Prozent; Männer: -49.572 bzw. -5,5 Prozent) In den Ländern reichte die Veränderungsrate (Ende 2010 bis Ende 2019) der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik von ‑6,6 Prozent in Bayern bis ‑33,1 Prozent in Sachsen-Anhalt. (Frauen: -16,0 Prozent in Bayern bis -42,0 Prozent in Brandenburg; Männer: +0,1 Prozent in Bremen bis -28,4 Prozent in Sachsen-Anhalt)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 19. August 2020 mit den Bundes- und Länderdaten (Arbeitsort) zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt, den Auszubildenden (gemäß Beschäftigungs- und Berufsbildungsstatistik) und den Ausbildungsquoten gemäß Beschäftigungsstatistik (Ende 2010 bis Ende 2019), differenziert nach Geschlecht, finden Sie hier: Downlad_BIAJ20200819 (PDF: 7 Seiten - zwei Text- und 5 Tabellen-Seiten)
Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Berufsausbildung: hier.
Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019
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(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2019 weiter gewachsen. (siehe BIAJ-Abbildung im PDF-Download bzw. unten) In den BIAJ-Materialien vom 15. August 2020 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2019 entwickelt hat.
Ein Fazit: Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2019 rechnerisch auf 497 Euro statt lediglich auf 424 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. August 2020 finden Sie hier: Download_BIAJ20200815 (PDF: eine Seite)
Hinweis vom 19. November 2021: Zur Aktualisierung bis 2020 siehe: hier2
Hinweis vom 29. Juni 2022: Zur Aktualisiertung bis 2021 siehe hier3.
Armutsgefährdungsquoten in Bremen, Hamburg und Berlin 2005 bis 2019 (vier Abbildungen)
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(BIAJ) Vier unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten (Mikrozensus) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin in den Jahren 2005 bis 2019: insgesamt (Abbildung 1), Kinder im Alter von unter 18 Jahren (Abbildung 2), Alleinerziehende (Abbildung 3) und Altersgruppe 65 Jahren und älter (Abbildung 4). Unter den vier Abbildungen eine Warnung, die bei der Interpretation von (jährlichen) Veränderungen der Armutsgefährdungsquoten beachtet werden sollte.
Weiterlesen: Armutsgefährdungsquoten in Bremen, Hamburg und Berlin 2005 bis 2019 (vier Abbildungen)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juli 2020
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(BIAJ) Von Januar bis Juli 2020 wurden insgesamt 64.790 Asylanträge gestellt, darunter 55.756 Erstanträge. Dies waren 35.443 (35,4 Prozent) Asylanträge bzw. 30.594 (35,4 Prozent) Asylerstanträge weniger als von Januar bis Juli 2019. 14.891 bzw. 26,7 Prozent der von Januar bis Juli 2020 gestellten 55.756 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis Juli 2019: 18.608 bzw. 21,5 Prozent der 86.350 Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juli 2020 insgesamt 91.988 Asylanträge, 27.102 (22,8 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. August 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen):
Download_BIAJ20200812 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier