Mindestlohn Niederlande ab 1. Juli 2020: 1.680,00 Euro plus 134,40 Euro Urlaubsgeld
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(BIAJ) Zum 1. Juli 2020 wird der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.680,00 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 134,40 Euro pro Monat (8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.*** Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 30. Juni 2020 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre).
*** https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2020
Arbeitslosengeld: Nur wenige Arbeitslose sind Leistungsbeziehende - ein Ländervergleich 2007-2019
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(BIAJ) Im vergangenen Jahr 2019 hatten durchschnittlich lediglich 27,7 Prozent der registrierten Arbeitslosen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), 27,1 Prozent der weiblichen und 28,2 Prozent der männlichen Arbeitslosen. Im Ländervergleich reichte der Anteil der Arbeitslosen mit Anspruch auf diese „Entgeltersatzleistung“ (SGB III) an den registrierten Arbeitslosen in 2019 von 43,3 Prozent in Bayern (weiblich: 42,1 Prozent; männlich: 44,3 Prozent) bis 17,4 Prozent im Land Bremen (weiblich: 16,5 Prozent; männlich: 18,1 Prozent). Zur Enwicklung im Bund und in den Ländern von 2007 bis 2019 (und März 2020) - nach der Revision der Arbeitslosengeldstatistik im März 2020 - siehe die BIAJ-Materialien vom 25. Juni 2020: Download_BIAJ20200625 (PDF, acht Seiten)
Hinweis vom 08.04.2022: Eine bis Ende 2021 aktualisierte Fassung finden Sie hier.
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld: Entwicklung der Ausgaben bis Mai 2020
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(BIAJ) Im Mai 2020 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 1,802 Milliarden Euro ausgegeben, 116 Millionen Euro (6,9 Prozent) mehr als im Mai 2019.*
Die 12-Monatssumme der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld* betrugen von Juni 2019 bis Mai 2020 insgesamt 20,031 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten) Die gleitende 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis März 2020 auf 19,865 Milliarden Euro gesunken war, ist in den beiden letzten Monaten (April und Mai 2020) um 166 Millionen Euro gestiegen.
Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Bundeshaushalt (einschließlich Nachtragshaushalt) Ausgaben in Höhe von 26,4 Milliarden Euro veranschlagt.* Das heißt, das Soll im Bundeshaushalt 2020 liegt 6,369 Milliarden Euro über den Ist-Ausgaben in den vergangenen 12 Monaten (Juni 2019 bis Mai 2020). Nach Ausgaben in Höhe von insgesamt 8,751 Milliarden Euro von Januar bis Mai 2020 würde das Soll von 26,4 Milliarden Euro erst dann vollständig in Anspruch genommen, wenn in den verbleibenden sieben Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2,521 Milliarden Euro pro Monat (insgesamt 17,649 Milliarden Euro) ausgegeben werden, durchschnittlich nahezu 40 Prozent (39,9 Prozent) mehr als im Mai 2020. (Hinweis vom 30.07.2020: Zu den Ausgaben bis Juni 2020 siehe hier)
* einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (Mai 2019: etwa 15 Millionen Euro)
* In den in dieser BIAJ-Kurzmitteilung genannten Abrechnungsergebnissen sind kleinere Rundungsdifferenzen möglich.
Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (1999 bis 2019)
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(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 1999 bis 2019 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 18. Juli 2020 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven finden Sie hier: Download_BIAJ20200618 (PDF: eine Text- und neun Tabellenseiten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Mai 2020
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(BIAJ) Von Januar bis Mai 2020 wurden insgesamt 48.318 Asylanträge gestellt, darunter 41.886 Erstanträge. Dies waren 34,8 Prozent (25.789) Asylanträge bzw. 34,2 Prozent (21.817) Asylerstanträge weniger als von Januar bis Mai 2019.
10.074 bzw. 24,1 Prozent der von Januar bis Mai 2020 gestellten 41.886 Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! (Januar bis Mai 2019: 13.289 bzw. 20,9 Prozent der 63.703 Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Mai 2020 insgesamt 64.366 Asylanträge, 25.301 (28,2 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. Juni 2020 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 (mit kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20200618 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier