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Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis Februar 2022 und Bundeshaushalt 2022

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Erstellt: 22. März 2022

(BIAJ) Im Januar und Februar 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 3,536 Milliarden Euro ausgegeben, 5,6 Prozent (210 Millionen Euro) weniger als im Januar und Februar des Vorjahres (2021). Die 12-Monatssumme dieser Ausgaben des Bundes sank dementsprechend von 21,748 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021 auf 21,538 Milliarden Euro in den 12 Monaten von März 2021 bis Februar 2022. (siehe BIAJ-Abbildung unten)

Im vom Bundeskabinett am 16. März 2022 beschlossenen 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sind 20,985 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld veranschlagt (1), 1,415 Milliarden Euro weniger als im 1. Regierungsentwurf der alten Bundesregierung (2).

Begründung der Bundesregierung: „Die Jahresprojektion der Bundesregierung geht von einer Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und einer Erholung auf dem Arbeitsmarkt aus. Im Vergleich zum 1. Regierungsentwurf 2022 können daher die passiven Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung - KdU) um 1,8 Mrd. € auf 30,7 Mrd. € abgesenkt werden.“ Hinweise auf das „Bürgergeld“, „die Würde des Einzelnen“, eine bessere „gesellschaftliche Teilhabe“ und auch auf die Finanzierung „höhere(r) Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln“ (4) sind in dieser Kürzung und deren Begründung noch nicht zu erkennen.

2022 03 22 alg2 ausgaben 2015 bis 022022

(1) Haushaltsgesetz 2022, Zweiter Regierungsentwurf; Deutscher Bundestag, Drucksache 20/1000 vom 18.03.2022; Haushaltsvermerk: „Aus dem Ansatz dürfen bis zur Gesamthöhe von 700 000 T€ auch Ausgaben für Maßnahmen nach § 16i SGB II bis zur Höhe des dadurch im konkreten Einzelfall eingesparten Arbeitslosengelds II und Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung gewährt werden.“ Unverändert gegenüber 1. Regierungsentwurf (2).
(2) Haushaltsgesetz 2022, Erster Regierungsentwurf, Deutscher Bundestag, Drucksache 19/31500 vom 06.08.2021
(3) Bundesfinanzministerium, Zusätzliche Informationen zum Zweiten Regierungsentwurf, 2.5 Arbeitsmarkt, Seite 17/18 von 33, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Bundeshaushalt/kabinettvorlage-zweiter-regierungsentwurf-2022.pdf (Stand: 16.03.2022, 08:35:24)
(4) Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP)


Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung 2009 bis 2021v

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Erstellt: 16. März 2022

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf den Sektor Berufsausbildung im Land Bremen in der "Integrierten Ausbildungsberichterstattung" (iABE) in den Jahren 2009 bis 2021. (siehe BIAJ-Tabelle vom 16.03.2022 unten) Anmerkung: 2021 vorläufig (Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes vom 16.03.2022) Siehe dazu die Fußnote 4.
Hinweis vom 27.01.2023: Mit endgültigen Daten für 2021 (hier: BIAJ_27012023) - deutlich mehr Anfängerinnen und Anfänger im Land Bremen als vorläufig berichtet !

2022 03 16 bremen land in der integrierten ausbildungsberichterstattung 2009 2021v

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Berufsausbildung: hier.


Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): Dezember 2017 bis 2020 und Juni 2018 bis 2021

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Erstellt: 15. März 2022

(BIAJ) Von Duisburg bis Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2020 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,36 Prozent in Duisburg (DU), 5,17 Prozent in Dortmund (DO) und 4,90 Prozent in Essen (E) bis 3,30 Prozent in München (M), 3,20 Prozent in Berlin und 3,13 Prozent in Frankfurt am Main (F). (Bundesdurchschnitt: 4,80 Prozent) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2020 mit einer Ausbildungsquote von 4,80 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich. (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)

Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2017 bis Ende 2020 und (nachrichtlich) von Juni 2018 bis Juni 2021* entwickelt hat, ist in den zwei BIAJ-Abbildungen vom 15. März 2022 dargestellt: Download_BIAJ20220315_2 (PDF: drei Seiten mit Tabelle) oder unten (Abbildungen ohne Tabelle).
Hinweis. Zur Aktualisierung bis Dezember 2021 siehe hier: BIAJ_20220704

Weiterlesen: Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover): Dezember 2017 bis 2020...

Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2013-06/2021

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Erstellt: 15. März 2022

(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende, Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2013 bis Juni 2021 (Abb. 1 bis 3) und ein Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die bis zum 30. Juni 2021 aktualisierten unkommentierten BIAJ-Materialien vom 15. März 2022: Download_BIAJ20220315_1.* (PDF: sechs Seiten/Abbildungen) und/oder unten. (Hinweis vom 04.07.2022: Zur Aktualisierung bis zum Dezember 2021 siehe hier_04072022.

Weiterlesen: Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit...

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Februar 2022

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Erstellt: 08. März 2022

(BIAJ) Im Januar und Februar 2022 wurden insgesamt 33.849 Asylanträge gestellt, darunter 29.449 Erstanträge – 12.150 (70,2 Prozent) mehr Erstanträge als im Januar und Februar 2021 bzw. 6.017 (25,7 Prozent) mehr Erstanträge als im Januar und Februar 2020. 4.042 (13,7 Prozent) der 29.449 Asylerstanträge im Januar und Februar 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar und Februar 2021: 3.743; Januar und Februar 2020: 4.782)

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Januar und Februar 2022 insgesamt 31.533 Asylanträge, darunter 26.293 Erstanträge. 45,2 Prozent (14.254) der 31.533 Entscheidungen im Januar und Februar 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter 6.638 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von März 2021 bis Februar 2022, wurden vom BAMF 158.316 Asylanträge entschieden, darunter 114.246 Erstanträge. Von den 158.316 Entscheidungen in den 12 Monaten von März 2021 bis Februar 2022 waren 40,5 Prozent (64.094) „positive Entscheidungen“, darunter 33.712 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.

Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Februar 2022 insgesamt 117.194, 50.611 (76,0 Prozent) mehr als Ende Februar 2021 und der höchste Stand nach Ende Juli 2017.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. März 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220308 (PDF: fünf Seiten)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


 

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