BILD-Berlin irrt - Zugewiesene Mittel für die "Verwaltungskosten" 2013 der Jobcenter in Berlin
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(BIAJ) Die Intransparenz (Geheimhaltung) der Wirtschaftspläne (Haushaltspläne) und Jahresabschlüsse (Haushaltsrechnungen) der Jobcenter, insbesondere die der "gemeinsamen Einrichtungen" (gE), tragen mit dazu bei, dass immer wieder falsche Zahlen über Mittel und Ausgaben für die "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (SGB II / Hartz IV) genannt werden. Am heutigen Sonnabend (7. Dezember 2013) tut dies die BILD-Berlin (Online). Für die "Verwaltungskosten" der 12 Berliner Jobcenter stehen 2013 nicht 365 Millionen Euro zur Verfügung, wie die BILD berichtet, sondern 424,1 Millionen Euro ohne die 21,3 Millionen Euro für "üKo" und vor gegebenenfalls erfolgten bzw. noch erfolgenden Umschichtungen zwischen den "Eingliederungs-" und den "Verwaltungskostenbudgets".
Wie sich dieser Betrag zusammensetzt (errechnet) und auf die einzelnen Berliner Jobcenter verteilt finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 7. Dezember 2013: Download (siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 07.02.2014: hier)
Berlin: BILD, B.Z. und Tagesspiegel haben "Controllingbericht" falsch verstanden (Nachtrag)
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(BIAJ) Unter Bezugnahme auf ein "internes Papier" der Bundesagentur für Arbeit (BA) behauptete die B.Z., dass 2013 in Berlin "die Zahl der Hartz IV-Bezieher ... um 0,9 Prozent auf 383.819 Menschen" steigen wird. (siehe hier)
Diese Zahlen berichtete auch der Tagesspiegel. BILD-Berlin beschränkte sich auf die Meldung eines angeblich prognostizierten Anstiegs um "0,9 Prozent".
BILD-Berlin, B.Z. und Tagesspiegel haben den "Controllingbericht" der Bundesagentur für Arbeit (BA), der dem Bremer Institut für Arbeitsmaktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) inzwischen vorliegt (im Auszug), offensichtlich nicht oder falsch verstanden:
BaSta: Wie errechnen sich "23 Milliarden Euro" aus Koalitionsvertrag? Ein Rätsel.
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(BaSta) Das Büro für absurde Statistik (BaSta) fragt am Wochenende nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen (30.11./01.12.2013): Wie werden aus den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten "Prioritäre(n) Maßnahmen" die in ungezählten Medien genannten "23 Milliarden Euro" errechnet und auf welchen Zeitraum bzw. welche Zeiträume (Haushaltsjahre) beziehen sich diese? Die im Koalitionsvertrag genannten Beträge finden Sie hier: BaSta-Rätsel (Die Lösung des Rätsels finden Sie hier)(Ende BaSta)
Arbeitsmarkt im November 2013: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)
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(BIAJ) 5,077 Millionen „Arbeitslosengeld-Empfänger/innen“ (SGB III und SGB II) im November 2013, darunter 4,346 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen). 5,007 Millionen Arbeitsuchende, darunter 2,806 Millionen registrierte Arbeitslose, davon etwa 881.000 (31,4 Prozent) bei den 156 Arbeitsagenturen registriert und 1,925 Millionen (68,6 Prozent) bei den 410 Jobcentern.
Erstmals seit Verlegung des Stichtags (Zähltags) vom Monatsende auf die Monatsmitte (2005) wurde in einem November ein Anstieg im Vormonatsvergleich registriert. (Seite 9)
Das Land Bremen ist das einzige westdeutsche Bundesland in dem weniger Arbeitslose registriert wurden als im November 2012. (Seite 3)
In der BIAJ-Kurzmitteilung finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen im November 2013 differenziert nach Geschlecht und Rechtskreis (SGB III und SGB II) und zu den (statistisch arbeitslosen und nicht arbeitslosen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Alg II). (Vorjahresvergleich).
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 28. November 2013 zum Arbeitsmarkt im November 2013 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download (Dezember 2013: hier)
Koalitionsvertrag und die Verwaltungskosten der Jobcenter - Haushaltswahrheit?
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(BIAJ) Vorbemerkung (28. November 2013): Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 27. November 2013 (siehe unten) ging (vermutlich vollkommen naiv) davon aus, dass sich die im Koalitionsvertrag genannte Anhebung des "Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeit(s)suchender" (1,4 Milliarden Euro) auf ein Haushaltsjahr bezieht. Dies scheint nicht der Fall zu sein. Sollte sich der genannte Betrag auf vier Haushaltsjahre (2014-2017) beziehen, reicht dieser Betrag (350 Millionen Euro pro Jahr) nicht einmal dafür, den Anschlag für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" dem angemeldeten Mittelbedarf der Jobcenter anzupassen. #
(BIAJ) „Der Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitssuchender wird um 1,4 Milliarden Euro angehoben.“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, S. 89 unter der Zwischenüberschrift „Prioritäre Maßnahmen“; Arbeitsuchende dort mit "ss")
Immerhin (ab 2014?): Aber ehrlicher und der Haushaltswahrheit näher kommend wäre (wenn denn die Arbeitsuchenden im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) gemeint sind):
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