Dr. Guido Westerwelle und die Hartz IV-Ausgaben: Unkenntnis oder Demagogie?
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Stimmungsmache mit Zahlen zu den Hartz IV-Ausgaben im Welt-Gastkommentar vom 25. Februar 2010.
Ein „vergessener“ Satz: Anmerkung zu zwei Sätzen in „Wir zahlen gerne Steuern für Bedürftige, aber nicht für Findige“.
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 28. Februar 2010 finden Sie hier: Download
SGB II-Ausgaben 2009 und die SGB II-Finanzbeziehungen Bund, Länder, Kommunen, BA
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In einer Zeit, in der in den Medien die verschiedensten Zahlen über die „Hartz IV“-Ausgaben des Bundes und der Kommunen kursieren und in der sogar der Präsident des Bundesrechnungshofes in seiner Stellungnahme zur Neuordnung der (verfassungswidrigen) Organisation der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) Ausgaben (ein „Tortenstück“) doppelt zählt, scheint (erneut) ein Versuch angebracht, die SGB II-Ausgaben des Bundes und der Kommunen und die SGB II-Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) im vergangenen Haushaltsjahr (2009) zu dokumentieren.
Ein Ergebnis: Im Haushaltsjahr 2009 wurden von Bund und Kommunen pro Person in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft durchschnittlich knapp 364 Euro pro Monat für das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die befristeten Zuschläge und die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die gesondert erbrachten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 23 SGB II) ausgegeben (insgesamt 29,4 Milliarden Euro). Davon entfielen knapp 193 Euro pro Person in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft und Monat (insgesamt 15,6 Milliarden Euro) auf das (verfassungswidrig ermittelte) Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld und die befristeten Zuschläge (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung und ohne Beiträge zur Sozialversicherung).
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 24. Februar 2010 finden Sie hier: Download
Lohnanstandsgebot (ein b, drei n) in § 121 SGB III und § 10 SGB II (Hartz IV)
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Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) schlägt aus gegebenem Anlass vor, in einem ersten Schritt eine „Lohnanstandshöhe“ in den § 121 SGB III („Zumutbare Beschäftigungen“) und in § 10 SGB II („Zumutbarkeit“) zur Präzisierung der „zumutbaren Arbeit“ aufzunehmen. Arbeiten mit einem erzielbaren Arbeitsentgelt unter der Lohnanstandshöhe gelten dann im Sinne von § 121 SGB III und § 10 SGB II als nicht zumutbar.Zur Berechnung der "Lohnanstandshöhe" siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 16. Februar 2010: Download
Am 24. Februar 2010 wurde in Anlehnung an diesen Vorschlag eine öffentliche Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. (siehe www.epetitionen.bundestag.de -> Suchwort: "Lohnanstand"
Hartz IV und Kindergelderhöhung 2009
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Drei BIAJ-Kurzmitteilungen zum Thema "Hartz IV und Kindergelderhöhung 2009".
Mehr als zwei Millionen hilfebedürftige Kinder vergessen: Kurze Anmerkungen zur Presseinformation Nr. 85 der Bundesagentur für Arbeit (18. Dezember 2009).
BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. Dezember 2009: Download
Im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung durch Anrechnung der Kindergelderhöhung 596 Millionen Euro gespart.
BIAJ-Kurzmitteilung vom 13. Januar 2010: Download
Bundesagentur für Arbeit arbeitet an größter "Geld-Zurück-Aktion" in ihrer Geschichte. Fehlende Übergangsregelung (anders als im Bundestagswahljahr 2009) zwingt zu Rückforderung ausgezahlter Leistungen.
BIAJ-Kurzmitteilung vom 22. Januar 2010: Download
Stellenangebot: Verzerrung der Stellen-Statistik durch Erfassung geförderter Stellen
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Ein kurzer Vergleich der ungeförderten und geförderten Stellen in den 15 Großstädten
Die Erfassung der „geförderten Stellen“ (insbesondere "Ein-Euro-Jobs") in der Statistik der Stellen, die der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet werden, ist alles andere als plausibel. Die Stellen-Statistik wird durch die Einbeziehung der geförderten Stellen ganz offensichtlich verzerrt, zum Teil extrem. Dies wird anhand eines Großstädtevergleichs für den bisher letzten Berichtsmonat, Oktober 2009, verdeutlicht.
Die Ergebnisse dieses Vergleichs sprechen dafür, den Blick auf die ungeförderten Stellen (insbesondere die sozialversicherungspflichtigen Stellen) zu konzentrieren. Auf eine Zusammenfassung von ungeförderten und geförderten Stellen zu einem Gesamtstellenangebot (Bestand) sollte angesichts der Ergebnisse des folgenden Großstädtevergleichs verzichtet werden.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 26. November 2009 finden Sie hier: Download
Hinweis: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat die Anregung aufgegriffen und die Statistik der gemeldeten Stellen umgestellt. Sie veröffentlicht nur noch die gemeldeten ungeförderten Stellen (ohne "Beschäftigung schaffende Maßnahmen"). Als ungeförderte Stellen gelten dabei auch solche, die z.B. nur mit einem Eingliederungszuschuss besetzt werden können.