Landesregierung: Unrichtige Antwort auf Kleine Anfrage zu den Verwaltungskosten der Jobcenter
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"Wie hoch sind die Verwaltungskosten in den Jobcentern?" Die Antwort der Brandenburgischen Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Baer (SPD) zeigt: Sie hat anscheinend keine Informationen über die Verwaltungskosten der Jobcenter und ihr ist offenbar nicht bekannt, dass die Verwaltungskosten der Jobcenter nicht allein vom Bund sondern auch von den Kommunen getragen werden. Die auf Grundlage der unrichtigen Antwort der Landesregierung von dpa (bb) genannten "Verwaltungsausgaben von rund 188 Millionen Euro" in 2011 sind falsch. Es waren deutlich mehr als 200 Millionen Euro.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. März 2013 finden Sie hier: Download
Nachtrag vom 28. Oktober 2013: Der brandenburgische Landtagsabgeordnete Andreas Büttner (FDP) hat u.a. diese BIAJ-Kritik zum Anlass genommen, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu richten - allerdings erst nahezu ein halbes Jahr später, wenige Tage vor der Bundestagswahl. Die Kleine Anfrage Nr. 3154 (Drucksache 5/7939) wurde am 21. Oktober 2013 von der Landesregierung beantwortet. (Drucksache 5/8067) Die Landesregierung zeigt sich unwissend. Die (steigenden) kommunalen Ausgaben der Jobcenter für die Durchführung der "Grundsicherung Arbeitsuchender" (der kommunale Finanzierungsanteil an den Hartz IV-Verwaltungskosten in Euro) seien ihr nicht bekannt. Die bemerkenswerten Antworten der Landesregierung finden Sie hier: Drucksache-5-8067
4. Armuts- und Reichtumsbericht: Verborgene Verwaltungskosten für "Bildung und Teilhabe"
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Im 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bleibt hinter der genannten Zahlenkombination "5,4 Prozentpunkte" und "rund 950 Mio. Euro" verborgen, dass von den genannten Mittelbedarfen für das "Bildungs- und Teilhabepaket" (kurz: "Bildungspaket") mehr als 18 Prozent auf Verwaltungskosten entfallen.
Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. März 2013: Download
Eingliederungsbilanzen der "Optionskommunen": Die unendliche Petitionsgeschichte geht weiter!
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Mit Schreiben vom 1. März 2013 (eingegangen am 13. März 2013) teilte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit: "das Petitionsverfahren ist so weit fortgeschritten, dass Ihre Petition nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet wird. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe werden Sie unterrichtet."
Zur Geschichte dieser Petition vom 24. November 2008 (!), in der es um die Veröffentlichung von Daten zu den Ausgaben der „Optionskommunen“ (zugelassene kommunale Träger - zkT) in den Eingliederungsbilanzen geht, siehe hier.
Aktualisierung: Mit Schreiben vom 7. Juli 2014 (!) teilte die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mit, dass der Deutsche Bundestag die Petition 4-16-11-81503-045080 vom 24. November 2008 (!) beraten und am 3. Juli 2014 beschlossen hat:
"1. Die Petition den Landesvolksvertretungen von Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und vom Saarland zuzuleiten, soweit die Landesaufsicht betroffen ist,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen."
Informationen zur "Fortsetzung der unendlichen Petitionsgeschichte" auf Landesebene (13 der 16 Länder; in den drei Stadtstaaten gibt es keine "zugelassenen kommunalen Träger") und die Begründung finden Sie hier: Fortsetzung
15 Cent-Klage, Mittelumschichtungen und Statistik im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis
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"Jobcenter will wegen 15 Cent vor höchstes Gericht". (Spiegel Online) Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (Mühlhausen) in Thüringen kann sich dies offensichtlich leisten. Kein anderes Thüringer Jobcenter (gE) hat im vergangenen Jahr so viel Bundesmittel vom Eingliederungs- in das Verwaltungskostenbudget umgeschichtet. Und auch 2013 sollen über 20 Prozent der "Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" umgeschichtet werden.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2013 finden Sie hier: Download
Nachtrag vom 19. August 2013: Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis scheitert. Bundessozialgericht verwirft Rechtsmittel des Jobcenters. Siehe dazu die Pressemitteilung Nr. 6/13 des Landessozialgerichts Thüringen: hier.
Wie sich die Stiftung eines großen Kommunikationskonzerns korrigiert (Bertelsmann)
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Siehe dazu die Ergänzungen zur BIAJ-Kurzmitteilung vom 14. März 2013: hier