Öffentlich geförderte Beschäftigung: Ländervergleich 03/2011 bis 03/2013 (SGB II)
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Im März 2013 wurden von den Jobcentern noch insgesamt 139.874 Frauen und Männer in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen (BSM) gefördert, einschließlich BEZ (Beschäftigungszuschuss: § 16e SGB II alt) und der nicht im SGB II geregelten „Bürgerarbeit“. Dies waren 33 Prozent (68.935) weniger als zwei Jahre zuvor.
In den aktualisierten BIAJ-Materialien ist die Entwicklung in den Monaten März 2010 bis März 2013 (und in den Jahren 2009 bis 2012) in den einzelnen Ländern (und den beiden bremischen Städten) dargestellt, differenziert nach den einzelnen SGB II-Instrumenten und dem Bundesprogramm „Bürgerarbeit“.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 23. April 2013 finden Sie hier: Download
Hartz IV-Sanktionen: Jede siebte in Berlin - Sanktionsoffensive (Länder) + Sanktionsgründe (Bund)
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Die Jobcenter in der Bundesrepublik Deutschland stellten 2012 insgesamt 1,025 Millionen Sanktionen neu fest, nahezu 300.000 mehr als 2009 bzw. nahezu 100.000 mehr als 2011. Jede siebte dieser 1,025 Millionen Sanktionen wurde von einem Berliner Jobcenter festgestellt. Zum Anstieg der Sanktionen seit 2009 (dem Amtsantritt der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen) haben die Berliner Jobcenter rechnerisch nahezu jede vierte Sanktion beigetragen, zum Anstieg 2012 (Vorjahresvergleich) sogar nahezu jede zweite Sanktion.
Die (nicht von allen) gefeierte Berliner "Joboffensive" (Berlins "Hartz IV-Exportschlager") wird durch eine Sanktionsoffensive begleitet. ("Joboffensive plus") Der "Erfolg" im Ländervergleich 2012: In Berlin wurden wesentlich mehr neu festgestellte Sanktionen registriert als sogenannte Integrationen. Nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) standen in Berlin 2012 jeweils 100 "Integrationen" 138 neu festgestellte Sanktionen gegenüber - Bundesdurchschnitt 91 neu festgestellte Sanktionen.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. April 2013 mit Länderdaten zu (und Länderanteilen an) den neu festgestellten Sanktionen und den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (jeweils 2007 bis 2012) finden Sie hier: Download (PDF)
1. Unkommentierte Ergänzung: Neu festgestellte Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland nach SGB II-Sanktionsgründen 2007 bis 2012: hier
2. Ergänzung vom 27. Mai 2013: BIAJ-Kurzmitteilung "... 529.371 betroffene erwerbsfähige Leistungeberechtigte in 2012" (hier)
Ländervergleich Ausbildungsverträge 2012: neu abgeschlossene und insgesamt (Tabelle)
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2012 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 548.104 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen, 3,1 Prozent weniger als 2011. Die Zahl der Auszubildenden sank von Ende 2011 bis Ende 2012 um 1,9 Prozent auf 1.432.939. (Quelle: Destatis)
Wie sich dies in den einzelnen Ländern differenziert nach Geschlecht (!) darstellt, ist der unkommentierten BIAJ-Tabelle zu entnehmen: Download
ESF und Eingliederungsbeitrag: Bund ließ sich auch ESF-Ausgaben von der BA erstatten
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Am 15. Februar 2013 erstattete der Bund der Bundesagentur für Arbeit (BA) 245 Millionen Euro wegen eines zu hoch gezahlten Eingliederungsbeitrags 2012. Es hätten 295 Millionen Euro sein können oder müssen. Die Endabrechnung des sogenannten Eingliederungsbeitrags, den die BA dem Bund in den Jahren 2008 bis 2012 zu zahlen hatte, könnte man durchaus auch als eine Art "ESF-Geldwäsche" betrachten. Sie bedarf nach Auffassung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) dringend der rechtlichen Prüfung.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 9. April 2013 (mit ergänzender Erläuterung zur Endabrechnung des Eingliederungsbeitrags 2012 vom 24. April 2013) finden Sie hier: Download
Nachrichtlich: a) Das BIAJ hat sich am 19. April 2013 wegen dieser Endabrechnung auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt. (hier: Petition) b) Eine erste Antwort des Bundesrechnungshofes (BRH) finden Sie hier.
Fortsetzung "ESF-Geldwäsche"?(im Bundestag): hier2
Bundesregierung zum "Bildungspaket": Keine Rückforderung der 2012 nicht genutzten Mittel ...
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„Rückforderungen der Bundesbeteiligung im Falle von nicht verausgabten Mitteln für Bildungs- und Teilhabeleistungen sind seitens des Bundes daher nicht vorgesehen.“ Diese Antwort gab die Bundesregierung am 20. April 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu "Konzept und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ...". (Bundestagsdrucksache 17/5633, Frage 18d, Seite 14 von 24)
Und weiter: „Ein dauerhaft geminderter Kompensationsbedarf für die genannten Leistungen führt jedoch im Rahmen der ab 2013 vorgesehenen Anpassung des Beteiligungssatzes zu einer entsprechenden Minderung des Beteiligungssatzes nach § 46 Absatz 6 SGB II.“ Dieser Beteilungssatz beträgt seit dem 1. Januar 2011 5,4 Prozent (5,4 Prozentpunkte) und entsprach 2012 nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) in etwa 716 Millionen Euro. (siehe hier)
Sollten 2012 tatsächlich lediglich etwa 60 Prozent der zugewiesenen Mittel für Leistungen aus dem "Bildungspaket" ausgegeben worden sein, wie der NDR ermittelte, dann könnte dieser Beteilungssatz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit (unwahrscheinlicher) Zustimmung des Bundesrates (!) auf 3,2 bzw. 3,3 Prozent gesenkt werden, rückwirkend zum 1. Januar 2013. (ein Prozentpunkt entspricht z.Zt. knapp 133 Millionen Euro)