Nachtrag zum "Rätselraten um Mittelzuteilung" an Jobcenter 2014 bis 2017
- Details
(BIAJ) Im Nachtrag vom 25./26. März 2014 zur BIAJ-Kurzmitteilung "Jobcenter: Rätselraten um Mittelzuteilung nach Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2014" (17.03.2014: hier) finden Sie ergänzende Informationen zur Haushaltsstelle 1112/685 11 (ab 2014: 1101/685 11) mit der Zweckbestimmung "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit": Soll, Ist, übertragbare Ausgaben und Ausgabereste 2011 ff.
Die "Zauberformel" der Bundesregierung, durch "wirksame Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln" (Koalitionsvertrag, S. 65) den "Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitsuchender in den Jahren 2014 bis 2017 um insgesamt 1,4 Mrd. €" (350 Millionen Euro pro Jahr) anzuheben (zweiter Entwurf des Bundeshaushalts 2014), dürfte bei einer Restebildung wie in den Vorjahren nicht aufgehen. Zwar stehen für 2014 noch Reste aus 2012 in Höhe von 585,3 Millionen Euro zur Verfügung. Die Reste aus 2013 dürften dagegen bei einer Restebildung wie in den Vorjahren (Reste = Soll plus Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds/ESF minus Ist minus Deckung von Mehrausgaben bei anderen Haushaltsstellen) sehr gering ausfallen. Den BIAJ-Nachtrag finden Sie hier: Download.
Hinweis: Ausgabereste in Höhe von 325 Millionen Euro an Jobcenter für 2014 verteilt: BIAJ-Kurzmitteilung vom 9. April 2014: Ausgabereste-2014
Was verbirgt sich hinter den Ausgaben für "Aktive Arbeitsmarktpolitik" im Bundeshaushalt 2013?
- Details
Hinweis vom 8. Juli 2016: Siehe zu dieser BIAJ-Kurzmitteilung die BIAJ-Kurzmitteilung vom 8. Juli 2016 (Bundeshaushalt: „aktive Arbeitsmarktpolitik“ und „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ 2017) u.a. mit den Abrechnungsergebnissen "aktive Arbeitsmarktpolitik" von 2013 bis 2015. (BIAJ20160708)
(BIAJ 20-03-2014) 4,215 Milliarden Euro waren für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) im Bundeshaushalt 2013 veranschlagt - 4,015 Milliarden Euro wurden im Haushaltsjahr 2013 ausgegeben, Bundesmittel und Mittel aus Europäischen Fonds. Diese Ausgaben (Soll- und Ist-Summen 2013) berichtete das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in seinem Monatsbericht Januar 2014.
Was verbirgt sich hinter dem Ausgaben-Soll und Ausgaben-Ist für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) im Bundeshaushalt 2013? (Aktualisiert)
Mindestlohn Niederlande: 1.485,60 Euro pro Monat und 8 Prozent Urlaubsgeld (ab 01.01.2023: 1.934,40 Euro plus Urlaubsgeld)
- Details
(BIAJ-19-03-2014 zuletzt teilweise aktualisiert 03-01-2025) Aus gegebenem Anlass ("vor über 50 Jahren"): Der Mindestlohn in den Niederlanden ist im "Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld" vom 27. November 1968 (!) geregelt. („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“: http://wetten.overheid.nl/BWBR0002638/)
Das Gesetz regelte bis zum 31. Dezember 2023 keinen Stundenlohn sondern den Mindestlohn pro Monat, pro Woche und pro Tag und (!) das Mindesturlaubsgeld. (aktualisiert bis "Minimumloon" und "Vakantiegeld"/"Vakantiebijslag" ab dem 1. Juli 2023: 1.995,00 Euro pro Monat plus Urlaubsgeld in Höhe von 159,60 Euro pro Monat - bis 31. Dezember 2023)
Zum 1. Januar 2024 wurde ein Mindeststundenlohn eingeführt. Er betrug 13,27 Euro ohne das ergänzende Mindesturlaubsgeld in Höhe von acht Prozent des Mindeslohns (etwa 1,06 Euro pro Stunde) - Summe: 14,3316 Euro. Vom 01.07.2024 bis 31.12.2024 dann: 13,68 Euro (plus etwa 1,09 Euro) - Summe: 14,7744 Euro. Und seit dem 1. Januar 2025: 14,06 Euro (plus etwa 1,12 Euro) - Summe: 15,1848 Euro. Die nächste Änderung erfolgt zum 1. Juli 2025.
Hartz IV-Sanktionen: "35.000 weniger" oder die Wiederbelebung einer falschen Zahl
- Details
(BIAJ-18-03-2014 - mit Ergänzung vom 27-03-2014) Vorbemerkung: Sanktionen wegen wiederholter Verbreitung falscher Zahlen sind bisher nicht bekannt geworden.
In ungezählten Print- und Online-Berichten wird am 17. und 18. März 2014 über die Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zur Petition für die Abschaffung von Hartz IV-Sanktionen (17. März 2014) berichtet. In diesen Berichten, meistens an deren Ende, wird immer wieder eine falsche Zahl zu den Hartz IV-Sanktionen wiederbelebt: „35.000 weniger“.
Weiterlesen: Hartz IV-Sanktionen: "35.000 weniger" oder die Wiederbelebung einer falschen Zahl
Jobcenter: Rätselraten um Mittelzuteilung nach Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2014
- Details
(BIAJ) Am 12. März 2014 hat das Bundeskabinett den zweiten Entwurf des Bundeshaushalts 2014 beschlossen. Was hat sich bei den Haushaltstellen für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (1101/685 11) und für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) gegenüber dem ersten, schwarz-gelben Entwurf geändert? Was verbirgt sich hinter den Erläuterungen Nr. 1 zur Haushaltsstelle 1101/685 11, mit der die einschlägigen Versprechen und Ankündigungen im Koalitionsvertrag "umgesetzt" werden sollen? (Stichworte: Anhebung "um 1,4 Milliarden Euro", "wirksame Übertragbarkeit") Vieles bleibt auch nach dem Kabinettsbeschluss unbekannt, unklar. Das Rätselraten um die Mittelausstattung der Jobcenter im laufenden Haushaltsjahr 2014 (und in den Folgejahren) kann fortgesetzt werden.
Dazu mehr in der zweiseitigen BIAJ-Kurzmitteilung vom 17. März 2014: Download
Nachtrag vom 25. März 2014 (geändert/ergänzt am 26. März 2014): Haushaltsstelle 1112/685 11 "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (ab 2014: 1101/685 11): Soll, Ist, übertragbare Ausgaben und Ausgabereste 2011 ff (hier)