Vergleich der SGB II-Quoten der Kinder unter 15 Jahre vor und nach dem Zensus 2011 (12/2011 und 12/2012)
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(BIAJ) Welche Auswirkung hat die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Ergebnisse des Zensus 2011 auf die SGB II-Quoten der Kinder im Alter unter 15 Jahren? In der BIAJ-Tabelle ist dargestellt, wie sich die am 10. April 2014 veröffentlichten neuen Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung (Bund und Länder bis Ende 2012; Kreise bis Ende 2011) auf die SGB II-Quoten der Kinder im Alter unter 15 Jahren im Bund und in den Ländern (Ende 2011 und Ende 2012) und in den Kreisen (Ende 2011) auswirken. Die bisher auf Grundlage der alten Bevölkerungsfortschreibung berechneten Quoten werden in Spalte 6, die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten Quoten in Spalte 8 und die aus ungerundeten Quoten berechneten Quoten-Differenzen in Spalte 10 genannt. Zudem wurde die Auswirkung auf das Negativ-Ranking (Länder, Kreise) berechnet. Die Rangveränderung wird in Spalte 11 genannt. (je höher der Rang, desto niedriger ist die Quote im Vergleich mit den anderen Quoten)
In der Regel liegen die neuberechneten Quoten mehr oder weniger geringfügig über den bisher berechneten Quoten. Der stärkste Anstieg auf Kreisebene (12/2011) wurde für die Stadt Flensburg ermittelt. (+2,4 Prozentpunkte und ein um 10 schlechterer Rang: 34 statt 44) Auf Länderebene wurde sowohl Ende 2011 (Seite 1) als auch Ende 2012 (Seite 11) der stärkste Anstieg in Berlin ermittelt. (jeweils +0,5 Prozentpunkte) Die Neuberechnung hatte auf Länderebene keine Auswirkung auf die Rangfolge.
Die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 17. April 2014 finden Sie hier: Download
Hinweis vom 10. Juli 2014: Eine Neufassung der gesamten BIAJ-Kurzmitteilung vom 3. April 2014 mit den für die Jahre 2011 bis 2013 (Dezember) auf Basis der neuen Bevölkerungsfortschreibung (Zensus 2011) neu berechneten Hilfequoten (Kinder unter 15 Jahre) finden Sie hier.
Bremen, Hamburg, Berlin, Bund: Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII) 2007 - 2012
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(BIAJ) Wie hat sich die Zahl der jungen Menschen (unter 27 Jahre) in Heimerziehung und sonstiger betreuter Wohnform (§ 34 SGB VIII) in Bremen (Land), Hamburg, Berlin und der Bundesrepublik Deutschland in den fünf Jahren von Ende 2007 bis Ende 2012 verändert? (Anmerkung: Die Daten für das Jahr 2012 wurden vom Statistischen Bundesamt am 11. April 2014 veröffentlicht.)
Im Land Bremen stieg die Zahl der jungen Menschen in Heimerziehung und sonstiger betreuter Wohnform von Ende 2007 bis Ende 2012 um 218,0 Prozent, von 444 auf 1.412. Zum Vergleich: Hamburg +85,4 Prozent, Berlin +4,6 Prozent, Bund +26,4 Prozent. Der Anteil des Landes Bremen an der Heimerziehung und sonstiger betreuter Wohnform in der Bundesrepublik Deutschland Ende 2012: 2,7 Prozent bei einem Anteil an der Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe (unter 27 Jahre) von 0,8 Prozent. (Im Land Bremen lebten Ende 2012 insgesamt 176.029, in Hamburg 466.028, in Berlin 890.373 und in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 21,422 Millionen junge Menschen im Alter von unter 27 Jahren.)
Die aus Anlass des Weser-Kurier-Artikels "Heimkinder sollen zurück nach Bremen" (17. April 2014, Seite 8) erstellte, unkommentierte BIAJ-Tabelle finden Sie hier: Download
Junge Menschen im Alter von unter 25 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften - 2013
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(BIAJ) Im Jahresdurchschnitt lebten 2013 insgesamt 2,404 Millionen junge Menschen im Alter von unter 25 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV). Gemessen an den insgesamt 19,426 Millionen jungen Menschen im entsprechenden Alter (Ende 2012: neu) betrug die SGB II-Quote in dieser Altersgruppe 12,4 Prozent. Im Altersquerschnitt (Vergleich der drei Altersgruppen u15, 15-17 und 18-24) sinkt die bundesdurchschnittliche SGB II-Quote von 15,3 Prozent in der Altersgruppe unter 15 Jahre über 11,0 Prozent in der Altersgruppe 15 bis unter 18 Jahre auf 8,0 Prozent in den Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahre. Dies gilt auch für alle Länder. In Berlin z.B. von 33,7 Prozent (u15) über 30,3 Prozent (15-17) auf 17,7 Prozent (18-24), in Bayern von 7,0 Prozent (u15) über 4,4 Prozent (15-17) auf 3,0 Prozent (18-24).
Die erstmals vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) auf Grundlage der am 10. April 2014 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten neuen Bevölkerungsfortschreibung (Zensus 2011, bisher nur auf Länderebene bis Ende 2012 fortgeschrieben) berechneten SGB II-Quoten auf Bundes- und Länderebene (mit den absoluten Bestandsdaten) finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 16. April 2014: Download
Jobcenter in Bremen (Land): "Eingliederungsmittel" vor und nach der Zuteilung zusätzlicher Mittel 2014
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(BIAJ) Wie wirken sich die am 7. April 2014 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Jobcentern in Bremen (Stadt) und Bremerhaven aus Ausgaberesten zugeteilten zusätzlichen Mittel in Höhe von insgesamt 5,2 Millionen Euro auf den bisher angekündigten voraussichtlichen "Umschichtungsbedarf" (7,9 Mio. Euro) und die nach Umschichtung verbleibenden Mittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) der beiden Jobcenter aus bzw. wie könnten sie sich auswirken?
Siehe dazu die zweiseitige BIAJ-Kurzmitteilung vom 14. April 2014: Download
Jobcenter in Berlin: "Eingliederungsmittel" vor und nach der Zuteilung zusätzlicher Mittel 2014
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(BIAJ) Wie wirken sich die am 7. April 2014 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Ausgaberesten zugeteilten zusätzlichen Mittel in Höhe von insgesamt 34,4 Millionen Euro auf den von den Berliner Jobcentern bisher gemeldeten "voraussichtlichen Umschichtungsbedarf" und die nach Umschichtung verbleibenden Mittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) der einzelnen Jobcenter aus bzw. wie könnten sie sich auswirken?
Siehe dazu die zweiseitige BIAJ-Kurzmitteilung vom 13. April 2014: Download
(Am 14. April 2014 wurde die Spaltenangabe im Text auf Seite 1 korrigiert - siehe Unterstreichung; es muss dort natürlich Spalte 4 und nicht Spalte 5 heißen. Und noch ein Hinweis: Zusätzlich zu den genannten Zuteilungen in Höhe von 385,5 Millionen Euro bzw. 404,0 Millionen Euro - siehe Spalten 1 und 3 in der Tabelle im Download - wurden den Berliner Jobcentern am 30. Januar 2014 insgesamt 2,5 Millionen Euro für die Ausfinanzierung (Restabwicklung) der Beschäftigungszuschüsse nach § 16e SGB II alt in 2014 zugewiesen.)