Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter in Berlin 2005 bis 2013/14
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(BIAJ) 2012 betrugen die "Gesamtverwaltungskosten" der 12 Berliner Jobcenter insgesamt 420,8 Millionen Euro bzw. 997 Euro pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (Alg II) und Jahr - von 1.117 Euro in Treptow-Köpenick bis 905 Euro in Reinickendorf. Vier Jahre zuvor, im Jahr 2008: 308,6 Millionen Euro bzw. 691 Euro pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten und Jahr - von 766 Euro in Steglitz-Zehlendorf bis 598 Euro in Spandau. (Seite 14) Die deutlich höheren Ist-Ausgaben in 2013 wurden bisher nicht veröffentlicht.
Übersichten zur Entwicklung der Verwaltungskostenbudgets und der "Gesamtverwaltungskosten" der 12 Berliner Jobcenter zusammen und der einzelnen Jobcenter finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 7. Februar 2014: Download. (Anm.: eine Aktualisierung vom 4. März 2014 finden Sie hier.)
Die BIAJ-Tabellen wurden u.a. auf Basis der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zu den "Kosten der Hartz-IV-Verwaltung in Berlin" des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) durch den Berliner Senat erstellt. (Drucksache 17/12995; Anm.: einige darin unplausible, versehentlich genannte Daten für die Jahre 2005 und 2007 wurden weggelassen)
Die Frage nach den "personellen, sachlichen und sonstigen Aufwendungen der Berliner Jobcenter" wurde nicht beantwortet. Allerdings werden in der Antwort des Senats einige interessante Daten zur "Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume" und den "Mieten und Pachten" der Jobcenter genannt.
Mit dem Suchwort "Finanzierung" bzw. "Finanzierung (SGB II)" finden Sie weitere BIAJ-Informationen zu den SGB II-Ausgaben (Hartz IV).
Melde-Umstellung: weniger Vollzeit-, mehr Teilzeitbeschäftigte - höheres Vollzeitentgelt, Hartz IV
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(BIAJ) Mit der Umstellung des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung haben die Arbeitgeber die Zahl der gemeldeten sozialverischerungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in den unteren Einkommensklassen drastisch reduziert - nicht durch Verschiebung in höhere Entgeltklassen sondern in Teilzeit. Dennoch wurden im Dezember 2012 noch immer etwa 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte mit einem Bruttoentgelt von unter 1.470 Euro (etwa 8,50 Euro pro Stunde) gemeldet (ohne Auszubildende).
In aktuellen Presseartikeln (31.01./01.02.2014) zur gesunkenen Zahl Vollzeitbeschäftigter mit ergänzendem Arbeitslosengeld II-Bezug (sog. Aufstocker) bleiben die statistischen Effekte aufgrund der geänderten Meldungen unerwähnt. Eine "Statistik-Panne" oder ein "Verrechnen" der Statistik der Bundesagentur ist nicht zuerkennen, eher eine jetzt offensichtlich willkommene "Melde-Panne" der Arbeitgeber. Und auch die "Nahrung für Mindestlohngegner" erhält ihren "Nährwert" erst durch die eher unseriöse Berichterstattung.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 5. Februar 2014 mit Tabellen zur Entwicklung des Bestandes der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in den verschiedenen Entgeltgruppen vor und nach der Umstellung des Meldeverfahrens (Bund, West, Ost, Männer, Frauen) finden Sie hier: Download
Jobcenter: 5,3 Milliarden Euro für "Verwaltungskosten" 2013 (Stand: 31.01.2014)
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(BIAJ) Aus den am 20. Januar 2014 vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berichteten „327 Millionen Euro plus x“ (hier1) sind nach vorläufigen Berechnungen BIAJ insgesamt 445 Millionen Euro geworden. Insgesamt 445 Millionen Euro sind aus dem Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (darunter "Leistungen zur Engliederung nach dem SGB II") in den Haushaltstitel mit der Zweckbestimmung "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Bundesanteil) umgeschichtet worden.
Statt der im Bundeshaushalt veranschlagten 4,050 Milliarden Euro für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (im wesentlichen für den Bundesanteil von 84,8 Prozent; ohne den kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 15,2 Prozent), wurden für den Bundesanteil etwa 4,495 Milliarden Euro ausgegeben.
Im 138. Monatsbericht des BMF (Bundesfinanzministerium: Januar 2013), wurden Ausgaben für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ im Haushaltsjahr 2012 berichtet (Bundesanteil: 4,209 Milliarden Euro). (Seite 15)
Im heute (31. Januar 2014) veröffentlichten 150. Monatsbericht des BMF (Januar 2014) wird unter „Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II“ ein Soll in Höhe von 4,050 Milliarden Euro (siehe oben) und ein Ist in Höhe von 4,495 Milliarden Euro berichtet. (Seite 16)
Eine vom BIAJ bei der Redaktion des Monatsberichts erbetene Bestätigung, dass es sich bei den „Sonstige(n) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II“ ausschließlich um die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (so die Zweckbestimmung im Bundeshaushalt 2013) handelt, ist bis Redaktionsschluss nicht eingegangen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass dies zutrifft. (1)
Die „Verwaltungskosten“ der insgesamt 410 Jobcenter betrugen demnach im Haushaltsjahr 2013, einschließlich des kommunalen Finanzierungsanteils (KFA) in Höhe von etwa 0,8 Milliarden Euro, rechnerisch in etwa 5,3 Milliarden Euro. Noch nie zuvor wurde vom Bund und den Kommunen so viel für diesen Zweck („Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) ausgegeben wie im neunten „Hartz IV-Jahr“.
Eine differenzierte, öffentlich zugängliche differenzierte Darstellung der Entwicklung dieser Ausgaben (dieses sogenannten Teilbudgets des „Gesamtbudgets“ im Sinne des § 46 Absatz 1 Satz 5 SGB II fehlt bisher. (siehe hier2) (31.01.2014, Paul M. Schröder, BIAJ)
Nachtrag (01.02.2014)
(1) Die im Bundeshaushalt 2013 neu geschaffene Funktion 259 (Aufgabenbereich) lautet: "Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II". Dieser Funktion 259 ist nur eine (!) Haushaltsstelle zugeordnet. (1112 636 13) Deren Zweckbestimmung lautet: "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende". Veranschlagt waren 4.090.900.000 Euro.
Arbeitsmarkt im Januar 2014: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)
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(BIAJ) 5,33 Millionen „Arbeitslosengeld-Empfänger/innen“ (SGB III und SGB II) im Januar 2014, darunter 4,367 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen). 5,119 Millionen Arbeitsuchende, darunter 3,136 Millionen registrierte Arbeitslose, davon etwa 1,104 Millionen (35,2 Prozent) bei den 156 Arbeitsagenturen registriert und 2,032 Millionen (64,8 Prozent) bei den seit dem 1. Januar 2014 noch 408 Jobcentern.
In der BIAJ-Kurzmitteilung finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen im Januar 2014 differenziert nach Geschlecht und Rechtskreis (SGB III und SGB II) und zu den (statistisch arbeitslosen und nicht arbeitslosen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Alg II). (Vorjahresvergleich).
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 30. Januar 2014 zum Arbeitsmarkt im Januar 2014 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download (Februar 2014: hier)
Weser-Kurier: Falsche Zahlen über Hartz IV-Sanktionen der Jobcenter (WK 30.01.2014)
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(BIAJ) Im Weser-Kurier vom 30. Januar 2014 wird die Häufigkeit der Hartz IV-Sanktionen - die Kürzung der Leistungen unter das vom Gesetzgeber bestimmte "menschenwürdige Existenzminimum" - kleingeschrieben. Eine Falschmeldung. (die Online-Version des Weser-Kurier-Artikels: http://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-Nur-wenige-schwarze-Schafe-_arid,766753.html)
Es heißt dort im Norddeutschland-Teil (Seite 15): "Insgesamt verhängten die Arbeitsagenturen im vergangenen Jahr mehr als 154.000 Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger, in Niedersachsen waren es 15.829, im Land Bremen 1.844."
Richtig wäre: "In den 12 Monaten von Oktober 2012 bis September 2013 (Daten für das Gesamtjahr 2013 wurden von der Statistik der Bundesagentur noch nicht veröffentlicht) wurden von den Jobcentern (Jobcenter sind keine Arbeitsagenturen und Arbeitsagenturen sind keine Jobcenter!) insgesamt 1.003.259 Sanktionen neu festgestellt, in Niedersachsen 103.683, im Land Bremen 11.263." Wieviel Menschen von diesen Hartz IV-Sanktionen im Verlauf von 12 Monaten betroffen waren, wird von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht regelmäßig ausgewertet und veröffentlicht. (Anm. teilweise werden im Verlauf eines Jahres mehrere Sanktionen gegen eine/einen Leistungsberechtigte/n verhängt.) Sicher ist: Von den 1.0003.259 neu festgestellten Sanktionen insgesamt, den 103.683 in Niedersachsen und den 11.263 im Land Bremen waren insgesamt, in Niedersachsen und im Land Bremen mehr Menschen direkt und indirekt (indirekt: z.B. Kinder) betroffen als die im Weser-Kurier-Artikel genannten Bestandsquoten vermuten lassen. (vgl. dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 27. Mai 2013: hier)