Eingliederungsmittel-Verteilung Jobcenter 2024v: Eine halbe Milliarde Euro weniger als 2023
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(BIAJ) Nach bisherigem Stand der Beratungen des Bundeshaushalts 2024 sind bei der Haushaltsstelle 1101 685-11 mit der Zweckbestimmung "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" 4,200 Milliarden Euro veranschlagt. Zudem stünden nach der Erläuterung Nr. 1 zu dieser Haushaltsstelle Ausgabereste in Höhe von bis zu 1,350 Milliarden Euro zur Verfügung. (Stand: "unvollendete" Bereinigungssitzung am 16./17. November 2023. Die Haushaltswahrheit ist aber eine andere. Mit der am 19. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Eingliederungsmittel-Verordnung vom 14. Dezember 2024 (EinglMV 2024) schafft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) "Haushaltsklarheit" über die Ausgabereste - nicht über die Höhe, aber über die verordnete Umschichtung. § 1 Absatz 1 Satz 2 EinglMV 2024 lautet: "Die verbindlich nach der Erläuterung Nr. 1 zu Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 685 11 zur Verfügung stehenden Ausgabereste werden zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 636 13 eingesetzt." Das heißt: Zur Verteilung von Bundesmitteln für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" auf die Jobcenter steht nach gegenwärtigem Stand das oben genannte Soll in Höhe von 4,200 Milliarden Euro zu Verfügung. (2023: 4,700 Milliarden Euro einschließlich von Ausgaberesten in Höhe von 200 Millionen Euro und "Sondermittel ukrainische Geflüchtete" in Höhe von 100 Millionen Euro.) Wie sich die Verteilung dieser 4,200 Milliarden Euro - abzüglich von geschätzten 20 Millionen Euro für die "Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094)" (§ 1 Absatz 2 EinglMV 2024) - auf die einzelnen Jobcenter nach Berechnung des BIAJ darstellt, finden Sie im Download_BIAJ20231221 (PDF: neun Seiten; siehe dort auch die Fußnoten, insbesondere Fußnote 1, mit weiteren Erläuterungen). Auf Länderebene reichen die Veränderungsraten von -5,7 Prozent in Bayern (BY) bis -16,7 Prozent in Berlin (BE) - auf Jobcenterebene von +20,7 Prozent in Eichstätt (BY) und +11,0 Prozent in Donau-Ries (BY) bis -19,5 Prozent in Ahrweiler (RP) und -21,1 Prozent in Friedrichshain-Kreuzberg (BE). Bremen, 21. Dezember 2023
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2007 bis 2023 - Bund und Länder (BIBB-Erhebungen)
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ermittelte Zahl der im Bund und in den Ländern neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in 2023 (01.10.2022 bis 30.09.2023) - mit einem Rückblick auf das Vorjahr 2022, das "Vor-Corona-Jahr" 2019 und die Jahre seit 2007 als insgesamt 625.884 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen wurden, die höchste Zahl in den Jahren nach 1999. (siehe dazu die beiden BIAJ-Tabellen unten bzw. die zweiseitige PDF hier: Download_BIAJ20231220)
Kurze Lesehilfe:
Im Berichtsjahr 2023 (Berichtsjahre immer vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.09. des Berichtsjahres) wurden in der Bundesrepublik Deutschland (DE ) insgesamt 489.183 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen - 14.037 (3,0 Prozent) mehr als im Vorjahr 2022, aber immer noch 35.856 (6,8 Prozent) weniger als im "Vor-Corona-Jahr" 2019 und 136.701 (21,8 Prozent) weniger als in 2007. (siehe Spalten 17 bis 22 in BIAJ-Tabelle 1)
Im Vergleich mit dem Vorjahr 2022 reichten die Veränderungsraten in den Ländern von +6,2 Prozent in Hamburg (HH) bis -0,5 Prozent in Berlin (BE). (Spalte 22) Im Vergleich mit dem "Vor-Corona-Jahr" 2019 reichten die Veränderungsraten in 2023 von +3,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis -14,1 Prozent im Saarland (SL). Neben Mecklenburg-Vorpommern wurden in 2023 nur noch in den Ländern Sachsen (SN), Brandenburg (BB) und geringfügig auch in Sachsen-Anhalt (ST) mehr Ausbildungsverträge neu abgeschlossen wurden als 2019.
Die Entwicklung des Anteils der Länder an den im Bundesgebiet neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge von 2007 bis 2023 (in Prozent) ist in der BIAJ-Tabelle 2 dargestellt. 2023 wurden z.B. im Land Bremen (HB) 1,131 Prozent (5.535) der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge insgesamt (489.183 = 100 Prozent) abgeschlossen, in Nordrhein-Westfalen (NW) 22,158 Prozent (108.393).
Das Land Hessen (HE) ist das einzige Land, das im Berichtsjahr 2023 mit einem Anteil von 7,314 Prozent (35.778) an den im Bundesgebiet neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, den höchsten Anteil im Beobachtungszeitraum (2007 bis 2023) erreichte. (Minimum: 6,922 Prozent in 2008)
Die Länder Rheinland-Pfalz (RP) und Saarland (SL) sind dagegen die Länder, für die im Berichtsjahr 2023 mit einem Anteil von 4,795 Prozent (RP) bzw. 1,229 Prozent (SL) der niedrigste Anteil an den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in den Berichtsjahren 2007 bis 2023 ermittelt wurde. (Maximum RP: 5,153 Prozent in 2012; Maximum SL: 1,558 Prozent in 2009)
Der Anteil Ostdeutschlands (OD) an den im Bundesgebiet neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen, der bis 2014 auf 14,020 Prozent gesunken war, ist nach einem Anstieg auf 15,353 Prozent in 2022 in 2023 leicht auf 15,275 Prozent gesunken. (Anteil 2007: 19,987 Prozent)
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der älteren Bevölkerung 2011-2022: Beschäftigungsquoten weiter gestiegen
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(BIAJ) Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung im Alter von 60 bis unter 65 Jahren (Beschäftigungsquote 60 bis u65) in der Bundesrepublik Deutschland stieg von 28,0 Prozent Ende 2011 auf 49,1 Prozent Ende 2022. (Ende 2021: 47,8 Prozent) Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis unter 65 Jahren stieg von 1,351 Millionen Ende 2011 um 1,694 Millionen auf 3,046 Millionen Ende 2022. (1)
Zur Entwicklung von 2011 bis 2022 in den Altersgruppen 50 bis unter 55 Jahre, 55 bis unter 60 Jahre, 60 bis unter 65 Jahre und 65 bis unter 67 Jahre - Insgesamt, Frauen, Männer - siehe die sechs unkommentierten BIAJ-Abbildungen (1 bis 3a) auf Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). (unten oder als PDF hier: Download_BIAJ20231219)
Land Bremen
Ergänzend zur Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland ist in den sechs folgenden BIAJ-Abbildungen (4 bis 6a) die Entwicklung im Land Bremen dargestellt. Im Land Bremen (Wohnort) stieg der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung im Alter von 60 bis unter 65 Jahren von 29,0 Prozent Ende 2011 auf 48,1 Prozent Ende 2022. (Ende 2021: 47,0 Prozent) Die Zahl der im Land Bremen wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis unter 65 Jahren stieg von 11.256 Ende 2011 um 10.354auf 21.610 Ende 2022.
Weiterlesen: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der älteren Bevölkerung 2011-2022:...
Mittel und Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung", darunter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) - Jobcenter 2022
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(BIAJ) Für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" in 2022 wurden den 405 Jobcentern insgesamt 5,005 Milliarden Euro zugewiesen (zugeteilt). 3,992 Milliarden Euro (79,8 Prozent) davon wurden für diese Leistungen ausgegeben. (siehe Spalten 2, 4 und 5 in der BIAJ-Tabelle, Seite 1) Bei jahresdurchschnittlich 3,718 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) entsprach dies einer Zuweisung in Höhe von 112,18 Euro pro ELB und Monat und Ausgaben in Höhe von 89,48 Euro pro ELB und Monat. (siehe Spalten 1, 3 und 6) Von den Ausgaben in Höhe von 3,992 Milliarden Euro entfielen 678,6 Millionen Euro (17,0 Prozent) auf die "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II (TaAM). (siehe Spalten 7 und 8) Einschließlich der Mittel aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT: "aktivierte Mittel aus dem Titel für Arbeitslosengeld II") wurden 2022 insgesamt 907,6 Millionen Euro für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" gemäß § 16i SGB II ausgegeben, 25,2 Prozent davon aus dem PAT. (siehe Spalten 9 und 10) Bei durchschnittlich 41.255 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN; geförderte Beschäftigungsverhältnisse), 11 pro 1.000 ELB im jahresdurchschnittlichen Bestand, wurden im Monat durchschnittlich 1.833 Euro pro Monat und TN ausgegeben. (siehe Spalten 11 bis 13)
Zu den entsprechenden Daten in den einzelnen Jobcentern siehe die BIAJ-Tabelle vom 16. Dezember 2022: BIAJ_20231216 (PDF, 14 Seiten mit allen 405 Jobcentern - wie immer auf der BIAJ-Seite kostenfrei – zum Haushaltsjahr 2021 siehe hier)
Die Haushaltstrickser: Bundesregierung will einen Teil der an die BA gewährten Zuschüsse zurück
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(BIAJ) „Nach Informationen aus Regierungskreisen erwartet die Bundesregierung im Rahmen der Etat-Einigung von der Bundesagentur für Arbeit einen Beitrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro in 2024 und 2025 und von 1,1 Milliarden Euro in 2026 und 2027. Insgesamt sind dies über vier Jahre hinweg 5,2 Milliarden Euro. Die BA solle damit einen Teil der Mittel zurückzahlen, die sie während der Corona-Pandemie als Zuschüsse, zum Beispiel für Kurzarbeitergeld, erhalten hatte.“ (1)
Dies wäre die rückwirkende Umwandlung von Teilen eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt 2021 oder eines Darlehens aus dem Bundeshaushalt 2020, das auf gesetzlicher Grundlage zu einem Zuschuss wurde. Sie soll in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027 zu beitragsfinanzierten Einnahmen des Bundes führen. Gesetzliche Grundlage dieser rückwirkenden Umwandlung von Zuschüssen aus abgeschlossenen Haushaltsjahren in Darlehen und des damit verbundenen oder direkten Entzugs von Beitragseinnahmen zu Lasten der BA - bisher unbekannt.* Am Rande, ein Blick ins Grundgesetz: „Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe.“ (2) (Weiter unten oder PDF hier: Download_BIAJ20231216 - PDF mit Nachtrag (Seite 2) vom 19.12.2023, u.a. zur Berechnung der oben genannten 5,2 Milliarden Euro)
* Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilte dem BIAJ am 22.12.2023 (E-Mail, Eingang 15:48 Uhr) mit: "Die gesetzliche Grundlage für den Konsolidierungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit an den Bund in Höhe von insgesamt 5,2 Mrd. Euro für die Jahre 2024 bis 2027 wird derzeit erarbeitet." ... Weiter auf Seite 2 in PDF. (Anmerkung: siehe Artikel 120 GG)
Nachtrag vom 02.01.2024: In § 363 SGB III mit der Überschrift „Finanzierung aus Bundesmitteln“) soll laut Referentenentwurf eines Zweiten Haushaltsgesetzes 2024 (Bearbeitungsstand: 28.12.2023; siehe hier) folgender Absatz 3 angefügt werden: „(3) Zum teilweisen Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den Jahren 2020 und 2021 leistet die Bundesagentur zum Ende der Jahre 2024 und 2025 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro und zum Ende der Jahre 2026 und 2027 jeweils Zahlungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro an den Bund.“ Mit dieser Änderung des § 363 SGB III sollen aus Beitragseinnahmen der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 5,2 Milliarden Euro in den Haushaltsjahren 2024 bis 2027 Einnahmen des Bundes werden.