Altersrenten der Frauen und Männer in den 15 Großstädten 2019 und 2021
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(BIAJ) Vier BIAJ-Tabellen zu den Renten wegen Alters (Altersrenten) der Frauen und Männer in den 15 Großstädten 2019 und 2021:
1 Vergleich der Rentenzahlbeträge der Frauen und Männer in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) - Ende 2019 und 2021
2 Altersrenten in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) - Anzahl und Rentenzahlbeträge Ende 2019 und 2021
3 Altersrenten der Frauen in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) - Anzahl und Rentenzahlbeträge Ende 2019 und 2021
4 Altersrenten der Männer in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) - Anzahl und Rentenzahlbeträge Ende 2019 und 2021
Unten oder Download_BIAJ20240111 (PDF*, drei Seiten - Seite 3 mit zwei BIAJ-Abbildungen am 14.01.2024 ergänzt; * 15.01.2024: PDF nachrichtlich mit Bremerhaven)
Hinweis: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Renten wegen Alters 2010 bis 2022: Rentenzahlbeträge differenziert nach Geschlecht und Alter" vom 18. Januar 2024.
Weiterlesen: Altersrenten der Frauen und Männer in den 15 Großstädten 2019 und 2021
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Dezember 2023
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(BIAJ) 2023 wurden insgesamt 351.915 Asylanträge gestellt, darunter 329.120 Erstanträge – 111.346 (51,1 Prozent) mehr Erstanträge als 2022. 22.603 (6,9 Prozent) der 329.120 gestellten Asylerstanträge in 2023 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (2022: 24.791 bzw. 11,4 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 2023 insgesamt 261.601 Asylanträge, darunter 235.829 Erstanträge. 51,7 Prozent (135.277) der 261.601 Entscheidungen in 2023 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 42.525 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). (2022: 56,2 Prozent) Zu den Entscheidungen in den Jahren 2014 bis 2023 siehe die folgende Tabelle.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Dezember 2023 insgesamt 239.614, 103.166 (75,6 Prozent) mehr als Ende Dezember 2022.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Januar 2024 mit drei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") von 2014 bis Dezember 2023: Download_BIAJ20240109 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl (BAMF) hier.
Anteil der Großstädte an den registrierten Arbeitslosen 2011 bis 2023 - 16 BIAJ-Abbildungen
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(BIAJ) 2023 lebten 25,64 Prozent (668.761) der durchschnittlich 2.608.672 registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland in den 15 Großstädten mit mehr als 400.000 EW (incl. Region Hannover). (2011: 24,16 Prozent; 2022: 26,11 Prozent) Ende 2022 lebte 18,26 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland in diesen 15 Großstädten (incl. Region Hannover). (Ende 2010: 17,56 Prozent) Zur Entwicklung seit 2011 siehe BIAJ-Abbildung 1. Zur Entwicklung des Anteils der in den einzelnen Großstädten lebenden Arbeitslosen an den in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) registrierten Arbeitslosen siehe die BIAJ-Abbildungen 2 bis 16 (von Berlin bis Duisburg; sortiert nach Bevölkerungsstand Ende 2022). Alle 16 BIAJ-Abbildungen mit kurzen Lesehilfen: Download_BIAJ20240105 (PDF: 8 Seiten).
Arbeitslose 2011-2023: Bremens Anteil an den registrierten Arbeitslosen
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(BIAJ) 2023 wohnten im Land Bremen 1,497 Prozent (39.050) der durchschnittlich 2.608.672 registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland. (Anteil des Landes Bremen an der Bevölkerung im Bundesgebiet Ende 2022: 0,812 Prozent) Der Anteil des Landes Bremen an den in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Arbeitslosen, der nach 1,261 Prozent in 2013 (37.198 von 2.950.338 bei einem Anteil an der Bevölkerung von 0,813 Prozent Ende 2012) bis 2019 von Jahr zu Jahr auf 1,575 Prozent gestiegen war (35.702 von 2.266.720), sank in den beiden folgenden „Corona-Jahren“ auf 1,503 Prozent in 2021 (39.292 von 2.613.489). In 2022 stieg dieser Anteil dann auf 1,539 Prozent (37.214 von 2.418.133) und sank dann 2023 erstmals seit 2018 auf geringfügig unter 1,500 Prozent. Der Anteil des Landes Bremen an den 2022 jahresdurchschnittlich registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland lag damit 84,4 Prozent über dem Anteil des Landes Bremen an der Bevölkerung in der Bundesrepublik am 31.12.2022 (1,497 ist 84,4 Prozent größer als 0,812; ermittelt aus nicht gerundeten Anteilen).
Zur Entwicklung des Anteils des Landes Bremen an den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Arbeitslosen von 2011 bis 2023 siehe die BIAJ-Abbildung 1 von 2.
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) wohnten 2023 durchschnittlich 668.761 (25,6 Prozent) der in der Bundesrepublik Deutschland registrierten 2.608.672 Arbeitslosen. 4,55 Prozent (30.456) der in den 15 Großstädten registrierten Arbeitslosen wohnten in der Stadt Bremen. (Anteil der Stadt Bremen an der Bevölkerung in den 15 Großstädten einschl. Region Hannover Ende 2022: 3,70 Prozent)
Weiterlesen: Arbeitslose 2011-2023: Bremens Anteil an den registrierten Arbeitslosen
Ranking der Arbeitslosenquoten in den 16 Ländern und 15 Großstädten - 2003 bzw. 2008 bis 2023 (zwei Abbildungen)
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(BIAJ) Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 16 Länder von 2003 bis 2023 (Bayern im fünfzehnten Jahr in Folge auf Rang 1*; Bremen im neunten Jahr in Folge auf Rang 16*) und Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 15 Großstädte (mit einer Bevölkerung von über 400.000; incl. Region Hannover) von 2008 bis 2023 (München im fünfzehnten Jahr in Folge auf Rang 1*; Stadt Bremen im siebten Jahr in Folge auf Rang 12* vor den drei Ruhrgebietsstädten Essen, Dortmund und Duisburg; Duisburg im zehnten Jahr in Folge auf Rang 15*) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten)
Zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen vom 04. Januar 2024 unten (weitere BIAJ-Informationen zum Arbeitsmarkt: hier)
* Positiv-Ranking (niedrigste jahresdruchschnittliche Arbeitlosenquote = Rang 1)