Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis September 2023
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(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den 12 Monaten von Oktober 2022 bis September 2023 insgesamt 717,9 Millionen Euro ausgegeben - 470,9 Millionen Euro (65,6 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden ("SGB II-Eingliederungsmittel"), und 247,0 Millionen Euro (34,4 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Angefügt am 19.10.2023: BIAJ-Abbildung mit den Ausgaben aller Jobcenter (gE und zkT) für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) in 2019 bis 2022. (Monatliche Abrechnungsergebnisse liegen dem BIAJ für die Jobcenter zkT nicht vor.) Gesamtausgaben aller Jobcenter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" 2022: 907,6 Millionen Euro - 17,5 Millionen Euro (1,9 Prozent) weniger als im Vorjahr (2021).
Angefügt am 21.10.2023: "Zugewiesene Mittel und Ausgaben für SGB-II-Leistungen zur Eingliederung - darunter für "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) - Bund und Großstadt-Jobcenter 2021-2022 - nachrichtlich: Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)" - BIAJ-Tabelle: Download_BIAJ20231021 (PDF: eine Seite)
Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis September 2023 (SGB II)
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Oktober 2022 bis September 2023 wurden von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 550,9 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben - nominal 43,0 Millionen Euro (8,5 Prozent) mehr als 2021 und 22,1 Millionen Euro (4,2 Prozent) mehr als 2022, aber immer noch 14,6 Millionen Euro (2,6 Prozent) weniger als 2019 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Bis März 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ durch die Jobcenter gE von 565,5 Millionen Euro im Jahr 2019 und 567,9 Millionen Euro in den 12 Monaten von April 2019 bis März 2020 auf 457,5 Millionen Euro gesunken, auf den tiefsten Stand im Beobachtungszeitraum (2012 bis September 2023).
Nachrichtlich: Die Entwicklung der Ausgaben der Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ verlief nach 2017 deutlich anders als die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 2) - Bremen, 18.10.2023
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier_sgb2 (SGB III: hier_sgb3)
SGB II-Eingliederungstitel 2023: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis September 2023
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis September 2023 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) insgesamt 55,526 Millionen Euro ausgegeben, 3,349 Millionen Euro (6,4 Prozent) mehr als von Januar bis September 2022 (52,177 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 50,582 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (73,200 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt von Januar bis September 2023 insgesamt 69,1 Prozent (50,582 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (Januar bis September 2022: 62,2 Prozent)
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im selben Zeitraum für diese Leistungen 12,556 Millionen Euro ausgegeben, 843.000 Euro (7,2 Prozent) mehr als von Januar bis September 2022 (11,713 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 12,351 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (19,512 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven von Januar bis September 2023 insgesamt 63,3 Prozent (12,351 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (Januar bis September 2022: 56,6 Prozent)
Zu den für das Haushaltsjahr 2023 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis September 2023 (und 2022) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 13. Oktober 2023: Download_BIAJ20231013 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis September 2023 – mit einem Blick auf die Türkei und Afrika
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(BIAJ) Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis September 2023 insgesamt 233.744 Asylerstanträge gestellt (1), 98.836 (73,3 Prozent) mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis September 2022). (siehe Spalten 5, 8 und 11 in BIAJ-Tabelle, Seite 1) Nach bekannter Staatsangehörigkeit der Asylsuchenden betrachtet: Ein Anteil von nahezu ein Viertel (23.679; 24,0 Prozent) des vom BAMF registrierten Anstiegs der Asylerstanträge um 98.836 im Vorjahresvergleich entfiel auf Asylsuchende aus der Türkei, einem Nato-Mitgliedstaat („Wertegemeinschaft“). Auf Europa insgesamt (mit Türkei) entfiel ein Anteil von 28,9 Prozent (28.592) des vom BAMF registrierten Anstiegs der Asylerstanträge. Im Vergleich dazu entfiel ein Anteil von nur 11,5 Prozent (11.323) des vom BAMF registrierten Anstiegs auf 50 afrikanische Staaten. (zu den absoluten Veränderungen im Vorjahresvergleich siehe Spalte 8 in BIAJ-Tabelle, Seite 1) Und auch die Gesamtzahl der von Januar bis September 2023 gestellten Asylerstanträge aus Europa (mit Türkei) übertraf mit 48.868 (darunter 35.283 mit türkischer Staatangehörigkeit) die Gesamtzahl der Asylerstanträge von Asylsuchenden mit der Staatangehörigkeit eines Staates in Afrika (27.819) erheblich. (2)
Zu den BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträgen siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Oktober 2023 mit drei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20231010 (PDF: neun Seiten incl. Anhang vom 12.10.2023* – Auszug – eine BIAJ-Tabelle und drei Abbildungen - siehe unten)
* Am 12. Oktober 2023 wurden drei Tabellen zu den Asylentscheidungen von Januar bis September 2023 nach Herkunftsländern (Staatsangehörigkeit) angefügt. (A1 sortiert nach Asylentscheidungen; A2 sortiert nach "positiven Asylentscheidungen"; A3 sortiert nach Ablehnungen)
Anhang vom 26. Oktober 2023: "Die wunderbar terminierte Reise des Vizekanzlers Robert Habeck in die Türkei – und eine Vermutung" ... zum "Rückführungspaket" (hier - PDF: eine Seite)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2023 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2023 insgesamt 2,323 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 199,6 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,593 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2023 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE von Januar bis September 2023 insgesamt 2,124 Milliarden Euro (59,1 Prozent) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (1) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht die „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 59,1 Prozent) von 80,4 Prozent in Hamburg (HH) bis 47,6 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 1 aus den BIAJ-Materialien vom 06.10.2023 - Spaltenüberschriften 1 und 2 in Tab. 1, Seite1, am 20.10.2023 korrigiert)
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) von Januar bis September 2022 und 2023 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 06. Oktober 2023: Download_BIAJ20231006 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)*
(1) Die oben genannten Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zählen nicht zu diesen Ausgaben.
* Bundesmittel aus dem Titel für „Bürgergeld“; bis Ende 2022 Titel für „Arbeitslosengeld II“