Ranking der Arbeitslosenquoten in den 16 Ländern und 15 Großstädten - 2003 bzw. 2008 bis 2023 (zwei Abbildungen)
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(BIAJ) Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 16 Länder von 2003 bis 2023 (Bayern im fünfzehnten Jahr in Folge auf Rang 1*; Bremen im neunten Jahr in Folge auf Rang 16*) und Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 15 Großstädte (mit einer Bevölkerung von über 400.000; incl. Region Hannover) von 2008 bis 2023 (München im fünfzehnten Jahr in Folge auf Rang 1*; Stadt Bremen im siebten Jahr in Folge auf Rang 12* vor den drei Ruhrgebietsstädten Essen, Dortmund und Duisburg; Duisburg im zehnten Jahr in Folge auf Rang 15*) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten) (siehe BIAJ-Abbildung 1 und 2 unten)
Zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen vom 04. Januar 2024 unten (weitere BIAJ-Informationen zum Arbeitsmarkt: hier)
* Positiv-Ranking (niedrigste jahresdruchschnittliche Arbeitlosenquote = Rang 1)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2023 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Dezember 2023 (Stichtag 13.12.) 4,520 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,637 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 896.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,741 Millionen bei den Jobcentern. 183.000 (7,5 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Dezember 2022 – 97.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 87.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 117.000 (8,9 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 66.000 (5,8 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Dezember 2022. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +3,2 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +11,0 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +6,7 Prozent; Stadt Bremen: +5,7 Prozent; Bremerhaven: +10,2 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +2,0 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +11,3 Prozent in Hamburg (HH). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +5,6 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +18,6 Prozent in Sachsen (SN). (DE: +12,5 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,932 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,5 Prozent (95.000) mehr als im Dezember 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑1,1 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +5,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Dezember 2023 und Dezember 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 03. Januar 2024 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20240103 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9); Spalten 6 bis 8 in DE-Zeile in Tabelle 6 am 30.01.2024 korrigiert)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Erwerbstätige in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen 2000 bis 2022 (Arbeitsort - Wohnort)
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(BIAJ) Sechs unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Zahl der in den drei Stadtstaaten Berlin (BE), Hamburg (HH) und Bremen arbeitenden bzw. wohnenden Erwerbstätigen in den Jahren 2000 bis 2022:
Arbeitsort
1. Erwerbstätige von 2000 bis 2022 am Arbeitsort (Jahresdurchschnitt in 1.000)
2. Veränderung der Zahl der Erwerbstätigen von 2001 bis 2022 im Vorjahresvergleich (Prozent)
3. Veränderung der Zahl der Erwerbstätigen seit 2000 bis 2022 (Jahresdurchschnitt 2000 = 100)
Wohnort
4. Erwerbstätige von 2000 bis 2022 am Wohnort (Jahresdurchschnitt in 1.000)
5. Veränderung der Zahl der Erwerbstätigen von 2001 bis 2022 im Vorjahresvergleich (Prozent)
6. Veränderung der Zahl der Erwerbstätigen seit 2000 bis 2022 (Jahresdurchschnitt 2000 = 100)
Quelle: Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder” (AK ETR) (Näheres zur Quelle: siehe unter den BIAJ-Abbildungen unten oder PDF hier: Download_20240102)
Hinweis vom 24.01.2024 zu Arbeitsortdaten bis 2023: siehe "Erwerbstätige in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen 2000 bis 2023 (Arbeitsort)" hier
COVID-19-Sterbefälle in der Todesursachenstatistik 2022 - Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
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(BIAJ) Zu den Sterbefällen 2022 insgesamt (1.066.341) und darunter den COVID-19-Sterbefällen (52.358) in der Todesursachenstatistik - differenziert nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und mit Blick auf die 16 Länder - siehe die unkommentierten BIAJ-Tabellen im (wie bei BIAJ immer kostenfreien) Download_BIAJ29231229 (PDF: 5 Seiten)
Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2024: 13,27 Euro plus acht Prozent (1,06 Euro) Urlaubsgeld
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(BIAJ) Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der in den Niederlanden 1969 (1) eingeführte Mindestlohn (Minimumloon) 13,27 Euro pro Stunde. (2) Das den Mindestlohn ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) beträgt weiterhin acht Prozent (etwa 1,06 Euro) pro Stunde. (Summe incl. Urlaubsgeld: 14,3316 Euro pro Stunde) Die bis Ende 2023 in den Niederlanden geltenden festen Monats-, Wochen- und Tageslöhne entfallen ab 2024. Näheres und Vergangenes zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 28. Dezember 2023 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
(1) Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
(2) Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) 21 Jahre. (seit dem 1. Juli 2019; vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre). Zum Mindestlohn und den nach Alter differenzierten Jugendmindestlöhnen (Minimumjeugdlonen) siehe hier: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2024