Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2005 bis 2023/2024
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(BIAJ) In 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,808 Milliarden Euro ausgegeben, 3,532 Milliarden Euro (15,9 Prozent) mehr als die 22,276 Milliarden Euro, die im Vorjahr (2022*) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,487 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 287.000 (5,5 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,200 Millionen RLB in 2022. (2)
Die Ausgaben in 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 2,048 Milliarden Euro. Im Bundeshaushalt 2024 sind gemäß Stand der zweiten Bereinigungssitzung (18. Januar 2024) für das „Bürgergeld“ 26,500 Milliarden Euro veranschlagt. (3) Dies sind – bei einem nominalen Anstieg des Regelbedarfs um etwa 12,2 Prozent (61 Euro) auf 563 Euro im Monat (Regelbedarfsstufe 1 - Alleinstehende) (4) - lediglich 2,7 Prozent mehr (nominal) als der Bund im vergangenen Jahr 2023 für das „Bürgergeld“ ausgegeben hat. Hinter dieser „Haushaltswahrheit“ verbirgt sich vermutlich u.a. der „Job-Turbo“ und die „100-Prozent-Sanktionen“ in 2024. (5)
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2005 bzw. 2010 siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240130 (eine Seite).
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Klimageld: Einnahmen des Bundes aus Emissionshandel und CO2-Bepreisung - 2017 bis 2027
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der "Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz" und der "Erlöse aus der CO2-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz" bis 2023 und der erwarteten Erlöse im Haushaltsjahr 2024 (Bundeshaushalt gemäß Stand vom 18.01.2024) und in den Jahren 2025 bis 2027 (Finanzplan 2023-2027 vom 18.08.2023). Siehe BIAJ-Tabelle unten oder PDF hier: BIAJ_20240126 und den folgenden Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2021 - 2025 (1).
„Wir setzen auf einen steigenden CO2-Preis als wichtiges Instrument, verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich und werden dabei insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen unterstützen. … Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“ (1)
(1) aus: Koalitionsvertrag 2021— 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90 / Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP), Mehr Fortschritt wagen - Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, 7. Dezember 2021, Seite 49
Erwerbstätige in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen 2000 bis 2023 (Arbeitsort)
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(BIAJ) Drei unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Zahl der in den drei Stadtstaaten Berlin (BE), Hamburg (HH) und Bremen arbeitenden Erwerbstätigen in den Jahren 2000 bis 2023:
1. Erwerbstätige von 2000 bis 2023 am Arbeitsort (Jahresdurchschnitt in 1.000)
2. Veränderung der Zahl der Erwerbstätigen von 2001 bis 2023 im Vorjahresvergleich (Prozent)
3. Veränderung der Zahl der Erwerbstätigen seit 2000 bis 2023 (Jahresdurchschnitt 2000 = 100)
Quelle: Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung der Länder” (AK ETR) – Berechnungsstand: Januar 2024 (Näheres zur Quelle: siehe unter den BIAJ-Abbildungen unten oder PDF hier: Download_BIAJ20240124_2)
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Stadt Bremen: Kommunale SGB-II-Ausgaben 2019-2022 im „Bericht über die Entwicklung der Sozialleistungen in den letzten 20 Jahren“
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(BIAJ) Ein Blick auf die Zusammensetzung (Haushaltsstellen) der im Anhang zum „Bericht über die Entwicklung der Sozialleistungen in den letzten 20 Jahren“ (1) genannten "SGB II"-Ausgaben im Haushalt der Stadtgemeinde Bremen 2019 bis 2022. BIAJ-Tabelle vom 24. Januar 2024: Download_BIAJ20240124 (PDF; eine Seite DIN A4 quer)
(1) Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, „Bericht über die Entwicklung der Sozialleistungen in den letzten 20 Jahren“ hier: Produktplan 41, Jugend und Soziales, Berichtsbitte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss, 29. Dezember 2023 (https://sd.bremische-buergerschaft.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZa1kW9yjaS5o8l_PB_nguTsQO1fgHqEnVPF03FSa0Qkg/1202-L_1181-S_Teil_A_Berichtsbitte_Sozialleistungen_20_Jahr.pdf)
SGB II-Eingliederungstitel 2023: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis Dezember 2023
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden 2023 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) insgesamt 76,226 Millionen Euro ausgegeben, 4,382 Millionen Euro (6,1 Prozent) mehr als im Vorjahr (2022: 71,845 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 69,596 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (73,200 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt 2023 insgesamt 95,1 Prozent (69,596 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (2022: 85,9 Prozent)
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden 2023 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) 17,203 Millionen Euro ausgegeben, 128.000 Euro (0,8 Prozent) mehr als im Vorjahr (2022: 17,075 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 16,917 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2023 zugeteilten Bundesmitteln (19,512 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven 2023 insgesamt 86,7 Prozent (17,203 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben. (2022: 83,0 Prozent)
Zu den für das Haushaltsjahr 2023 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis Dezember 2023 (und 2022) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 20. Januar 2024: Download_BIAJ20240120 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)