Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2023 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Juni 2023* (Stichtag 13.06.) 4,403 Millionen Arbeitsuchende – 235.000 (5,6 Prozent) mehr als im Juni 2022. Darunter: 2,555 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 833.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,722 Millionen bei den Jobcentern. 192.000 (8,1 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Juni 2022 – 72.000 (9,4 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 120.000 (7,5 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 111.000 (8,8 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 81.000 (7,4 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Juni 2022. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +4,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +12,4 Prozent in Hessen (HE). (Land Bremen: +7,5 Prozent; Stadt Bremen: +8,1 Prozent; Bremerhaven: +5,1 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,921 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,2 Prozent (123.000) mehr als im Juni 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑1,1 Prozent in Berlin (BE) bis +8,6 Prozent in Thüringen (TH).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2023 und Juni 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. Juni 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230630 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Mindestlohn Niederlande ab 1. Juli 2023: 1.995 Euro plus 159,60 Euro Urlaubsgeld
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(BIAJ) Zum 1. Juli 2023 wird der in den Niederlanden vor über 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.995 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 159,60 Euro pro Monat (mindestens 8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht.*** Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 29. Juni 2023 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
* Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre).
*** https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/minimumloon/bedragen-minimumloon/bedragen-minimumloon-2023
Insolvenzgeld-Ausgaben 2007 bis Mai 2023
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(BIAJ) Von Januar bis Mai 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 567,5 Millionen Euro ausgegeben, 325,3 Millionen Euro (134,3 Prozent) mehr als von Januar bis Mai 2022 (242,2 Millionen Euro) und auch wesentlich mehr als in den ersten fünf Monaten der weiteren Vorjahre. Die Ausgaben in den ersten fünf Monaten 2023 übertrafen die Gesamtausgaben im Vorjahr (2022: 534,0 Millionen Euro) um 33,5 Millionen Euro.
Die Jahressumme bzw. 12-Monatssumme der Ausgaben für das Insolvenzgeld stieg nach 492,6 Millionen Euro in 2021 und 534,0 Millionen Euro in 2022 auf 859,3 Millionen Euro in den 12 Monaten von Juni 2022 bis Mai 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis Mai 2023“) Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt. Bremen, 22.06.2023
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis Mai 2023
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(BIAJ) Von Januar bis Mai 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 10,999 Milliarden Euro ausgegeben, 2,492 Milliarden Euro (29,3 Prozent) mehr als die 8,507 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Mai 2022) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten fünf Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,492 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 552.000 mehr (11,2 Prozent) mehr als die durchschnittlich 4,940 Millionen RLB in den ersten fünf Monaten 2022. (2)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg dementsprechend mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten fünf Monaten 2023 auf 24,768 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Juni 2022 bis Mai 2023, 4,268 Milliarden (20,8 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von Juni 2021 bis Mai 2022 (20,500 Milliarden Euro). Die Ausgabe in den 12 Monaten von Juni 2022 bis Mai 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 1,008 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Gemessen an den durchschnittlich 5,430 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juni 2022 bis Mai 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 380,09 Euro pro RLB ausgegeben. (3) Ein Jahr zuvor, von Juni 2021 bis Mai 2022 wurden für die durchschnittlich 5,061 Millionen RLB durchschnittlich 337,56 Euro pro Monat ausgegeben. (4)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben in den ersten fünf Monaten ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(4) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen. (§§ 70 und 73 SGB II)
Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden 20- und 66-Jährigen in den Jahren 1970 bis 2022
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(BIAJ) Ein unkommentierter, vergleichender Blick auf die Entwicklung der Anzahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden 20- und 66-jährigen Frauen und Männer in den Jahren 1970 bis 2022 (jeweils Jahrsende). Ende 1970 waren dies z.B. die Geburtsjahrgänge 1950 und 1904, Ende 1999 die Geburtsjahrgänge 1979 und 1933, Ende 2006 die Geburtsjahrgänge 1986 und 1940, Ende 2011 die Geburtsjahrgänge 1991 und 1945 und Ende 2022 die Geburtsjahrgänge 2002 und 1956.
Siehe die fünf BIAJ-Abbildungen auf Seite 1 bis 3 hier: Download_BIAJ20230622 (PDF: drei Seiten) und/oder unten.