Beschäftigungsquoten (svB) von Juni 2011 bis Juni 2023: Altersgruppen 55 bis u60 und 60 bis u67 Jahre
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(BIAJ) Ein kurzer unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Beschäftigungsquoten der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen und Männer im Alter von 55 Jahren bis unter 60 Jahren und von 60 bis unter 67 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland von Juni 2011 bis Juni 2023. Siehe die BIAJ-Abbildung unten bzw. als einseitige PDF hier: Download_BIAJ20240327_svB-Quote.
Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung 2009 bis 2023v - und Länder-Konto I 01
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf den Sektor Berufsausbildung im Land Bremen in der "Integrierten Ausbildungsberichterstattung" (iABE) in den Jahren 2009 bis 2023. (siehe BIAJ-Tabelle vom 27.03.2024 unten) Anmerkung: 2023 vorläufig (Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes vom 21.03.2024)
Nachrichtlich in der PDF (mit besonderem Blick auf Bayern) angefügt: „Vergleich der Anzahl der "Anfänger:innen im Ausbildungsgeschehen" (Konto I 01- "Berufsausbildung im dualen System nach BBiG/HwO") in der integrierten Ausbildungsberichterstattung mit der Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Berufsbildungsstatistik 2013-2022“ (Download_BIAJ20240327)
Armutsgefährdungsquoten 2022 nach soziodemografischen Merkmalen – Erst- und Endergebnisse: Bund und Länder
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(BIAJ) „Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden aus dem Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. ..." (IT.NRW)
Zu den Armutsgefährdungsquoten nach soziodemografischen Merkmalen 2022 und wie Erst- und Endergebnisse im Bund und in den Ländern gemessen am Bundesmedian differieren, siehe den unkommentierten tabellarischen Vergleich in den BIAJ-Materialien vom 22. März 2024. (Download_BIAJ20240322; PDF, sieben Seiten) (1)
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis Februar 2024
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(BIAJ) Im Januar und Februar 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 5,224 Milliarden Euro ausgegeben (1), 712 Millionen Euro (15,8 Prozent) mehr als die 4,512 Milliarden Euro im Januar und Februar 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar und Februar 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,525 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 48.000 mehr (0,9 Prozent) mehr als die 5,476 Millionen RLB im Januar und Februar 2023. (2)
In den 12 Monaten von März 2023 bis Februar 2024 wurden vom Bund insgesamt 26,520 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,268 Milliarden Euro (14,1 Prozent) mehr als die 23,252 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (März 2022 bis Februar 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,500 Milliarden Euro veranschlagt, 20 Millionen Euro weniger als in den bisher letzten 12 Monaten (März 2023 bis Februar 2024) ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,494 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von März 2023 bis Februar 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 402,28 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von März 2022 bis Februar 2023 wurden für die durchschnittlich 5,284 Millionen RLB durchschnittlich 366,69 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240321 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
Unterhaltsvorschuss: Fälle (Kinder 0-17) im Bund und in den drei Stadtstaaten 2017 bis 2022/23
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung und -Tabellen zur Entwicklung der Zahl der Fälle, in denen Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ((Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung)) gezahlt wurden - nach Alter der Leistungsberechtigten (Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahre) in der Bundesrepublik Deutschland und in den drei Stadtstaaten von 2017 bis 2022/23. Im Anhang (Seite 7) ein Blick auf die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen (Soll und Ist) im Bundeshaushalt von 2008 bis 2024 (2023 und 2024 bisher nur Soll). Die BIAJ-Materialien vom 20. März 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240320 (PDF: 7 Seiten)