SGB II-Eingliederungstitel 2024: Ausgaben der Jobcenter gE im Bund und in den Ländern im ersten Quartal
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(BIAJ) Ein Blick auf die zugeteilten Bundesmittel (Haushaltsjahre 2023 und 2024) und die Ausgaben der Jobcenter gE (gemeinsame Einrichtungen von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit – ohne die zugelassenen kommunalen Träger- zkT) für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ im ersten Quartal 2024 (und 2023):
1 Bundesrepublik Deutschland (Jobcenter gE – ohne Jobcenter zkT)
Den Jobcentern gE wurden für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 3,158 Milliarden Euro zugeteilt (1), 435,0 Millionen Euro (12,1 Prozent) weniger als im Vorjahr (Soll 2023: 3,593 Milliarden Euro) bzw. 203,5 Millionen Euro (6,9 Prozent) mehr als 2023 für diese Leistungen ausgegeben wurden (Ist 2023: 2,955 Milliarden Euro).
Im ersten Quartal 2024 wurden von den Jobcentern (gE) 645,1 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben, 42,7 Millionen Euro (6,2 Prozent) weniger als im ersten Quartal 2023 (Januar bis März 2023: 687,7 Millionen Euro).
Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2024 zugeteilten Bundesmitteln (3,158 Milliarden Euro) wurden im ersten Quartal 2024 20,4 Prozent der für das Haushaltsjahr 2024 zugeteilten Mittel ausgegeben. (Januar bis März 2023: 19,1 Prozent der für 2023 zugeteilten 3,593 Milliarden Euro) n
2 bis 17 Schleswig-Holstein bis Thüringen ... siehe PDF-Download
Die gesamten BIAJ-Materialien "SGB II-Eingliederungstitel 2024: Ausgaben der Jobcenter gE im Bund und in den Ländern im ersten Quartal" vom 23. April 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240423 (PDF: 22 Seiten - 5 Textseiten und 17 Tabellenseiten - Bund und 16 Länder - mit den im Haushaltsjahr 2024 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis März 2024 (und 2023) differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“.
(1) Zudem wurden den Jobcentern gE insgesamt 4,695 Milliarden Euro für die Finanzierung des Bundesanteils (84,8 Prozent) an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter gE in 2024 zugeteilt, 410,4 Millionen Euro (9,6 Prozent) mehr als im Vorjahr 2023. Die für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter zugeteilten Bundesmittel (zusammen das sog. „Gesamtbudget“ gemäß § 46 Absatz 1 SGB II) sind gegenseitig deckungsfähig. Die zugeteilten Mittel können also für die jeweils andere Zweckbestimmung umgeschichtet werden.
SGB II-Eingliederungstitel 2024: Jobcenter Bremen und Bremerhaven – das erste Quartal
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die zugeteilten Bundesmittel und die Ausgaben der beiden bremischen Jobcenter für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ im ersten Quartal 2024:
A Jobcenter Bremen Stadt
Dem Jobcenter Bremen Stadt wurden für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 62,942 Millionen Euro zugeteilt, 10,258 Millionen Euro (14,0 Prozent) weniger als im Vorjahr (Soll 2023: 72,300 Millionen Euro) bzw. 6,654 Millionen Euro (9,6 Prozent) weniger als 2023 für diese Leistungen ausgegeben wurden (Ist 2023: 69,596 Millionen Euro).
Im ersten Quartal 2024 wurden vom Jobcenter Bremen Stadt 16,845 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben, 311.000 Euro (1,9 Prozent) mehr als im ersten Quartal 2023 (Januar bis März 2023: 16,535 Millionen Euro). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2024 zugeteilten Bundesmitteln (62,942 Millionen Euro) wurden im ersten Quartal 2024 26,8 Prozent der für das Haushaltsjahr zugeteilten Mittel ausgegeben. (Januar bis März 2023: 22,6 Prozent der für 2023 zugeteilten 73,200 Millionen Euro) (siehe dazu die Tabelle auf Seite 2 im PDF-Download)
B Jobcenter Bremerhaven
Dem Jobcenter Bremerhaven wurden für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 17,349 Millionen Euro zugeteilt, 2,164 Millionen Euro (11,1 Prozent) weniger als im Vorjahr (Soll 2023: 19,512 Millionen Euro) bzw. 432.000 Euro (2,6 Prozent) weniger als 2023 für diese Leistungen ausgegeben wurden (Ist 2023: 16,917 Millionen Euro).
Im ersten Quartal 2024 wurden vom Jobcenter Bremerhaven 3,765 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben, 28.000 Euro (0,7 Prozent) mehr als im ersten Quartal 2023 (Januar bis März 2023: 3,738 Millionen Euro). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2024 zugeteilten Bundesmitteln (17,349 Millionen Euro) wurden im ersten Quartal 2024 21,7 Prozent der für das Haushaltsjahr zugeteilten Mittel ausgegeben. (Januar bis März 2023: 19,2 Prozent der für 2023 zugeteilten 19,512 Millionen Euro) (siehe dazu die Tabelle auf Seite 3 im PDF-Download)
Zu den für das Haushaltsjahr 2024 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis März 2024 (und 2023) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Tabellen vom 19. April 2024: Download_BIAJ20240419 (PDF: eine Text- und zwei Tabellenseiten)
Hinweis vom 23.04.2024: Entsprechende BIAJ-Materialien zum Bund und den Ländern (immer nur Jobcenter gE) finden Sie hier.
Kinderzuschlag: Bremen (Land und Stadt), Bremerhaven und Bundesrepublik Deutschland - Januar 2021 bis März 2024
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(BIAJ) Im Zahlmonat März 2021 wurde von der Familienkasse für 8.442 Kinder im Land Bremen der Kinderzuschlag gezahlt, davon 6.303 Kinder in der Stadt Bremen und 2.139 Kinder in der Stadt Bremerhaven. Im Zahlmonat März 2023 wurde für 10.756 Kinder im Land Bremen der Kinderzuschlag gezahlt, davon 8.091 Kinder in der Stadt Bremen und 2.665 Kinder in der Stadt Bremerhaven. Und im Zahlmonat März 2024, wurde dann für 15.392 Kinder im Land Bremen der Kinderzuschlag gezahlt (43,1 Prozent mehr Kinder als im März 2023 bzw. 82,3 Prozent mehr Kinder als im März 2021), davon 11.684 Kinder in der Stadt Bremen und 3.708 Kinder in der Stadt Bremerhaven. Der Anteil der Stadt Bremerhaven an den Kindern, für die im März 2024 im Land Bremen Kinderzuschlag gezahlt wurde, betrug 24,1 Prozent. (siehe BIAJ-Abbildung 1, Seite 2) ...
In der Bundesrepublik Deutschland stieg die Anzahl der Kinder für die von der Familienkasse Kinderzuschlag gezahlt wurde, von 740.773 im März 2021 auf 838.312 im März 2023 und 1.078.513 im März 2024 (28,7 Prozent mehr Kinder als im März 2023 bzw. 45,6 Prozent mehr Kinder als im März 2021). Der Anteil des Landes Bremen an diesen Kindern in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt stieg von 1,140 Prozent im März 2021 auf 1,427 Prozent im März 2024 - der Anteil der Stadt Bremen stieg von 0,851 Prozent im März 2021 auf 1,083 Prozent im März 2024 und der Anteil der Stadt Bremerhaven stieg von 0,289 Prozent im März 2021 auf 0,344 Prozent im März 2024. Das heißt, die Anzahl der Kinder für die von der Familienkasse Kinderzuschlag gezahlt wurde, stieg im Land Bremen und den beiden bremischen Städten im Betrachtungszeitraum (Anfang 2021 bis März 2024) schneller als in der Bundesrepublik Deutschland. (siehe BIAJ-Abbildung 3, Seite 4) ...
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. April 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240418 (PDF, 7 Seiten - Auszug: zwei BIAJ-Abbilungen unten)
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge und Auszubildende insgesamt am 31.12. im Bund und den Ländern 2008 bis 2023 – insgesamt, weiblich, männlich
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(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der Anzahl der in den Jahren 2008 bis 2023 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) und die Anzahl der Auszubildenden (alle Ausbildungsjahre zusammen) am Ende der Jahre 2008 bis 2023 in der Bundesrepublik Deutschland (DE) und in den 16 Ländern, alphabetisch von Baden-Württemberg (BW) bis Thüringen (TH). (siehe die acht BIAJ-Tabellen auf Seite 2 bis 9; 2023: vorläufige Ergebnisse vom 12. April 2024 - Download_BIAJ20140413)- insgesamt 9 Seiten incl. Text unten auf Seite 1 der PDF - Falsche Jahreszahl "2023" in Fußzeile am 19.04.2024 korrigiert.)
Leistungsberechtigte mit/ohne deutsche Staatsangehörigkeit in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV - Bürgergeld) - 2005-2023 - Bund, Länder, bremische Städte
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung des jahresdurchschnittlichen Bestandes erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) und nicht erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (NEF - überwiegend Kinder im Alter von unter 15 Jahren) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV - Bürgergeld) von 2005 (erstes Jahr nach Inkrafttreten des SGB II) bis 2023 (erstes "Bürgergeld"-Jahr) im Bund, in den Ländern und in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven) - insgesamt und mit bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
2006 war das Jahr mit den meisten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB: 5,368 Millionen, darunter 4,362 Millionen bzw. 81,3 Prozent mit deutscher Staatsangehörigkeit), 2007 das Jahr mit den meisten nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF: 1,580 Millionen, darunter 1,541 Millionen bzw. 83,3 Prozent mit deutscher Staatsangehörigkeit). 2023 war (bisher) das Jahr mit den wenigsten ELB und NEF mit deutscher Staatsangehörigkeit (ELB: 2,100 Millionen - 2,261 Millionen bzw. 51,8 Prozent weniger als 2006; NEF: 788.000 - 753.000 bzw. 48,9 Prozent weniger als 2007). (siehe dazu die BIAJ-Abbildungen 1a_DE und 2a_DE). 2023 war zugleich das Jahr mit den meisten ELB und NEF ohne deutsche Staatsangehörigkeit (ELB: 1,829 Millionen bzw. 46,5 Prozent der ELB; NEF: 768.000 bzw. 49,4 Prozent der NEF). (siehe dazu die BIAJ-Abbildungen 1b_DE und 2b_DE - Anmerkung: Im Juni 2022 erfolgte der Rechtskreiswechsel von Personen aus der Ukraine aus dem Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Bereich des SGB II.)
Wie sich die Entwicklung von 2005 bis 2023 im Bund, den Ländern und in den bremischen Städten darstellt, ist den jeweils vier Abbildungen (pro Region) zu entnehmen:
Bundesrepubik Deutschland (DE), Berlin und Hamburg: Download_BIAJ20240410_Teil_1 (DE: Auszüge unten)
Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven: Download_BIAJ20240410_Teil_2
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Download_BIAJ20240410_Teil_3
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland: Download_BIAJ20240410_Teil_4
Baden-Württemberg und Bayern: Download_BIAJ20240410_Teil_5
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg: Download_BIAJ20240410_Teil_6
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Download_BIAJ20240410_Teil_7.
Falsche Jahreszahl "2023" in Fußzeile am 19.04.2024 korrigiert.