Armutsgefährdungsquoten 2021-2023: 15 Großstädte, Bremerhaven und Bund
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Ende April 2024 im Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichten Armutsgefährdungsquoten (1) in den Jahren 2021 bis 2023 (2) in 15 Großstädten (mit 400.000 und mehr EW), in der Stadt Bremerhaven und in der Bundesrepublik Deutschland. (2) (siehe die BIAJ-Tabelle hier: Download_BIAJ20240514 oder unten)
Die Armutsgefährdungsquoten reichten in 2023 in den 15 Großstädten bei einer durchschnittlichen Armutsgefährdungsquote von 16,6 Prozent (2022: 16,8 Prozent; 2021: 16,9 Prozent) von 27,4 Prozent in der Stadt Bremen bis 11,6 Prozent in der Stadt München. (2022: von 30,8 Prozent in Duisburg bis 10,4 Prozent in München; 2021: von 30,5 Prozent in Duisburg bis 11,6 Prozent in München). In 2023 wurde nur noch für die Stadt München eine Armutsgefährdungsquote ermittelt, die unter der durchschnittlichen Armutsgefährdungsquote im Bundesgebiet lag. (2021 und 2022 galt dies neben München auch – geringfügig - für Stuttgart)
Für die Stadt Bremerhaven wurde in 2023 eine Armutsgefährdungsquote von 35,6 Prozent ermittelt – 19,0 Prozentpunkte höher als die Armutsgefährdungsquote in der Bundesrepublik. (2022: 33,0 Prozent; 2021: 34,8 Prozent) (3)
(1) Mikrozensus-Kern (MZ-Kern) - gemessen am Bundesmedian
(2) 2021 und 2022: Endergebnisse; 2023: Erstergebnisse
(3) Die höchsten in "Tabelle A 5.1 Armutsgefährdungsquoten nach Raumordnungsregionen/Anpassungsschichten in % gemessen am Bundesmedian" genannten Armutsgefährdungsquoten in 2021, 2022 (Endergebnisse) und 2023 (Erstergebnisse).
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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2024
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(BIAJ) Vorbemerkung: Von Januar bis April 2024 erfolgten 21.067 (24,4 Prozent) mehr Asylentscheidungen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis April 2023). Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) stieg dabei um lediglich 599 (4,6 Prozent)! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1) n
Von Januar bis April 2024 wurden insgesamt 92.545 Asylanträge gestellt, darunter 84.984 Erstanträge – 16.997 (16,7 Prozent) weniger Erstanträge als von Januar bis April 2023. 7.040 (8,3 Prozent) der Erstanträge von Januar bis April 2024 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis April 2023: 7.617; 7,5 Prozent der 101.981 Erstanträge)
Die Verteilung der 84.984 von Januar bis April 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) stellt sich wie folgt dar:
Europa: 16.471 – darunter Türkei: 11.789 (Rang 3 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis April 2024!)
Asien: 51.038 – darunter Syrien: 26.193; Afghanistan: 13.011 (6.399 bzw. 33,0 Prozent weniger als von Januar bis April 2023); Irak: 3.685; Iran: 2.224 (2.157 bzw. 49,2 Prozent weniger als von Januar bis April 2023) (Syrien, Afghanistan, Irak und Iran auf Rang 1, 2, 4 und 6 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis April 2024)
Afrika: 12.295– darunter Somalia: 2.284 (Rang 5 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis April 2024)
Amerika: 3.057 – darunter Kolumbien: 1.442; Venezuela: 1.295
Staatsangehörigkeit unbekannt: 2.123 n
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis April 2024 insgesamt 107.557 Asylanträge, darunter 98.332 Erstanträge. 50.125 (46,6 Prozent) der 107.557 Entscheidungen von Januar bis April 2024 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 13.756 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende April 2024 insgesamt 238.191, 69.247 (41,0 Prozent) mehr als Ende April 2023.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Mai 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20240510 (PDF: fünf Seiten - Auszüge unten)
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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis April 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Mai 2023 bis April 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 19,861 Milliarden Euro ausgegeben (Mai 2022 bis April 2023: 17,043 Milliarden Euro) – gemessen an den von Mai 2023 bis April 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,669 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (Mai 2022 bis April 2023: 2,489 Millionen) rechnerisch etwa 620 Euro pro Monat (Mai 2022 bis April 2023: etwa 571 Euro), gemessen an den 907.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (Mai 2022 bis April 2023: 819.000) rechnerisch etwa 1.824 Euro pro Monat (Mai 2022 bis April 2023: etwa 1.734 Euro). (1) (unterstrichene Datenangabe wurde am 06.06.2024 korrigiert)
Im Haushalt 2024 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,830 Milliarden Euro veranschlagt – 1,819 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2023 (Soll 2023: 18,011 Milliarden Euro) bzw. 1,031 Milliarden Euro mehr als in 2023 ausgegeben wurden (Ist 2023: 18,799 Milliarden Euro) bzw. 31 Millionen Euro weniger als die in den bisher letzten 12 Monaten ausgegebenen 19,861 Milliarden Euro. (1)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich April 2024 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) April 2024 (Stichtag 15.04.) 4,529 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,750 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 949.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,800 Millionen bei den Jobcentern. 164.000 (6,3 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im April 2023 – 94.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 70.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 110.000 (7,9 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 54.000 (4,5 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im April 2023. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +1,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +11,5 Prozent in Hamburg (HH). (Land Bremen: +4,4 Prozent; Stadt Bremen: +3,9 Prozent; Bremerhaven: +6,0 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von +0,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) und Sachsen-Anhalt (ST) bis +10,5 Prozent in Hamburg (HH). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +5,0 Prozent in Niedersachsen (NI) bis +19,0 Prozent im Saarland (SL). (DE: +9,4 Prozent; HB: +7,8 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
4,009 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 1,8 Prozent (71.000) mehr als im April 2023. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑2,0 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +4,0 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im April vor 10 Jahren (April 2014) 4,413 Millionen. ELB-April-Maximum: 5,463 Millionen im April 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im April 2024 und April 2023 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. April 2024 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20240430 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Armutsgefährdungsquoten 2021 bis 2023 nach soziodemografischen Merkmalen – Bund und Länder
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Armutsgefährdungsquoten nach soziodemografischen Merkmalen im Bund und in den Ländern in 2023 (Erstergebnisse) und in den beiden Vorjahren (2021 und 2022 - Endergebnisse) gemessen am Bundesmedian siehe den tabellarischen Vergleich in den BIAJ-Materialien vom 29. April 2024: Download_BIAJ20240429; PDF, sieben Seiten; Auszug (Seite 2 und Seite 7; unten) - Bremen, 29.04.2024