Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis Februar 2024
- Details
(BIAJ) Im Januar und Februar 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 5,224 Milliarden Euro ausgegeben (1), 712 Millionen Euro (15,8 Prozent) mehr als die 4,512 Milliarden Euro im Januar und Februar 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar und Februar 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,525 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 48.000 mehr (0,9 Prozent) mehr als die 5,476 Millionen RLB im Januar und Februar 2023. (2)
In den 12 Monaten von März 2023 bis Februar 2024 wurden vom Bund insgesamt 26,520 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,268 Milliarden Euro (14,1 Prozent) mehr als die 23,252 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (März 2022 bis Februar 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,500 Milliarden Euro veranschlagt, 20 Millionen Euro weniger als in den bisher letzten 12 Monaten (März 2023 bis Februar 2024) ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,494 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von März 2023 bis Februar 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 402,28 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von März 2022 bis Februar 2023 wurden für die durchschnittlich 5,284 Millionen RLB durchschnittlich 366,69 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240321 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
Unterhaltsvorschuss: Fälle (Kinder 0-17) im Bund und in den drei Stadtstaaten 2017 bis 2022/23
- Details
(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Abbildung und -Tabellen zur Entwicklung der Zahl der Fälle, in denen Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ((Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung)) gezahlt wurden - nach Alter der Leistungsberechtigten (Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahre) in der Bundesrepublik Deutschland und in den drei Stadtstaaten von 2017 bis 2022/23. Im Anhang (Seite 7) ein Blick auf die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen (Soll und Ist) im Bundeshaushalt von 2008 bis 2024 (2023 und 2024 bisher nur Soll). Die BIAJ-Materialien vom 20. März 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240320 (PDF: 7 Seiten)
Einpendler- und Auspendlerquoten im Großstadtvergleich: Insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende - 30. Juni 2023
- Details
(BIAJ) Eine kurzer unkommentierter Blick auf die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den vierzehn größten Städten in der Bundesrepublik Deutschland und in der Region Hannover (Arbeitsort, Wohnort), die Einpendler und Auspendler (insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende) (1) und die differenzierten Ein- und Auspendlerquoten am 30. Juni 2023. (BIAJ-Tabelle) Die Einpendlerquoten (insgesamt - Spalte 9) reichen von 64,7 Prozent in Frankfurt am Main (F) bis 23,8 Prozent in Berlin (B). (Männer: von 68,3 Prozent in F bis 25,6 in B; Frauen: von 60,4 Prozent in F bis 21,9 in B und 21,8 in der Region Hannover). Die Auspendlerquoten (insgesamt- Spalte 21) reichen von 51,2 Prozent in Duisburg (DU) bis 14,7 Prozent in Berlin (B). (Männer: 54,5 Prozent in DU bis 17,6 Prozent in B; Frauen: 46,8 Prozent in DU bis 11,6 Prozent in Berlin. (zum Vorjahresvergleich siehe unter der Tabelle)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Februar 2024
- Details
(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar und Februar 2024 insgesamt 54.705 Asylanträge (darunter 49.986 Erstanträge) entschieden, 12.239 (28,8 Prozent) mehr als im Januar und Februar 2023 – 12.033 (31,7 Prozent) mehr Erstanträge und 206 (4,6 Prozent) mehr Folgeanträge als im Januar und Februar 2023. (Spalte 1 in Tabelle 1 und Spalten 13 bis 15 in Tabelle 2)
Bei einem Anstieg der Entscheidungen um 28,8 Prozent (12.239) auf 54.705 stieg die Anzahl der Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling um lediglich 3,4 Prozent (210) auf 6.303. Gemessen an der Gesamtzahl der Entscheidungen im Januar und Februar 2024 wurde lediglich in 11,5 Prozent der Fälle eine Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) anerkannt. (Januar und Februar 2023: 14,4 Prozent; Januar und Februar 2022: 21,1 Prozent) n
Gestellt wurden im Januar und Februar 2024 insgesamt 50.779 Asylanträge (darunter 47.090 Erstanträge), 8.023 (13,6 Prozent) weniger Asylanträge als im Januar und Februar 2023 – 7,243 (13,3 Prozent) weniger Erstanträge und 780 (17,5 Prozent) weniger Folgeanträge. Im Januar und Februar 2024 „… waren 2.786 der Asylerstantragstellenden (5,9 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (BAMF)
Die Verteilung der 47.090 im Januar und Februar 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) stellt sich wie folgt dar:
Europa: 10.331 – darunter Türkei: 7.649 (Rang 2 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Februar 2024!)
Asien: 27.086 – darunter Syrien: 14.024; Afghanistan: 6.679 (Rang 1 und 3 im BAMF-Herkunftsländerranking)
Afrika: 6.625 (Anmerkung: Weniger als aus dem Mitgliedstaat Türkei der sog. „Wertegemeinschaft“ NATO!)
Amerika: 1.987
Staatsangehörigkeit unbekannt: 1.061. n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. März 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20240311 (PDF: fünf Seiten - Auszüge/Abbildungen unten)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Februar 2024
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Februar 2024
- Details
(BIAJ) In den 12 Monaten von März 2023 bis Februar 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 19,352 Milliarden Euro ausgegeben (März 2022 bis Februar 2023: 16,729 Milliarden Euro) – gemessen an den von März 2023 bis Februar 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,641 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (März 2022 bis Februar 2023: 2,447 Millionen) rechnerisch etwa 611 Euro pro Monat (März 2022 bis Februar 2023: etwa 570 Euro), gemessen an den 891.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (März 2022 bis Februar 2023: 811.000) rechnerisch etwa 1.810 Euro pro Monat (März 2022 bis Februar 2023: etwa 1.719 Euro). (1)
Im Haushalt 2024 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 19,830 Milliarden Euro veranschlagt – 1,819 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2023 (Soll 2023: 18,011 Milliarden Euro) bzw. 1,031 Milliarden Euro mehr als in 2023 ausgegeben wurden (Ist 2023: 18,799 Milliarden Euro). (1)
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Februar 2024