Bürgergeld – Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2023
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(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Dortmund und Essen (Rang 14 und 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2023 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV, ab 2023 Bürgergeld - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; Jahresdurchschnitt) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten (oder als PDF hier: Download_BIAJ20240426). Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2022 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Leipzig (L: bis 2011 Rang 14, 2020 bis 2023 Rang 7) und Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2023 in den 15 Großstädten* von 5,8 Prozent in München (M) bis 18,40 Prozent in Dortmund (DO) und 18,41 Prozent in Essen (E). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2023 (vorläufig) durchschnittlich 12,4 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte (vorläufig) 7,4 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt (vorläufig) 8,3 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten.
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)
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Väteranteil Elterngeld: Kreisvergleich 2017-2023 – von Jena bis Bremerhaven
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(BIAJ) Ein Blick auf den Väteranteil (1) beim Elterngeld ("Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen"). Im Jahr 2023 reichte dieser Väteranteil (2)in 399 von 400 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte – wg. Hackerangriff ohne Rhein-Pfalz-Kreis!) von 34,6 Prozent in der kreisfreien Stadt Jena (Rang 1) bis 14,9 Prozent in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen (Rang 398) und 13,7 Prozent in der kreisfreien Stadt Bremerhaven (Rang 399). (Bundesdurchschnitt 2023: 26,2 Prozent)
Alle Kreise mit dem Väteranteil (Elterngeld) in den Jahren 2017 bis 2023 (Seite 1 bis 7 – 2022 und 2023 ohne Rhein-Pfalz-Kreis; siehe oben) mit einem vergleichenden Blick auf die Jahres- und Quartalszahlen der „Väteranteile“ am Elterngeld in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Bremen (Seite 8) finden Sie hier: Download_BIAJ20240424 (PDF: acht Seiten)
(1) "Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde." (Statistisches Bundesamt, 29.03.2023) Je nach Betrachtung der Jahreszahlen oder der Quartalsdaten stellt sich das jedoch sehr unterschiedlich dar. Siehe dazu Seite 8 im PDF-Download bzw. die beiden BIAJ-Abbildungen unten und die "Erläuterungen" (Destatis) unter den Abbildungen.
(2) Jahreszahlen! Sie sind im Vergleich zu den Quartalszahlen deutlich höher (überhöht) – aufgrund der i.d.R. wesentlich kürzeren Elterngeld-Bezugsdauer der Väter.
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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis März 2024
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(BIAJ) Im ersten Quartal 2024 (Januar bis März) wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 7,693 Milliarden Euro ausgegeben (1), 999 Millionen Euro (14,9 Prozent) mehr als die 6,694 Milliarden Euro im ersten Quartal 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für das erste Quartal 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,532 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 43.000 mehr (0,8 Prozent) mehr als die 5,489 Millionen RLB im ersten Quartal 2023. (2)
In den 12 Monaten von April 2023 bis März 2024 wurden vom Bund insgesamt 26,807 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 3,049 Milliarden Euro (12,8 Prozent) mehr als die 23,758 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (April 2022 bis März 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,500 Milliarden Euro veranschlagt, 307 Millionen Euro weniger als in den bisher letzten 12 Monaten (April 2023 bis März 2024) ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,496 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von April 2023 bis März 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 406,44 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von April 2022 bis März 2023 wurden für die durchschnittlich 5,331 Millionen RLB durchschnittlich 371,40 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240423_2 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
SGB II-Eingliederungstitel 2024: Ausgaben der Jobcenter gE im Bund und in den Ländern im ersten Quartal
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(BIAJ) Ein Blick auf die zugeteilten Bundesmittel (Haushaltsjahre 2023 und 2024) und die Ausgaben der Jobcenter gE (gemeinsame Einrichtungen von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit – ohne die zugelassenen kommunalen Träger- zkT) für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ im ersten Quartal 2024 (und 2023):
1 Bundesrepublik Deutschland (Jobcenter gE – ohne Jobcenter zkT)
Den Jobcentern gE wurden für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 3,158 Milliarden Euro zugeteilt (1), 435,0 Millionen Euro (12,1 Prozent) weniger als im Vorjahr (Soll 2023: 3,593 Milliarden Euro) bzw. 203,5 Millionen Euro (6,9 Prozent) mehr als 2023 für diese Leistungen ausgegeben wurden (Ist 2023: 2,955 Milliarden Euro).
Im ersten Quartal 2024 wurden von den Jobcentern (gE) 645,1 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben, 42,7 Millionen Euro (6,2 Prozent) weniger als im ersten Quartal 2023 (Januar bis März 2023: 687,7 Millionen Euro).
Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2024 zugeteilten Bundesmitteln (3,158 Milliarden Euro) wurden im ersten Quartal 2024 20,4 Prozent der für das Haushaltsjahr 2024 zugeteilten Mittel ausgegeben. (Januar bis März 2023: 19,1 Prozent der für 2023 zugeteilten 3,593 Milliarden Euro) n
2 bis 17 Schleswig-Holstein bis Thüringen ... siehe PDF-Download
Die gesamten BIAJ-Materialien "SGB II-Eingliederungstitel 2024: Ausgaben der Jobcenter gE im Bund und in den Ländern im ersten Quartal" vom 23. April 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240423 (PDF: 22 Seiten - 5 Textseiten und 17 Tabellenseiten - Bund und 16 Länder - mit den im Haushaltsjahr 2024 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis März 2024 (und 2023) differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“.
(1) Zudem wurden den Jobcentern gE insgesamt 4,695 Milliarden Euro für die Finanzierung des Bundesanteils (84,8 Prozent) an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter gE in 2024 zugeteilt, 410,4 Millionen Euro (9,6 Prozent) mehr als im Vorjahr 2023. Die für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter zugeteilten Bundesmittel (zusammen das sog. „Gesamtbudget“ gemäß § 46 Absatz 1 SGB II) sind gegenseitig deckungsfähig. Die zugeteilten Mittel können also für die jeweils andere Zweckbestimmung umgeschichtet werden.
SGB II-Eingliederungstitel 2024: Jobcenter Bremen und Bremerhaven – das erste Quartal
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die zugeteilten Bundesmittel und die Ausgaben der beiden bremischen Jobcenter für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ im ersten Quartal 2024:
A Jobcenter Bremen Stadt
Dem Jobcenter Bremen Stadt wurden für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 62,942 Millionen Euro zugeteilt, 10,258 Millionen Euro (14,0 Prozent) weniger als im Vorjahr (Soll 2023: 72,300 Millionen Euro) bzw. 6,654 Millionen Euro (9,6 Prozent) weniger als 2023 für diese Leistungen ausgegeben wurden (Ist 2023: 69,596 Millionen Euro).
Im ersten Quartal 2024 wurden vom Jobcenter Bremen Stadt 16,845 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben, 311.000 Euro (1,9 Prozent) mehr als im ersten Quartal 2023 (Januar bis März 2023: 16,535 Millionen Euro). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2024 zugeteilten Bundesmitteln (62,942 Millionen Euro) wurden im ersten Quartal 2024 26,8 Prozent der für das Haushaltsjahr zugeteilten Mittel ausgegeben. (Januar bis März 2023: 22,6 Prozent der für 2023 zugeteilten 73,200 Millionen Euro) (siehe dazu die Tabelle auf Seite 2 im PDF-Download)
B Jobcenter Bremerhaven
Dem Jobcenter Bremerhaven wurden für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 17,349 Millionen Euro zugeteilt, 2,164 Millionen Euro (11,1 Prozent) weniger als im Vorjahr (Soll 2023: 19,512 Millionen Euro) bzw. 432.000 Euro (2,6 Prozent) weniger als 2023 für diese Leistungen ausgegeben wurden (Ist 2023: 16,917 Millionen Euro).
Im ersten Quartal 2024 wurden vom Jobcenter Bremerhaven 3,765 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben, 28.000 Euro (0,7 Prozent) mehr als im ersten Quartal 2023 (Januar bis März 2023: 3,738 Millionen Euro). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2024 zugeteilten Bundesmitteln (17,349 Millionen Euro) wurden im ersten Quartal 2024 21,7 Prozent der für das Haushaltsjahr zugeteilten Mittel ausgegeben. (Januar bis März 2023: 19,2 Prozent der für 2023 zugeteilten 19,512 Millionen Euro) (siehe dazu die Tabelle auf Seite 3 im PDF-Download)
Zu den für das Haushaltsjahr 2024 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis März 2024 (und 2023) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Tabellen vom 19. April 2024: Download_BIAJ20240419 (PDF: eine Text- und zwei Tabellenseiten)
Hinweis vom 23.04.2024: Entsprechende BIAJ-Materialien zum Bund und den Ländern (immer nur Jobcenter gE) finden Sie hier.