COVID-19: Materialien zu den „unechten Impfquoten“ in Bremen
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(BIAJ) „Die regionale Zuordnung aller durchgeführten Impfungen erfolgt anhand des Ortes der impfenden Stelle und nicht anhand des Wohnortes der geimpften Person.“ (Robert Koch Institut - RKI) In nahezu allen „Informationen“ über die im Ländervergleich bei weitem höchste „Impfquote im Land Bremen“, in Zeitungsartikeln (1), Talkshows usw., blieb diese Information sehr lange und bleibt z.T. noch immer unerwähnt. Die Begründung des RKI für die Berechnung „unechter Impfquoten“: „Nur die Angabe des Ortes der impfenden Stellen ist in allen Datenquellen enthalten …“. (siehe dazu u.a. den Vermerk „Warum die Impfquote im Land Bremen nicht (fast ganz) richtig berechnet werden kann“ vom 15.12.2021: Download_BIAJ20211215 mit Anhang – aktualisiert am 04.03.2022 - Auszüge aus Anhang: siehe unten)
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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Januar 2022
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(BIAJ) Im Januar 2022 wurden insgesamt 16.029 Asylanträge gestellt, darunter 13.726 Erstanträge – 5.202 (61,0 Prozent) mehr Erstanträge als im Januar 2021 bzw. 1.514 (12,4 Prozent) mehr Erstanträge als im Januar 2020. 1.680 (12,2 Prozent) der 13.726 Asylerstanträge im Januar 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar 2021: 1.575; Januar 2020: 2.208)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Januar 2022 insgesamt 15.418 Asylanträge, darunter 12.739 Erstanträge. 46,2 Prozent (7.128) der 15.418 Entscheidungen im Januar 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter 3.292 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von Februar 2021 bis Januar 2022, wurden vom BAMF 154.544 Asylanträge entschieden, darunter 111.027 Erstanträge. Von den 154.544 Entscheidungen in den 12 Monaten von Februar 2021 bis Januar 2022 waren 40,3 Prozent (62.223) „positive Entscheidungen“, darunter 32.867 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Januar 2022 insgesamt 112.928, 52.491 (86,9 Prozent) mehr als Ende Januar 2021 und der höchste Stand nach Ende August 2017.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. Februar 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220215 (PDF: fünf Seiten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Grundsicherung im Alter: Kreisvergleich Ende 2020 (m/w)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Grundsicherung im Alter in den 50 Kreisen mit dem höchsten Anteil von Leistungsempfängern und -empfängerinnen an der Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und neun Monate (Regelaltersgrenze Ende 2020) und in den beiden Städten Leipzig und Dresden Ende 2020. In der Bundesrepublik Deutschland betrug die durchschnittliche Empfängerquote 3,22 Prozent (564.110 von 17.495.154) - unter den Männern 3,26 Prozent (249.465 von 7.646.761) und unter den Frauen 3,19 Prozent (314.645 von 9.848.394). Die Zahl derer, die Ihr Recht auf Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch nahmen, ist nicht bekannt.
Im Kreisvergleich des BIAJ reicht der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger Ende 2020 von 9,83 Prozent in Offenbach am Main bis 0,51 Prozent im Erzgebirgskreis. (Männer: von 10,60 Prozent in Frankfurt am Main bis 0,60 Prozent im Saale-Orla-Kreis; Frauen: von 9,61 Prozent in Offenbach am Main bis 0,38 Prozent im Landkreis Greiz) (1)
Wie stark die Nicht-Inanspruchnahme die Höhe der Empfängerquoten in den einzelnen Kreisen beeinflußt hat, ist dem BIAJ nicht bekannt. Dies gilt auch für die Gründe der gegebenenfalls stark voneinander abweichenden Quoten der Nicht-Inanspruchnahme. Zu den Empfängerquoten und den Berechnungsgrundlagen siehe die BIAJ-Tabelle unten bzw. hier (mit u.a. allen 12 westdeutschen Großstädten einschließlich Region Hannover und Berlin unter den 50 Kreisen mit der höchsten Empfängerquote in der Grundsicherung im Alter ab Regelaltersgrenze).*
* Die BIAJ-Tabelle mit allen 401 Kreisen: BIAJ20220209 (PDF: acht Seiten)
(1) Die in den vergangenen Jahren für die Stadt Ansbach (BY) ermittelten extrem hohen Empfängerquoten (Ende 2019: 13,71 Prozent insgesamt, 12,01 Prozent der Männer und 14,92 Prozent der Frauen; jeweils Rang 1 im Kreisvergleich) wurden in 2020 nicht bestätigt. Die vom Statistischen Bundesamt berichtete Anzahl der Empfängerinnen von Leistungen zur Grundsicherung im Alter lag Ende 2020 in der Stadt Ansbach mit insgesamt 320 deutlich unter den in den Vorjahren berichteten 1.184 (Ende 2019) und 1.144 (Ende 2018).
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Januar 2022 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Januar 2022 (Stichtag 13.01.): 2,462 Millionen registrierte Arbeitslose - 439.000 (15,1 Prozent) weniger als im Januar 2021 – 396.000 (30,5 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 43.000 (2,7 Prozent) weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 262.000 (15,9 Prozent) weniger arbeitslose Männer, 176.000 (14,0 Prozent) weniger arbeitslose Frauen als im Januar 2021. (Rundungsdifferenz zu Veränderung insgesamt: 1.000; siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑20,8 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis -10,7 Prozent im Land Bremen (HB). (Stadt Bremen: -12,4 Prozent; Bremerhaven: -3,4 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,611 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 6,5 Prozent (251.000) weniger als im Januar 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von –9,2 Prozent in Thüringen (TH) bis -5,0 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Januar 2022 und Januar 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 02. Februar 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20220202 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
Hartz IV: Bundesanteil an den SGB-II-Verwaltungskosten 2005 bis 2021
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 gab der Bund insgesamt 5,857 Milliarden Euro für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ aus – 753 Millionen Euro mehr (1) als die im Bundeshaushalt 2021 für diesen Zweck veranschlagten 5,104 Milliarden Euro. Nicht enthalten in diesen Ausgaben des Bundes ist der kommunale Finanzierungsanteil von 15,2 Prozent an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter. Gemessen an den durchschnittlich 2,832 Millionen Bedarfsgemeinschaften (BG) wurden 2021 für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten pro Monat 172,40 Euro pro BG ausgegeben. Zur Entwicklung der Ausgaben des Bundes für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) von 2005 bis 2021 siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle.
(1) Die Mehrausgaben werden durch Umschichtung von Bundesmitteln gedeckt, die im Bundeshaushalt 2021 für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Zweckbestimmung der Haushaltsstelle 1101-685 11) bzw. "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" veranschlagt waren. (Soll: 5,009 Milliarden Euro) Durch Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 wurden 400 Millionen Euro "bereits zu Jahresbeginn zur Verstärkung der Mittel für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 636 13 eingesetzt." (§ 1 Absatz 1, Satz 3 EinglMV 2021) Die Höhe der Ausgaben aller Jobcenter für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" in 2021 sind dem BIAJ bei Redaktionsschluss (28.01.2022) nicht bekannt. Die Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") gaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit insgesamt 3,104 Milliarden Euro aus. (siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 19.01.2022 hier)